Karfreitags-Regelung sorgt für Chaos

Die neue Karfreitags-Regelung sorgt für Chaos.
Die neue Karfreitags-Regelung sorgt für Chaos.REUTERS
  • Drucken

Würde eine Regelung, die auch Evangelischen den Karfreitag erst ab 14 Uhr freigibt, überhaupt greifen? Juristen sind skeptisch – und das ist nicht das einzige Problem.

Wien. Ein Feiertag für alle, aber erst ab 14 Uhr: So will die Regierung das Dilemma um den Karfreitag lösen. Dass nur Evangelische und Altkatholiken an diesem Tag arbeitsfrei haben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ja für rechtswidrig erklärt. Die Neuregelung, für die noch keine exakte Formulierung feststeht, soll nun eine Gleichstellung für alle schaffen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber: Nicht nur die Unzufriedenheit mit dem „halben Feiertag“ ist groß, auch dessen praktische Umsetzung könnte auf ungeahnte Schwierigkeiten stoßen.

Kollektivvertrag gilt weiter

Auch wenn das Gesetz geändert wird, gelten kollektivvertragliche Regelungen weiter – und würden selbst bei einer Aufkündigung nachwirken. Das Recht der Evangelischen und Altkatholiken auf einen freien Karfreitag ist sowohl im General-KV, der für alle Branchen gilt, als auch in vielen Branchen-Kollektivverträgen festgeschrieben. Heißt das nun, es bleibt trotz Gesetzesänderung für diese beiden Gruppe alles beim Alten, solange die Sozialpartner sich nicht auf eine Änderung einigen? Großteils wohl ja. Rechtsanwalt Georg Schima weist allerdings darauf hin, dass die Klauseln zum Teil unterschiedlich formuliert sind. Manche seien eindeutig „statisch“ zu verstehen, bleiben also von Vornherein durch eine Gesetzesänderung unberührt. Andere betonen, dass sich bei Abschaffung und Neueinführung eines Feiertages auch die Anzahl der Ruhetage ändert, die den Dienstnehmern laut KV zustehen. So steht es beispielsweise im KV für die Arbeiter der chemischen Industrie. Und dann gibt es Formulierungen, die beide Interpretationen zulassen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.