Mehrheit im Nationalrat für Glyphosat-Verbot in Österreich

APA/dpa/Kay Nietfeld
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Freies Spiel der Kräfte im Nationalrat: Die FPÖ will einen SPÖ-Antrag zum Verbot des Unkrautvernichters Glyphosat unterstützen.

Ein Verbot des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Österreich dürfte kommen. Die FPÖ hat am Mittwoch die Unterstützung des entsprechenden SPÖ-Antrags im Nationalrat angekündigt. Der Antrag muss nun Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft behandeln werden. Eine Abänderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes ist schon in der Sitzung des Nationalrates am 2. Juli möglich.

Der Unkrautvernichter Glyphosat gilt laut der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beim Menschen als "wahrscheinlich krebserregend". Trotzdem ist das Pflanzengift derzeit EU-weit bis 2022 zugelassen

"Es gibt genügend Studien, in denen die Gefahr, die Glyphosat für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen hat, ausreichend belegt werden. Es ist daher ein Zeichen für verantwortungsvolle Umweltpolitik, dieses Verbot auf Schiene zu bringen", betont FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer in einer Aussendung.

Die ÖVP geht beim Glyphosat-Verbot nicht mit und bringen einen eigenen Antrag ein, der nur ein Teilverbot vorsieht. Dieser zielt darauf ab, dass das Glypohsat nur bei Kindergärten und anderen sensiblen Bereichen wie Schulen verboten sein soll.

Dass die Volkspartei der rot-blauen Initiative nicht zustimmt, begründet Bauernbund-Obmann Strasser mit rechtlichen Gründen. Seiner Darstellung nach ist das Total-Verbot nämlich nicht EU-konform.

Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Global 2000 begrüßen, dass eine Mehrheit im österreichischen Nationalrat das Pflanzengift Glyphosat verbieten möchte. Das Verbot sei längst überfällig. Die IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP) hingegen spricht von einem Beschluss zulasten von Umwelt und Landwirtschaft. Glyphosat sei ein in der Landwirtschaft und vor allem bei bodenerhaltenden Anbauweisen nicht wegzudenkender Wirkstoff. Beim Pflügen etwa sei eine ähnliche Wirkungsäquivalenz zur Bekämpfung von Unkraut nur durch ein bis drei Bearbeitungsgänge zu erreichen, was unweigerlich zur Zunahme von Bodenerosion und zu einem rapiden Anstieg der CO2-Emissionen durch vermehrte Überfahrten führen würde.

(APA)

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