Berufungsverfahren gegen Elsner ab 22. Dezember

Helmut Elsner
Helmut Elsner(c) dapd (Hans Punz/ap)
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Noch vor Weihnachten soll der ehemalige Bawag-Chef erfahren, ob es bei seinem erstinstanzlichen Schuldspruch bleibt.

Noch vor Weihnachten wird der ehemalige Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner erfahren, ob es im Zusammenhang mit der Bawag-Affäre bei seinem erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung bleibt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Rechtsmittelverfahren zum Bawag-Prozess auf den 22. und 23. Dezember anberaumt. Das gab OGH-Sprecher Kurt Kirchbacher am Dienstag gegenüber der APA bekannt.

Elsner war am 4. Juli 2008 von einem Wiener Schöffensenat unter dem Vorsitz der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in sämtlichen Anklagepunkten für schuldig befunden worden, wobei ihm das Gericht eine Schadenssumme von 1,72 Mrd. Euro zulasten der Bawag ankreidete. Dafür wurden neuneinhalb Jahre Haft verhängt. Gegen das Urteil meldete Elsner Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Mit dem bekämpften Schuldspruch kann sich nun der OGH auseinandersetzen, nachdem die langerwartete Stellungnahme der Generalprokuratur zu den geltend gemachten Nichtigkeitsgründen sämtlicher in der Bawag-Causa in erster Instanz abgeurteilter Angeklagter vorliegt. Das Crocquis umfasst nicht weniger als 328 Seiten und ist am Dienstag deren Anwälten zugestellt worden.

Neben Elsner wird in dem öffentlichen Gerichtstag auch über die Rechtsmittel von Elsners unmittelbarem Nachfolger an der Bawag-Spitze, dem in erster Instanz wegen Untreue zu fünf Jahre Haft verurteilten Johann Zwettler, sowie Ex-Bawag-Generalsekretär Peter Nakowitz verhandelt. Elsners ehemalige "rechte Hand" hatte vom Erstgericht vier Jahre ausgefasst.

Die Rechtsmittel der übrigen im Bawag-Prozess Abgeurteilten - darunter vor allem die Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung der Staatsanwaltschaft gegen den Investmentbanker Wolfgang Flöttl, der das ihm anvertraute Bawag-Vermögen zur Gänze verspekuliert haben soll und dafür zweieinhalb Jahre teilbedingt erhalten hatte - wird der OGH demgegenüber in nichtöffentlicher Sitzung behandeln. "Das hängt mit der rechtlichen Eigenart der verschiedenen Anfechtungsgründe zusammen. Ob eine Nichtigkeitsbeschwerde in nichtöffentlicher Sitzung oder in einer öffentlichen Verhandlung behandelt wird, hat mit den relevierten Nichtigkeitsgründen zu tun", erläuterte OGH-Sprecher Kirchbacher.

Wann über die Rechtsmittel von Flöttl, den ehemaligen Bawag-Vorständen Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch, dem Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und dem Wirtschaftsprüfer Robert Reiter entschieden wird, liegt im Ermessen des zuständigen Senats. Ob das noch vor Weihnachten der Fall sein wird, wollte Kirchbacher nicht beantworten: "Damit würden wir uns im Bereich der Spekulation bewegen." Flöttl, der im Fall der Rechtskraft seines Urteils zehn Monate im Gefängnis absitzen müsste, hatte lediglich gegen die Strafhöhe berufen. Die Übrigen hatten sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft. Büttner war zu eineinhalb Jahren bedingt verurteilt worden, Schwarzecker und Kreuch zu jeweils dreieinhalb Jahren unbedingt. Weninger bekam zweieinhalb Jahre, davon sechs Monate unbedingt, Reiter drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt. Als einziger der Angeklagten befindet sich Elsner in U-Haft.

Es ist durchaus ungewöhnlich, dass der OGH einen Gerichtstag auf zwei Tage anberaumt. "Das ist auf die Dimension des Verfahrens zurückzuführen. Den Verteidigern muss genügend Zeit gegeben werden, um hinreichend ihre Rechtsmittel darlegen zu können", bemerkte Höchstgerichtssprecher Kirchbacher abschließend.

(APA)

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