Rechnungshof-Kritik: Beschlagnahmtes Vermögen soll besser verwertet werden

Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Rechnungshof fordert, dass beschlagnahmte Vermögenswerte künftig vor allem online versteigert werden.

Der Rechnungshof (RH) hat geprüft, wie die behördliche Verwertung illegaler oder konfiszierter Vermögen in Österreich läuft. Jahr für Jahr werden viele Millionen krimineller Vermögen abgeschöpft, also für verfallen erklärt. Eingezogene Vermögensgegenstände sollten lukrativer verwertet werden, rät der Rechnungshof - vor allem über Versteigerungen im Internet und weniger in teureren Auktionsräumen.

Seit März 2015 wickelt das Oberlandesgericht Innsbruck für ganz Österreich Versteigerungen über die Justiz-Internetversteigerungsplattform www.justiz-auktion.at ab. 2017 gab es darauf 1.027 Auktionen (davon 143 in Strafverfahren), die 396.689 Euro (davon 67.767 Euro aus Strafverfahren) hereinbrachten. Vor allem Autos, Uhren, Schmuck, Handys, Tablets und Laptops waren nachgefragt. 2016 und 2017 stammten die versteigerten Gegenstände aus Oberösterreich, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg.

Die überprüften Landesgerichte für Strafsachen von Graz und Wien setzten im Prüfzeitraum (2013 bis 2017) auf externe Verwerter. In Graz bediente man sich eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Der schätzte vor der Versteigerung auch den Wert der Gegenstände. Erlöse abzüglich 18 Prozent Provision überwies seine Firma auf das Gerichtskonto. Im Prüfzeitraum fielen 15.000 Euro an Verwertungserlös an.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien wiederum beauftragte neben der Auktionshalle des Bezirksgerichts Donaustadt das Dorotheum mit Versteigerungen, vor allem von Fahrzeugen. Das Dorotheum behielt vom Erlös zehn Prozent Provision ein.

Nur wenige Unternehmen beauftragt

Dass die überprüften Landesgerichte nur wenige Unternehmen - zumeist nur eines - mit Versteigerungen beauftragten, stieß bei den RH-Prüfern auf Kritik. Eine gewinnbringende Verwertung zu den besten Konditionen sei damit nicht sichergestellt. Sie verweisen auf die unterschiedlichen Provisionssätze zwischen zehn und 18 Prozent. Das Justizressort möge deshalb evaluieren, ob mit der Online-Plattform Justiz-Auktion vorhandene Verwertungsmethoden ersetzt werden könnten.

Das Justizministerium argumentierte, dass besonders bei Gegenständen von großem Wert, wie etwa bei Gold- und Silbergegenständen oder anderen Kostbarkeiten, eine Versteigerung in einem Auktionshaus oder in einer Auktionshalle zweckmäßiger sein könne als im Internet. Vor allem dann, wenn die Versteigerungsobjekte üblicherweise vorher besichtigt werden oder ein spezieller Bieterkreis angesprochen werden sollen. Sei ein Gegenstand aber geeignet, sei einer Internet-Auktion der Vorzug zu geben.

Die Wirtschaftlichkeit der letzten noch bestehenden Gerichts-Auktionshalle in Wien-Donaustadt wird vom RH bezweifelt. Die Erlöse aus Versteigerungen deckten nur in einem von fünf Jahren die Kosten der Auktionshalle ab, heißt es in dem am Freitag vorgelegten Prüfbericht. Auch hier wird laut Justizministerium eine "Eingliederung ... in den Prozess der Internetversteigerung" überlegt.

Kriminell erwirtschaftete Vermögen sollen dem Staatshaushalt zufließen. Dass die faktischen Erträge aus strafrechtlichen Vermögensabschöpfungen bei weitem nicht so hoch sind wie es nach entsprechenden Urteilen aussah, fanden die Rechnungshof-Prüfer für aufklärungswürdig. Dabei traten unter anderem Buchungsfehler zutage: statt auf dem Konto "verfallene Vermögenswerte" erfolgten Verbuchungen auf "sonstige Einziehungen zum Bundesschatz".

Große Diskrepanz

Die Prüfer sprechen jedenfalls von einer großen Diskrepanz: In den Jahren 2013 bis 2017 seien bundesweit die für verfallen erklärten Vermögenswerte von 1,7 (2013) auf 13,84 Millionen Euro (2017) gestiegen, die Einnahmen daraus aber nur von 0,77 Millionen Euro (2013) auf 1,95 Millionen Euro (2017). Im Jahr 2015 zum Beispiel lagen laut Prüfbericht die für verfallen erklärten Vermögenswerte bei 10,05 Millionen Euro, jedoch waren nur 0,91 Millionen als Einnahmen daraus verbucht. "Erst im Zuge der Gebarungsprüfung des RH stellte das Justizministerium fest, dass Einnahmen aus strafrechtlichen Verfallsentscheidungen teilweise nicht korrekt verbucht waren." Seit 2012 flossen 20 Prozent der für verfallen erklärten Vermögenswerte dem Innenministerium zu, das damit Mehrkosten durch die Umsetzung der "Vermögenssicherung neu" abdecken wollte. Die ordnungsgemäße Berechnung war aufgrund der Fehlbuchungen nicht sichergestellt, befindet der Rechnungshof.

Kritisch hob der RH hervor, dass das Landesgericht für Strafsachen Wien im überprüften Zeitraum keine Einnahmen aus verfallenen Vermögenswerten verzeichnete, obwohl in den Urteilen Vermögen von bis zu rund sieben Millionen Euro als verfallen erklärt worden seien. In der Stellungnahme erklärte das Justizministerium die Abweichungen auch mit "übertrieben optimistischen Schätzungen" von Werten durch die Kriminalpolizei. Bei gerichtlicher Verwertung lägen die Erträge bekanntermaßen meist unter dem Schätzwert.

(APA)

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