Provision an Grasser bei Buwog-Privatisierung?

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GRASSER EINVERNAHME(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser soll eine Provision dafür erhalten haben, dass die Buwog an Lehman Brothers ging. Grassers Anwalt bezeichnet den Vorwurf als "völlig nebulos".

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll laut dem Nachrichtenmagazin "profil" im Zuge der Buwog-Privatisierung "für die Auftragsvergabe an Lehman Brothers Bankhaus AG" eine Provisionszahlung erhalten haben - davon gehe die Justiz aus. Weiters heißt es, die Staatsanwaltschaft Wien soll "dichte Verdachtsmomente" gegen Grasser zusammengetragen haben. Grassers Anwalt Manfred Ainedter bezeichnete die Vorwürfe als "völlig nebulos".

Vermögensnachteil für Österreich

"Profil" beruft sich auf ein "Schreiben der Staatsanwaltschaft". Darin heiße es, Grasser habe als Finanzminister bei der Privatisierung der Bundeswohnungen ab 2002 seine "Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, ... wissentlich missbraucht und der Republik Österreich einen ... Vermögensnachteil zugefügt, weil er nicht den Best- und Billigstbieter CA IB Investmentbank, sondern Lehman Brothers Bankhaus AG mit der Abwicklung und der Beratung ... hinsichtlich des Verkaufs der Bundeswohnungen beauftragte."

Neben dem Verdacht des Provisions-Erhalts hege die Justiz aufgrund des "Naheverhältnisses" zwischen Walter Meischberger und Grasser weiters die Vermutung, Grasser habe "Teile der von der Novomatic AG bzw. der Telekom Austria AG an Ing. Meischberger bezahlten Beträge erhalten."

"Finanzielle Partizipation" bei Privatisierungen

In dem Schreiben soll es außerdem heißen, Grasser, sein Freund Walter Meischberger und der PR-Berater Peter Hochegger wären "bestrebt gewesen, von diversen im Regierungsprogramm festgelegten Privatisierungsprojekten finanziell zu 'partizipieren'. Dementsprechend liegt der Verdacht nahe, dass eine ähnliche Vorgehensweise auch bei anderen Amtsgeschäften gepflogen wurde."

Grassers Antwalt Ainedter sagte, an den Vorwürfen sei "überhaupt nichts dran". "Was das für einen Neuigkeitswert das haben soll, weiß ich nicht." Außerdem sei nicht ersichtlich, um was für ein Schreiben der Staatsanwaltschaft es sich bei dem "profil"-Artikel überhaupt handelt.

Grasser bereits zwei Mal einvernommen

Vergangene Woche war Grasser zu den Vorwürfen in der Buwog-Affäre und anderen ungeklärten Geldflüssen an seine Freunde und Geschäftspartner von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden. Der Ex-Minister hatte sich anschließend zuversichtlich gezeigt, dass er nun "endlich" von allen Vorwürfen entlastet sei. Die Staatsanwaltschaft betonte allerdings danach, man denke nicht an eine Einstellung des Verfahrens. Gegen Grasser wird wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch, Bruch der Amtsverschwiegenheit und Untreue ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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