Grasser "befriedigt": Bedingte Geldstrafe für Ramprecht

Buwog-Medienverfahren Grasser contra Ramprecht -   (Zeuge Hochegger erneut geladen)   Photo: Michaela
Buwog-Medienverfahren Grasser contra Ramprecht - (Zeuge Hochegger erneut geladen) Photo: Michaela(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Ex-Finanzminister Grasser klagte seinen früheren Mitarbeiter Ramprecht wegen "Übler Nachrede". Dieser wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Ramprechts Anwalt spricht von einem "Teilerfolg".

Im Wiener Landesgericht fand heute die vierte Verhandlung im Medienrechtsverfahren von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Mitarbeiter Michael Ramprecht und das "profil" statt. Grasser hatte wegen des Vorwurfs der Üblen Nachrede geklagt, weil Ramprecht behauptet, die Buwog-Privatisierung wäre ein "abgekartetes Spiel" gewesen.

Ramprecht wurde wegen Übler Nachrede Grassers zu einer bedingten Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Dass Grasser die Buwog-Privatisierung beeinflusst haben soll, sei nicht erwiesen, es gebe nur Spekulationen aufgrund vager Indizien, führte Richter Gerald Wagner nach der Verhandlung aus. Zum Vorwurf Ramprechts, dass Grasser die Vergabe an die Investmentbank Lehman Brothers beeinflusst habe, wurde der Beklagte freigesprochen. "Nicht alles, was jemandem nicht passt, ist Üble Nachrede", so der Richter. Ramprechts Anwalt Michael Pilz kündigte volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Grasser wehrt sich gegen "Latrinengerüchte"

Grasser zeigte sich nach der Urteilsverkündigung zufrieden: "Es befriedigt mich, dass Herr Ramprecht verurteilt wurde", sagte Grasser in einer eilig einberufenen Pressekonferenz. Ein unabhängiges Gericht habe in seinem Sinne entschieden. Das Ganze sei nur ein "Versuch, seine politische Regierungsarbeit schlechtzureden", meinte der Ex-Minister und sprach von "Latrinengerüchten" im Zusammenhang mit den Schmiergeldvorwürfen bei der Buwog-Privatisierung.

Eine Ausweitung der Ermittlungen auf andere Privatisierungen während seiner Amtszeit als Finanzminister würde er sogar begrüßen, er hoffe aber auf eine rasche Arbeit der Staatsanwaltschaft, um seinen guten Ruf wieder herzustellen, mahnte er von der Justiz Tempo ein. "Mein Image wird mir mit all diesen Latrinenvorwürfen madig gemacht".

Ramprecht-Anwalt spricht von "Teilerfolg"

Ramprecht-Anwalt Pilz sieht einen "Teilerfolg" durch das Urteil: Sein Mandant sei teilweise vom Vorwurf der Üblen Nachrede freigesprochen worden. Die Verurteilung werde er im Rechtsweg bekämpfen.

Neben Ramprecht wurde auch das Nachrichtenmagazin "profil", in dem die Vorwürfe Ramprechts gegen Grasser veröffentlicht waren, verurteilt. Der Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht sei verletzt worden, entschied der Richter. Das Magazin muss an Grasser eine Entschädigung von 1500 Euro zahlen und das Urteil veröffentlichen. Das Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig, Anwalt Hubert Simon gab keine Erklärung ab.

Verdacht der falschen Zeugenaussage

Grasser hatte in der Mediensache gegen Ramprecht und das "profil" in den bisherigen Verhandlungen wortreich Stellung genommen.

Ramprechts Anwalt Pilz hat Grasser im Zuge dessen wegen des Verdachts falscher Zeugenaussage angezeigt, wie die "Presse" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet. Während Grasser vor Gericht angegeben habe, keinen Kontakt zum Lobbyisten Walter Meischberger zu haben, gehe aus einem Aktenvermerk über eine Telefonüberwachung das Gegenteil hervor.

"Licht ins Dunkel bringen"

Ramprecht zeigte sich vor Verhandlungsbeginn zuversichtlich. "Wir haben sehr viel bewegt", meinte der ehemalige Kabinettsmitarbeiter des Ex-Ministers. Der Prozess sei "die perfekte Plattform, um Licht ins Dunkel zu bringen". Er selber werde morgen von der Staatsanwaltschaft zu den strafrechtlichen Vorwürfen rund um die Buwog-Privatisierung einvernommen.

Als Zeuge war für Donnerstag der frühere Lobbyist Peter Hochegger geladen, der sich wegen der gegen ihn laufenden strafrechtlichen Ermittlungen - so wie Walter Meischberger und Ernst Karl Plech vor ihm - der Aussage entschlug.

Zahlreiche Ermittlungen gegen Grasser

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grasser wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue, es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der unter seiner Amtsführung erfolgten Buwog-Privatisierung wurden auf andere Privatisierungen ausgeweitet. Geldflüsse rund um die Telekom-Austria-Privatisierung sollen näher geprüft werden.

Kritik an Justizministerin

Bei der Privatisierung der Buwog-Wohnungen geht es um Provisionen des knapp siegreichen Bieters Immofinanz von rund 10 Millionen Euro (ein Prozent des Kaufpreises), die an die Grasser-Vertrauten Walter Meischberger und Peter Hochegger flossen. Die Geldflüsse gehen laut Medienberichten von Österreich nach Zypern über die USA in die Schweiz und nach Liechtenstein. Weil die Provisionen nicht versteuert wurden und im Zuge gerichtlicher Ermittlungen zum Immofinanz-Skandal entdeckt wurden, haben Meischberger und Hochegger Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet.

Seitdem wird zum Buwog-Verkauf ermittelt, bei mehreren Verdächtigen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dass Grasser bisher nicht einvernommen wurde und bei ihm weder eine Hausdurchsuchung noch Telefonüberwachung stattfand, hat zu medialer und politischer Kritik geführt, die von VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zurückgewiesen wurde. Sie rechne mit einer baldigen Einvernahme Grassers, sagte sie.

Ramprecht sprach von "abgekartetem Spiel"

Der Stein des Anstoßes für Grassers Klage liegt im vergangenen Herbst: Ramprecht hatte dem Nachrichtenmagazin "profil" (Ausgabe 5. Oktober 2009) gesagt, dass der Verkauf des Buwog-Pakets ein abgekartetes Spiel gewesen sei. Schon 2002, also gut ein Jahr vor der Verkaufsausschreibung, sei festgestanden wohin die Reise gehen würde, nämlich in Richtung Immofinanz. Das Verfahren zur Auswahl einer Investmentbank, die den Verkauf des Buwog-Pakets begleiten sollte, sei derart beeinflusst worden, dass Lehman Brothers den Auftrag erhielt. Grasser widersprach heftig und klagte Ramprecht und das "profil" wegen Übler Nachrede.

(APA)

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