Freispruch für illegales Glücksspiel - Sanktionslücke?

Japaner in einer Automatenhalle
Japaner in einer Automatenhalle (c) www.BilderBox.com (Bilderbox.com)
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Ein Bezirksgericht hat einen Automatenbetreiber freigesprochen, der wegen illegalen Glücksspiels angeklagt war. ÖVP-Finanzstaats-Sekretär Lopatka sieht aber keine Sanktionslücke im Glücksspielgesetz.

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum österreichischen Glücksspielgesetz hat sich offenbar doch eine "Sanktionslücke" für private Anbieter aufgetan. Zumindest hat jetzt das Innsbrucker Bezirksgericht einen Tiroler Automatenbetreiber (nicht rechtskräftig) freigesprochen, der wegen illegalen Glücksspiels angeklagt worden war. Der zuständige ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka sieht dennoch "weiterhin keine allgemeine Sanktionslücke", wie er am Mittwoch meinte. Dies hätten auch die Gespräche mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bestätigt.

Vergabepraxis von EU-Richtern gekippt

Die EU-Richter hatten Mitte September festgestellt, dass die Vergabe der zwölf Spielbanklizenzen, die bis dato immer an die Casinos Austria gegangen waren, intransparent und diskriminierend erfolgt sei und somit dem Gemeinschaftsrecht widersprochen habe. Jetzt müssen die (künftig 15) Casinokonzessionen EU-weit ausgeschrieben werden.

Bis es so weit ist, könnten private Casinobetreiber straffrei ausgehen, wird in der Branche schon länger befürchtet. Helmut Kafka vom Automatenverband etwa hatte bereits am Tag des EuGH-Entscheids vor einer "Flut von Glücksspielautomaten" gewarnt, besonders Betreiber aus dem EU-Ausland könnten nun ungestraft Geräte in Österreich aufstellen.

Sanktionslücke erkannt

Diese Meinung hat auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt in einer Erstbewertung geteilt: "Da die Unionsrechtswidrigkeit bis zu einer Neuregelung und diskriminierungsfreien Ausschreibung der Konzessionen fortwirkt, ist davon auszugehen, dass auch andere Wirtschaftsteilnehmer (ohne Sitz in Österreich) nicht allein deswegen bestraft werden dürfen, wenn sie bis dahin ohne Konzession Spielbanken betreiben."

Lizenzen schneller ausschreiben

Daher urgierten sowohl Kafka im heutigen "Standard" als auch Casinos-Austria-Chef Karl Stoss vor drei Wochen eine rasche Ausschreibung der Lizenzen.

Lopatka sieht aber offenbar keinen Bedarf, die Konzessionen früher als geplant auszuschreiben: "Die Neuvergabe ist wie geplant in Vorbereitung. Der Prozess wird Anfang 2011 starten", meinte er heute.

"Wir werden weiterhin illegales Glücksspiel zur Anzeige bringen", so der Staatssekretär. Die "Soko Glücksspiel" werde wie bisher weiterarbeiten, illegale Spielautomaten beschlagnahmen und entsprechende Verfahren gegen die Betreiber bei den Bezirksverwaltungsbehörden und Gerichten anhängig machen. "Von Machtlosigkeit kann man nicht sprechen", so der VP-Mann auf Nachfrage. Mit der Sache befassten Juristen zufolge entbehren die Razzien der Soko jedoch momentan jeder rechtlichen Grundlage. Gefilzte Betreiber haben schon mit Klagen gedroht.

(APA)

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