"Die Stellungnahme der Generalprokuratur spricht für sich selbst", sagt Ex-Bawag-Chef Elsner in einer ersten Reaktion. Er sagt, die "Zeit der Aufklärung" habe begonnen.
Nach den äußerst kritischen Feststellungen der Generalprokuratur zum Bawag-Urteil der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner liegt eine erste Reaktion des ehemaligen Bawag-Generaldirektors Helmut Elsner vor. "Die Stellungnahme der Generalprokuratur spricht für sich selbst. Damit wird der Prozess endgültig zum Skandal. Wie bekannt ist, war es immer meine Meinung, dass das Urteil so nicht halten kann. Die Zeit der Aufklärung hat begonnen", heißt es in dem Statement, das Elsners Verteidiger Jürgen Stephan Mertens nach einer Besprechung mit seinem Mandanten an die Öffentlichkeit brachte.
''Vom Nadelstreif zum Querstreif''
Elsner habe die Empfehlung der Generalprokuratur mit "gemischten Gefühlen" aufgenommen, berichtete Mertens: "Er hat natürlich gehofft, dass das Verfahren im Gesamten aufgehoben wird". Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH) zwar die Schuldsprüche zum Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs - Elsner soll sich eine Bawag-Pensionsabfindung von 6,8 Millionen Euro erschlichen haben, was zumindest nach Ansicht von Generalanwalt Ernst Weiss vom Erstgericht aber im Untreue-Vorwurf zu subsumieren und nicht als eigenes Delikt zu werten gewesen wäre - und der Bilanzfälschung zu kassieren, bei der nach Ansicht der Prokuratur Verjährung vorliegen könnte. Zum Untreue-Komplex sind nach Einschätzung der Generalprokuratur aber 14 von 18 Fakten und damit eine Schadenssumme von 1,4 Milliarden Euro "wasserdicht".
Die Urteile im Detail
Der OGH wird sich ab 22. Dezember mit Elsners Nichtigkeitsbeschwerde auseinandersetzen. Wie Mertens ankündigte, will er bis zum öffentlichen Gerichtstag vor dem OGH Beweismaterial vorlegen, das auch die von der Prokuratur als abgesichert angenommenen Untreue-Fakten infrage stellen könnte. Der OGH sei ja nicht an die Rechtsmeinung der ihm als "Rechtswahrerin" beigegebenen staatsanwaltschaftlichen Behörde gebunden, gab der Verteidiger in diesem Zusammenhang zu bedenken.
Staatsanwalt: Elsner bleibt in Haft
Die Staatsanwaltschaft Wien sieht nach den jüngsten Entwicklungen keinen Grund, von sich aus in der Frage der U-Haft des seit fast vier Jahren wegen Fluchtgefahr einsitzenden Helmut Elsner tätig zu werden. "Wir werden von uns aus den Haftantrag nicht zurückziehen. Aus unserer Sicht ist noch keine Unverhältnismäßigkeit gegeben", meinte Behördenleiterin Maria-Luise Nittel
Elsner sitzt als einziger der neun Angeklagten im BAWAG-Prozess in Untersuchungshaft.
Bandion-Ortner: Vom Bawag-Prozess bis zum Un-Spruch des Jahres
Sind die von Wolfgang Flöttl veranlagten Bawag-Spekulationsgelder wirklich zur Gänze verloren? Für einen von der Elsner-Verteidigung bestellten Gutachter ist dieses Szenario extrem unwahrscheinlich.
Der "Fußfessel-Zug" ist für Langzeit-U-Häftling Helmut Elsner endgültig abgefahren. Dies machte das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Dienstag klar. Es bestätigte damit die ablehnende Entscheidung des Haftrichters.
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