IHS: Armutsfalle Mindestsicherung?

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Das heimische Sozialsystem sei zwar gerecht ausgestaltet, es gebe aber eine Armutsfalle: Der Unterschied zwischen niedrigen Löhnen und erwerbslosem Einkommen wie der Mindestsicherung sei zu gering.

Das österreichische Steuer-Transfer-System ist gut ausgestaltet. Es verursacht wenige Schwelleneffekte und bietet durch die Individualbesteuerung Anreize, dass in Familien beide Partner einer Beschäftigung nachgehen. Soweit die positiven Ergebnisse einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) zum heimischen Transfersystem.

Es besteht also die Gefahr einer Armutsfalle: Bei Niedrigverdienern schlagen die Kinderbetreuungskosten voll durch. Bei geringen Verdienstmöglichkeiten ist außerdem der rein monetäre Anreiz, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, gering. Denn der Unterschied zwischen, erwerbslosem und Arbeitseinkommen sei zu gering, so das IHS.

Mindestsicherung hilft nicht

Dieser geringe Anreiz ist vor allem bei der derzeit von der ÖVP blockierten Mindestsicherung von Bedeutung. Das Institut für Höhere Studien attestiert der Mindestsicherung eine gute Ausgestaltung, da es durch Ausschleifregelungen und Freibeträge zu keinen Schwelleneffekten kommt. Bei Niedrigverdienern ist allerdings der Unterschied zwischen erwerbslosem Einkommen und Einkommen auf Vollzeittätigkeit zu klein.

Fast gleiches Einkommen wie ohne Arbeit

Ein Beispiel: Bei einem Paar mit zwei Kindern und einem geringen Stundenlohn von 8,80 Euro der Mann und 7,3 Euro die Frau ändert sich das verfügbare Einkommen mit zunehmender Beschäftigung fast gar nicht. Bei 80 Wochenstunden, also Vollzeitbeschäftigung bei beiden, beträgt das verfügbare Jahreseinkommen 33.383 Euro, bei null Wochenstunden 27.408 Euro (setzt sich zusammen aus Mindestsicherung und anderen Transfers wie Familienbeihilfe). Diese Familie ist somit in der Armutsfalle gefangen: Trotz steigender Erwerbstätigkeit bleibt sie in der gleichen Einkommenssituation.

Der Grund dafür ist, dass mit steigender Beschäftigung die Sozialabgaben und die Kinderbetreuungskosten steigen, während die Mindestsicherung sinkt und Transfers wie Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld gleichbleiben.

(Ag./Red)

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