Preisklausel von Energieanbieter TopEnergy gesetzwidrig

Die Konsumentenschützer klagten das Unternehmen, weil die Preise keine Steuern und Abgaben enthielten.

Der Energieanbieter TopEnergy mit Sitz in Wien hat laut OGH eine gesetzwidrige Preisangabe gemacht, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit. Die Konsumentenschützer haben geklagt, weil Preise keine Steuern und Abgaben enthielten. Der OGH habe eine außerordentliche Revision von TopEnergy zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Es geht um eine Preisklausel in den Vertragsformblättern zur Energielieferung von Gas, wonach "jegliche sonstige Steuern und Abgaben, welche zusätzlich zum vereinbarten Energiepreis verrechnet werden, insbesondere die jeweilige Gebrauchsabgabe" nicht im Energiepreis enthalten sind.

Bereits nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen müsse im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern der Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung auch Steuern und Abgaben enthalten, so der VKI. Für die Belieferung mit Gas oder Strom sei gesetzlich eigens vorgeschrieben, dass der Energiepreis auch etwaige Steuern und Zuschläge enthalten muss. Die Top-Energy-Kunden hätten überhaupt nicht erfahren, welche Steuern und Abgaben anfallen. Es sei nicht einmal ersichtlich gewesen, dass eine 20-prozentige Umsatzsteuer in jedem Fall noch dazukomme.

TopEnergy habe damit argumentiert, dass die Gebrauchsabgabe regional unterschiedlich hoch sei und daher nicht vorab eingepreist werden könne. "Dies ließen die Gerichte nicht gelten", heißt es in der VKI-Mitteilung. Selbst für den Fall, dass das Unternehmen die Höhe des Gesamtpreises vernünftigerweise nicht im Voraus berechnen könne, müsste es zumindest über die Art der Preisberechnung informieren.

(APA)

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