Grüne wollen freie Dienstverträge abschaffen

Praktikum, Praktikantin, Studium, Ausbildung, Beruf, Arbeit Foto: Clemens Fabry
Praktikum, Praktikantin, Studium, Ausbildung, Beruf, Arbeit Foto: Clemens Fabry(c) (Fabry Clemens)
  • Drucken

Unternehmen würden atypische Beschäftigungsformen oft missbrauchen, um sich klassische Angestellte zu sparen. Daher sind die Grünen dafür, freie Dienstverträge ganz abzuschaffen.

Weil atypische Beschäftigungsformen wie geringfügige Beschäftigung, Freie Dienstverträge oder Werkverträge von Unternehmen oft dafür missbraucht werden, klassische Anstellungsverhältnisse zu umgehen, fordern die Grünen unter anderem die Abschaffung des Freien Dienstvertrages.

100 Millionen Euro in der Marktkommunikation

"Die betroffenen Arbeitnehmer sind Lohn- und Sozialdumping ausgesetzt, den Versicherungssystemen fehlen die Beiträge und der Staat fällt um die Steuern um", kritisierte die Arbeitnehmer-Sprecherin der Grünen, Birgit Schatz. Allein bei der Marktkommunikation seien das etwa 100 Millionen Euro, so Schatz.

Arbeitsrecht muss umgangen werden

In einzelnen Branchen habe der rechtliche Graubereich zur systematischen illegalen Anwendung der atypischen Beschäftigungstitel geführt. "In der Marktkommunikation - gemeint sind damit etwa Verkostungen in Supermärkten - ist man als Unternehmen nur konkurrenzfähig, wenn man das Arbeitsrecht umgeht." Besonders beliebt seien atypische Beschäftigungen in den klassischen Niedriglohn-Sektoren wie dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Baubranche, dem Transportwesen, bei den Sicherheitsdiensten, Postdiensten und in der Pflege - aber auch in hochqualifizierten Branchen wie Medien, Wissenschaft und Forschung seien atypische Beschäftigungen immer stärker verbreitet.

"Da braucht es mehr Kontrollen, deutlichere Strafen und eine grundlegend andere Politik", sagte Schatz. Sie fordert daher einen vollen Versicherungsschutz für alle unselbstständigen Arbeitsverhältnisse, die Abschaffung des Freien Dienstvertrages und ein Mindestlohngesetz.

Arbeitsverhältnisse

Freie Dienstnehmer Freie Dienstnehmer schulden dem Unternehmer ihre Arbeitszeit, kein bestimmtes Werk. Freie Dienstnehmer sind Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen-, und Insolvenzentgeltversichert. Mit Abstrichen sind sie auch Krankenversichert: In der Regel erhalten sie ab dem dritten Krankheitstag Taggeld von der Krankenkassa. Sie haben aber keinen Anspruch auf ein 13. und 14. Gehalt oder Urlaub. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber kein Entgelt aus, abweichende Regelungen sind aber im Dienstvertrag möglich. Freie Dienstnehmer sind auch nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert, d.h. sie haben keinen fixen räumlichen Arbeitsplatz. Werkvertrag Beim Werkvertrag schuldet man dem Auftraggeber ein bestimmtes Werk und keine Zeit - das kann "die Lieferung einer Pizza" oder "die Errichtung einer Bühne" sein. Da kein Dauerschuldverhältnis mit dem Arbeitnehmer besteht gibt es auch keine automatischen Sozialversicherungsleistungen. Wer hauptberuflich auf werkvertragsbasis arbeitet, sollte sich bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft selbst versichern. Geringfügig Beschäftigte Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als 366,33 Euro oder bei gelegentlicher Beschäftigung nicht mehr als durchschnittlich 28,13 Euro pro Arbeitstag verdient. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.