Grassers Konten werden unter die Lupe genommen

Grassers Konten werden geoeffnet
Grassers Konten werden geoeffnet(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den früheren Finanzminister Karl-Heinz der Untreue und der Geschenkannahme. Österreichische Banken müssen nun alle Geschäftsverbindungen zu Grasser offenlegen.

Wien (ju/APA). Für den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird es langsam ungemütlich: Wie am Montag bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft schon Ende Juli beantragt, dass Grassers Konten bei österreichischen Geldinstituten unter die Lupe genommen werden – und das Landesgericht für Strafsachen in Wien hat den Schritt genehmigt.

Alle österreichischen Geldinstitute müssen jetzt bekannt geben, ob Grasser ab dem Jahr 2001 zu ihnen eine Geschäftsverbindung unterhielt beziehungsweise unterhält, eine Geschäftsverbindung (per Zeichnungsberechtigung) kontrolliert oder „eine Vollmacht zur Verfügung über eine Geschäftsführung besitzt/besaß“, zitiert „Profil“-Herausgeber Christian Rainer in seinem Online-Blog aus der „Anordnung“.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter hat die Anordnung bestätigt. Ainedter findet das „erstaunlich“, weil Grasser ohnehin immer angeboten habe, den Behörden seine Bankverbindungen offenzulegen. Im Übrigen sei der „Bruch des Amtsgeheimnisses“, mit dem der Schritt des Gerichts nun öffentlich gemacht wurde, ein „unfassbarer Skandal“, sagte der Grasser-Anwalt.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind heftig: Begründet wurde der Antrag auf Offenlegung nämlich mit dem dringenden Tatverdacht des „Verbrechens der Untreue“ im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaft Buwog. Außerdem verdächtigt die Staatsanwaltschaft den Ex-Finanzminister, bei der Änderung des Glücksspielgesetzes einen finanziellen Vorteil lukriert zu haben. Dabei könnte es sich um das „Verbrechen der Geschenkannahme“ handeln. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

Grasser war in den vergangenen beiden Wochen zweimal von der Staatsanwaltschaft einvernommen worden. Die Einvernahmen hatten zusammen mehr als 15 Stunden gedauert. Ob sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bei diesen beiden Einvernahmen erhärtet hat, ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hat aber weitere Einvernahmen des Ex-Finanzministers angekündigt.

Bei der Buwog-Privatisierung stehen zwei gravierende Vorwürfe im Raum: Der Auftrag für die Abwicklung des Buwog-Verkaufs war an die Investmentbank Lehman Brothers gegangen, bei ein Grasser-Freund beschäftigt war. Laut Zeugenaussagen soll Grasser diese Vergabe beeinflusst haben. Der Freund soll auf ein Konto seiner amerikanischen Firma knapp 434.000 Euro Honorar (von Lehman Brothers) erhalten haben. Etwas weniger als die Hälfte dieses Betrages soll, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft, auf ein Konto weitergeleitet worden sein, das „im Einflussbereich Grassers“ stand. Bei der Buwog-Privatisierung erhielten die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger rund zehn Millionen Euro Provision vom Bestbieter Immofinanz (die die beiden nicht versteuerten). Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob sie sich den Tipp für den „richtigen“ Preis bei Grasser (dem dieser bekannt war) geholt haben. Grasser bestreitet das.

Bei der „verbotenen Geschenkannahme“ geht es um 450.000 Euro, die der Glücksspielkonzern Novomatic im Vorfeld einer Änderung des Glücksspielgesetzes an Meischbergers Gesellschaft „Valora“ für Beratungsleistungen bezahlt hat. Zum Zeitpunkt der Überweisung war Grasser bereits an der Valora beteiligt, also mutmaßlicher Nutznießer dieser Zahlung.

Mit der Überprüfung der österreichischen Konten Grassers kann aber nur einen Teil der Geldflüsse offenlegen: Viele Zahlungen liefen über Firmen und Konten in Liechtenstein, der Schweiz und der Karibik, bei denen die Staatsanwälte den Verdacht hegen, dass sie „in einem Naheverhältnis“ zu Grasser gestanden seien.

Auf einen Blick

■Das Landesgericht Wien hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffnung aller österreichischen Konten von Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser angeordnet. Die Staatsanwälte erhoffen sich davon „eine Bestätigung oder Entkräftung“ der Vorwürfe gegen den früheren Minister. Gegen Grasser wird wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundesimmobiliengesellschaft Buwog und wegen Geschenkannahme im Umfeld einer Änderung des Glücksspielgesetzes ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Grasser ist bisher zweimal einvernommen worden, weitere Einvernahmen stehen bevor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.09.2010)

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