Neuer Versuch: Elsner will Enthaftung statt Hausarrest

Urteil Helmut Elsner, Gerichtsurteil  Foto: Clemens Fabry
Urteil Helmut Elsner, Gerichtsurteil Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Vor einer Woche wurde entschieden, dass Elsner nicht in mit einer Fußfessel in den Hausarrest darf. Nun probieren es die Anwälte mit neuer Strategie. Die Chancen sind freilich gering.

Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner hat einen neuen Antrag auf Enthaftung aus der Untersuchungshaft gestellt, am Freitag findet nun im Wiener Landesgericht darüber eine Haftprüfungsverhandlung statt. Elsners Anwälte Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens setzen nun auf eine neue Strategie und ziehen eine andere Rechtsgrundlage heran, um ihren Mandanten freizubekommen. Der Antrag zielt auf eine Enthaftung mit Einsatz der Fußfessel ab. Dies sollte als gelinderes Mittel als die U-Haft gewählt werden.

Vergangene Woche (Dienstag) war bereits ein Antrag Elsners auf elektronisch überwachten Hausarrest abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft hätte aber keine Einwände gehabt. Darauf stützen sich nun die Anwälte, indem sie diesmal keinen Hausarrest gemäß §173 a Strafprozessordnung (StPO) - der auf eine allfällige Haft angerechnet wird -, sondern eine Enthaftung - dann würde die Zeit in Freiheit nicht auf die Haft angerechnet - fordern.

Sollte der neuerliche Antrag wieder abgelehnt werden, werde man erneut den Rechtsweg beschreiten, kündigte Bernhauser an. Große Chancen, dass der Richter dem Antrag stattgebe und Elsner freikomme, sieht er aber nicht. Die Staatsanwaltschaft habe bereits in einer kurzen Stellungnahme mitgeteilt, dass das Gesetz diese Möglichkeit nicht vorsehe. Die Anwälte wollen aber die Sache ausjudizieren lassen: Die Regelung zur Fußfessel sei neu, es gebe noch keine Judikatur, erläuterte Bernhauser. Elsner sitzt seit dreieinhalb Jahren in U-Haft.

(APA)

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