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Bawag-Verfahren: Flöttl möglicherweise straffrei

20.10.2010 | 18:43 |   (Die Presse)

Investmentbanker Wolfgang Flöttl hat nun Chancen, ganz ohne Strafe aus dem Bawag-Verfahren auszusteigen. Die Generalprokuratur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der gesamte Flöttl-Schuldspruch aufzuheben sei.

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Starverteidiger Herbert Eichenseder hat nichts dagegen, dass einer seiner bekanntesten Klienten im fernen Ausland wohnt. „Wolfgang Flöttl ist in New York, wäre er hier, hätte er mich geküsst“, erklärte der Anwalt bereits am Dienstag – und das mit dem Ausdruck einer gewissen Erleichterung. Flöttls Hochstimmung hielt natürlich auch am Mittwoch, dem Tag zwei nach dem spektakulären Rechtsgutachten der Generalprokuratur in Sachen Bawag-Prozess an. Und sie kommt nicht von ungefähr: Der im Big Apple, in der Park Avenue, beheimatete 55-jährige Investmentbanker und Hochrisiko-Spekulant hat nun wirklich gewisse Chancen, ganz ohne Strafe aus dem Bawag-Verfahren auszusteigen.

Die Generalprokuratur ist, wie berichtet, bei Prüfung der von Eichenseder in Flöttls Namen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu einem spektakulären Ergebnis gekommen: Der gesamte Flöttl-Schuldspruch – zweieinhalb Jahre Haft wegen Untreue, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung – sei aufzuheben. Eine Neuaustragung des Prozesses sei vom Obersten Gerichtshof in nicht-öffentlicher Sitzung anzuordnen. Eichenseder bestätigt: „Die Generalprokuratur hat gesagt, das Urteil sei zu ,kassieren‘.“

 

Dämpfer auch für Ex-Ankläger Krakow

Und: Hinsichtlich jener Teile, in denen schon in der ersten Instanz, unter dem Vorsitz der damaligen Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, Freisprüche ergingen, stimme das Ersturteil. So solle es eben nur in jenen zwei Punkten, in denen eine Verurteilung erfolgte (angeklagte Schadenssumme nach Spekulationsgeschäften mit Bawag-Geldern: 588 Millionen Euro), laut Prokuratur heißen: Zurück an den Start. Wann steht noch nicht fest. „Aber ich bin guter Hoffnung“, sagt Eichenseder. Das kann er auch sein, da sein damaliger Widerpart im Prozess, Oberstaatsanwalt Georg Krakow, der gegenwärtige Chef des Kabinetts im Justizministerium, mit seinen Rechtsmitteln erfolglos bleiben dürfte. Krakow hatte in jenen Teilbereichen, in denen der einstige „Haus- und Hofspekulant“ der Bawag als schuldlos erkannt worden war, eine Bestrafung verlangt. Die Generalprokuratur sagt nun aber, dies sei verfehlt – womit nicht nur Bandion-Ortner sondern auch der frühere Ankläger einen herben Dämpfer einstecken muss. Natürlich nur, soferne der Oberste Gerichtshof den Forderungen der Prokuratur nachkommt. Diese sagt, der staatsanwaltlichen Nichtigkeitsbeschwerde komme „Berechtigung nicht zu“. Von einer „Scheinbegründung“ im Umfang der vom Freispruch umfassten Punkte könne keine Rede sein.

Nun rechnet sich Eichenseder gute Chancen aus, in einem neuen Prozess einen glatten Freispruch zu erkämpfen: „Im Ersturteil wurden keine Feststellungen zur Wissentlichkeit getroffen – man hätte Flöttl nur verurteilen dürfen, wenn man sagt: Der wusste, dass die Bank Gaunereien macht, indem sie ihm das Geld anvertraut.“ Oder es kommt gar nicht mehr zu einem zweiten Prozess – dann nämlich wenn die Staatsanwaltschaft nach einer Aufhebung des Ersturteils einen Rückzieher macht – und auf die weitere Verfolgung verzichtet. In dem Fall muss Eichenseder jedenfalls mit Küssen seines Mandanten rechnen.

Zur Person

Wolfgang Flöttl (geb. 1. Oktober 1955) war einer der Angeklagten im Bawag-Prozess. Der Investmentbanker soll Geld der damals noch gewerkschaftseigenen Bank bei Hochrisikogeschäften verspekuliert haben. In erster Instanz wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Untreue – zwei Drittel davon auf Bewährung – verurteilt. Mit der Empfehlung der Generalprokuratur an den OGH, den Prozess neu auszutragen, könnte der in New York lebende Flöttl nun einen glatten Freispruch erkämpfen und damit gänzlich straffrei aussteigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2010)

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49 Kommentare
 
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Gast: trader1
21.10.2010 16:46
0 0

heisser tip

.. zwei ausländische gutachter ( inländer gibt es vermutlich eh nur einen, und der kann ja nicht sagen, dass er holler begutachtet hat) beauftragen.

Die werden halt mal festhalten, das jeder vermögensverwalter seine daten an mindestens drei unabhängigen orten sichert, also ein plattencrash kein argument ist seine kunden und transaktionen nicht zu nennen, dass vermögensverwalter selbstverständlich die geschäftsberichte der kunden lesen und sich überlegen, ob die geschäfte auch zum kunden passen ..

nur falls mal wieder ein richter ganz zufällig vergisst, die grundregeln derartiger geschäfte zu berücksichtigen und freisprüche fällen möchte, die zwar im interesse diverser ehemalig hochrangiger politiker sind, aber halt mit der gängigen geschäftspraxis gar nichts zu tun haben ....

Gast: Gasti
21.10.2010 14:33
1 1

Die drei grössten Gauner

gingen oder werden bald frei gehen
1.Papa Flöttl (Partei) erfinder der Karibigeschäfte der BAWAG (Tot & niemals angeklagt)
2. Sohn Flöttl (Partei+Eisenhower)(Geld verloren? und daher unschuldig)
3.Verzetnitsch (Partei+ÖGB) nur mit seine Zustimmung konnt überhaupt auf das ÖGB Vermögen zugegriffen werden.

Der Vierte (Pensionist und Unsympathler) und harmloseste von den Gaunern bekommt defakto Lebenslange Untersuchungshaft.


Re: Die drei grössten Gauner

wobei ich das Gefühl habe dass der Verzetnitsch auch eine Art Bauernopfer ist und einige Herren die Superjob´s bekommen haben dahinter stecken!

0 0

bitte um Aufklärung,

kann mir jemand sagen, ob die Spekulationsgelder wirklich komplett verloren wurden, oder ob sie nicht teilweise wo anders gelandet sind?
Nach den bekannten Berichten, hat sich damit die Gerichtsbarkeit, eigenartigerweise, nur am Rande befasst.

Antworten Gast: Hausverstand.
21.10.2010 20:31
0 0

Re: bitte um Aufklärung,

Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt, aber in einem Strafverfahren geht es nur um die Anklage, nicht um irgendwelche Verdächtigungen nebenbei. Flöttl war nicht wegen Unterschlagung von Geld angeklagt, drum war darüber nicht zu verhandeln. Ob und wie die Staatsanwaltschaft in diese Richtung ermittelt hat, weiss ich nicht, angeklagt hat sie jedenfalls nicht. Welche konkreten Investments schief gegangen sind (fast völliger Wertverlust) ist meines Wissens sehr wohl bekannt.

Antworten Antworten Gast: Luzifer
22.10.2010 01:11
0 0

Re: Re: bitte um Aufklärung,

Betrug und Untreue stehen bei Flöttl jun. deshalb auf wackeligen Beinen, weil er vermutlich einen vom GenDir. Elsner erteilten und vom Vorstand der BAWAG genehmigten Auftrag zu den Risikoinvestitionen hatte und wußte, dass die BAWAG schon seit Jahren solche Karibik-Geschäfte tätigte. Für einen geschickten Anwalt wie Ainedter wird es nicht all zu schwer sein, im Zweifel auf Freispruch zu plädieren. Natürlich wäre es vom Standpunkt des Elsner schon in Hinblick auf Schadensgutmachung besser, wenn der Flöttl das Geld hätte. Der Hausverstand sagt mir aber, daß das Geld bei einem Finanzspekulant, der den Flöttl "gelegt" hat, gelandet ist! Aber der hat es sicher nicht unter seinem Kopfpolster, sondern vielleicht schon wieder verspekuliert!

Re: bitte um Aufklärung,

genau um diese Frage geht es!!!

unglaublich

es geht darum ob nachgewiesen werden kann dass das verschwundene bzw. verspekulierte Geld der Herr Flöttl in Wahrheit auf die Seite geräumt hat. Der Tatbestand der Untreue würde dann nicht den Herrn Elster sondern den Herr Flöttl betreffen. Warum wurde beim Verfahren von BO abgelehnt diesen Punkt zu überprüfen obwohl dringender Verdacht bestand? Ich finde dass das eine sehr merkwürdige Vorgangsweise ist, eine Gericht muss der Wahrheitsfindung dienen und allen zur Verfügung stehenden Beweisen nachgehen.
Dass dem Flöttl der Computer abgestürzt sei daher keine Daten mehr vorhanden sind kann doch nicht seine Unschuld begründen, das ist der eigentliche Skandal!!!
Bei diesen Summen nur 1 Festplatte zu haben kann kein vernünftiger Mensch glauben! Versuchen sie einmal ihre Steuerunterlagen am Computer verschwinden zu lassen und keine weitere Aufzeichnungen vorweisen können wenn es zu einer Prüfung kommt, dann sind sie automatisch der Steuerhinterziehung schuldig!

Antworten Gast: Lausbub
21.10.2010 14:06
0 0

Re: unglaublich - Untreue ist nicht Diebstahl!

Auf den BAWAG-Konten waren die Milliarden der Gewerkschaft. Wenn BAWAG diese Milliarden durch sehr gewagte Spekulationsgeschäfte abschließt und dabei die Milliarden verjuxt, haben die Bankmanager Untreue im strafrechtlichen Sinn zu verantworten. Ob jetzt das Geld bei einem Finanzhai gelandet ist oder nicht, spielt da keine Rolle. Denn der Mißbrauch der Ermächtigung, über die Milliarden zu verfügen, reicht für die Vollendung des Deliktes (und mir auch)!
Die GenProk. meint nun, daß das Verhalten, die bei der Untreue mitgetan haben, sei strafrechtlich nicht kausal, weil sie in dem Zeitpunkt, wo sie pflichtgemäß handeln hätten müssen, das Delikt bereits gesetzt war. Abgesehen davon, ob das wirklich stimmt: was würden Sie von Bankmanagern halten, die ruhig zusehen, wie Ihr Geld verjuxt wird.

Der GenProk. ist also nur aus rein formaljuristischen 'Gründen für die Aufhebung. Und da zeigt sich, daß Laienrichter bei Beurteilung solcher Rechtsfragen überfordert sind!

Zu Flöttl. jun. : Sein Vater ist schon im Olah-Prozeß unrümlich in Erscheinung getreten. Trotzdem behielt er seinen Spitzenposten bei der BAWAG!
Sein Sohn rechtfertigte sich damit, daß, der in den USA lebt (mit einer Eisenhower-'Enkelin verheiratet!!) nicht wissen konnte, daß die BANKMANAGER ihre Befugnisse mißbraucht haben!

Allers in Allem: keiner will jetzt schuld sein, wenn die Milliarden pfutsch sind!

Re: Re: unglaublich - Untreue ist nicht Diebstahl!

ich meinte damit dass etliche Milli. vorsätzlich nicht verspekuliert , sondern u.U. auf Flöttls Konto gelandet sind , wenn dass nicht strafbar ist na dann kann man ja jeden besch... und Gelder einfach einstecken! Das ist der Punkt der auch geklärt gehört, dann sähe die Anklage sicher anders aus! Mittlerweile war natürlich genug Zeit auch diese Spuren zu verwischen!

nur nicht in die Fänge der Justiz geraten!

es geht darum ob nachgewiesen werden kann dass das verschwundene bzw. verspekulierte Geld der Herr Flöttl in Wahrheit auf die Seite geräumt hat. Der Tatbestand der Untreue würde dann nicht den Herrn Elster sondern den Herr Flöttl betreffen. Warum wurde beim Verfahren von BO abgelehnt diesen Punkt zu überprüfen obwohl dringender Verdacht bestand? Ich finde dass das eine sehr merkwürdige Vorgangsweise ist, eine Gericht muss der Wahrheitsfindung dienen und allen zur Verfügung stehenden Beweisen nachgehen.
Dass dem Flöttl der Computer abgestürzt sei daher keine Daten mehr vorhanden sind kann doch nicht seine Unschuld begründen, das ist der eigentliche Skandal!!!
Bei diesen Summen nur 1 Festplatte zu haben kann kein vernünftiger Mensch glauben! Versuchen sie einmal ihre Steuerunterlagen am Computer verschwinden zu lassen und keine weitere Aufzeichnungen vorweisen können wenn es zu einer Prüfung kommt, dann sind sie automatisch der Steuerhinterziehung schuldig!

Antworten Gast: Hausverstand
21.10.2010 20:35
0 0

Re: nur nicht in die Fänge der Justiz geraten!

Warum wurde abgelehnt zu verhandeln ? Na weils nicht angeklagt war. Wenn Sie in einem Prozess wegen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall behaupten, ihr Opfer habe sie anschließend verprügelt und auch verletzt, wird das auch nicht im selben Prozess behandelt.

Gast: I da Bauernhansl hätt do a Frog!!
21.10.2010 12:34
0 0

Insa bua wüll a weida schul-gehn in wien drausst..

....wia vül silvester muass ma do stuckatiern auf da unität um richter oder staatsanwalt zum wern...muass ma do gaunz gscheit sein?...wal in da raiffeisenzeitung is gstaundn die frau bandion wär so gscheit u. hätt immer sou schene moude-brülln auf....

Antworten Gast: gast
21.10.2010 14:30
0 0

Re: Insa bua wüll a weida schul-gehn in wien drausst..

.. wenn ma ganz gescheit ist, dann hoalt man es als richter und staatsanwalt gar net aus ..:-) man dearf deshalb nur a bissi gescheit sei .. aber nit zu viel .. und a brille hülft, weil die anderen müssen einem ja für gescheit halten, und da is a brille guat ..

Antworten Gast: Lausbub vom Land
21.10.2010 14:08
0 0

Re: Insa bua wüll a weida schul-gehn in wien drausst..

Um Bundeskanzler zu werden, kann man auch beim Jus-Studium scheitern!

Gast: Luzifer
21.10.2010 10:40
1 0

Leider ist der BAWAG-Skandal bereits weitgehend vergessen!

Eine Neuauflage des Prozesses würden die Vorgänge rund um die BAWAG-Gaunereien (Milliarden von Arbeitnehmern wurden durch den roten Filz in der BAWAG verspekuliert) neuerlich in das Bewußtsein der Öffentlichkeit rücken. Was die meisten Medien derzeit betreiben, ist eher eine Vertuschung der roten Alleinschuld. Langsam gewinnt man den Eindruck, daß die Justizministerin am Verlust der Milliarden schuld hat und nicht der rote Filz (allen voran der präpotente Elsener). Im Falle seiner Enthaftung würde er ins Ausland "abfahren" oder mit Gefälligkeitsgutachten sich einer neuerlichen Haft entziehen.

Das Geschwafel der Ruth Elsner u. ihres Verteidigers, man müsse überhaupt zuerst die Milliarden suchen, das Geld hätten sich andere geholt etc. ist die übliche Vernebelungtaktik. Tatsache ist, daß viele Gewerkschaftsmitglieder ihre Geld verloren haben, weil die BAWAG-Funktionäre ("roter Filz", saß im Aufsichtsrat und Vorstand in gut bezahlten verantwortlichen Positionen) das Geld der Bank veruntreut haben. Und das ist der Strafvorwurf - nicht der Diebstahl von Geld)!! Das hat der Schöffensenat schon richtig erkannt, obwohl 2 Laienrichter mitstimmten!

Gast: Roland Wieser
21.10.2010 10:26
0 0

Unsere Justizministerin


Grasser Freund Flöttl frei

Grasser Freund Meindl (Verfahrensfehler) frei

Grasser (trotz Buwog und Mandarin) frei

* und trotz extremer Verfahrensmängel hält die ÖVP an einer Minsterin eisern fest, die nicht einmal Parteimitglied ist


Antworten Gast: Lausbub
21.10.2010 10:41
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Re: Unsere Justizministerin sperren wir ein

und die BAWAG-Gauner lassen wir frei!

Flöttl

ist wahrscheinlich der wahre Schuldige. Er hat doch die Gleder veruntreut!?

2 0

Hmmm

Na ja - mit kniffligen Wirtschaftsprozessen ist unsere Justiz leider heillos überfordert. So bleibt ihr nur populistisches Verurteilen oder Freisprechen. Beides ein Justizirrtum.

Antworten Gast: Luzifer
21.10.2010 10:50
2 0

Re: Hmmm Dinge beim Namen nennen:

Das Urteil wurde in einem Schöffengerichtsverfahren (2 Berufsrichter, 2 Laienrichter, die gemeinsam über Schuld und Strafe abstimmen) gefällt. Die eigentliche Frage wäre: sind LAIENRICHTER in einem Wirtschaftsprozeß mit solchem Monsterausmaß nicht maßlos überfordert?

Bandion-Ortner hat offenbar das Urteil aus Zeitnot (Designierung zu Justizministerin bis zu einem unaufschiebbaren Termin schlampig ausgefertigt. Mich erstaunt nur, daß sie die Verfassung der schriftlichen Urteilsausfertigung nicht der beisitzenden Richterin oder einem ihr zugeteilten Richteramtanwälter, wie es die übliche Praxis ist, überlassen hat.)

Bandion-Ortner hatte also nur 1 von 4 Stimmen im Senat. Die Rechtsfragen waren vom Senat zu lösen "das Urteil wurde von den Schöffen "geschöpft"!. Dass das in den Medien nicht richtig dargestellt wird, ist für den Zustand unserer Medien symptomatisch. Beim Medienrecht bestünde auch schon dringender Reformbedarf!

Antworten Antworten Gast: Luzifer
21.10.2010 14:20
0 0

Re: Re: Hmmm Dinge beim Namen nennen:

Mittlerweile konnte ich in der "Wiener Zeitung" nachlesen, daß am 24.11.2008 das Urteil des Schöffensenates verkündet und die Vorsitzende B.O. am 31.12.2010 die schriftliche Urteilsausfertigung fertig diktiert hat.

Vergleicht man die Ausfertigungsfristen anderer Richter, so benötigen die meisten Richter für ca. 20 S lange Urteile mindestens so lange. Dabei sind die Akten meist nur zig-Seiten dick, bei ein paar halben Verhandlungstagen.

Der BAWAG-Prozeß war dagegen ein Monsterprozeß mit 118 Verhandlungstage und einem Aktenberg!
Ich nehme an, daß nur wenige Richter das Urteil schneller ausfertigen hätten können - auch mit weniger Fehler!

Das muß man B.O. schon zugestehen. Leider hat man ihr für das Urteil nicht genügend Zeit gelassen.

Unter diesem Aspekt sollte man die Medienschelte, die in eine Hype ausgeartet ist, sehen!

Antworten Antworten Antworten Gast: Ichweissalles:-)
26.10.2010 10:51
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Re: Re: Re: Hmmm Dinge beim Namen nennen:

Na, da hat sie aber lang gebraucht - mehr als 2 Jahre...

Es kann wohl erwartet werden von einer Richterin mit einer derartig grossen Verantwortung den Staatsbürgern gegenüber, dass sie sich die Zeit nimmt, die sie braucht, um einen derartig grossen Wirtschaftsprozess, bei dem soviele Menschen ihr schwer verdientes Geld verloren haben, so abzuschliessen, dass sichtbar wird, dass sie ihre Verantwortung Staat u Bürgern gegenüber sehr ernst nimmt.

Dass sie das nicht getan hat, ihre Partei ihr die Zeit auch nicht gegeben hat, ihr der nächste Karriere-Schritt wichtiger war als einen so wichtigen Prozess sauber zu beenden - das zeigt mir, dass Politik und Justiz die grosse Verantwortung, die sie tragen, nicht und die Verantwortung für ihre Karriere u Parteipolitik in höchstem Masse übernehmen.

Es macht mich mehr als zornig, ich habe Gefühle der Verachtung für diese Dame. Ich kann diese verantwortlichen Damen und Herren kaum mehr Ernst nehmen als die Herren Elsner und Co.

Übringes taugen mir die Kommentare hier - von ihnen erhalte ich mehr Information als von all diesen Poltikern und Journalisten, die ja nur ihre eigenen Interessen verfolgen und der Wahrheit überhaupt nicht verpflichtet sind.

Ausserdem find ich manche Kommentare voll witzig - hau mir dabei auf die Schenkel vor Lachen :-)

Den Diskurs find ich auch informativ und witzig.

Gast: trader1
21.10.2010 08:38
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chance das zu klären

wenn jemand geld zu verwaltung übergibt, dann weisz jeder Profi ganz genau, mit wem wann welche deals gemacht wurden .. und hatt das vierfach gesichert um es jederzeit nachweisen zu können..
wenn dann der kunde kommt, und der sagt ihm das geld ist weg, aber kann nicht jeden einzelnen dollar des verlustes belegen, dann wird er selbstverständlich wegen untreue geklagt ..

und genau das ist von der bandion ortner nicht gemacht werde ..
genau zurück an den staat, aber nicht um diesen betrüger (es ist keine spekuklant) freizusprechen, sondern ihn (auch wenn er der mann von der eisehower ist, und natürlich die amis den österreichern sagen, sie sollen den in ruhe lassen) endgültig dort hinzubringen wo er eben hingehört ...

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Ich war schon immer der Meinung, der Flöttl hat nichts Strafbares getan.

Wenn mir ein gewisser "Supergeneraldirektor" Geld gibt zum "Fenster hinaushauen", und ihm auch klar ist, dass ich das mache und mir nicht nachgewiesen werden kann, dass ichs doch heimlich abzweige, passiert mir nichts.

Selbst wenn es sich um eigentlich veruntreute Gelder handelt, dass ist dann eben dem "Super GD" sein Bier.

Wenn ich dann noch brav zu Vernehmungen andackle, alle Fragen lieb und zuvorkommend beantworte und schlüssige Argumente liefere ist alles paletti.

Es gibt halt auch noch intelligente V........

Gast: radius
20.10.2010 23:24
1 0

Es ist halt einfach so, dass wir die Bandion, den Krakow,

natürlich auch die Fekter hinter Schloss und Riegel bringen müssen, damit sie nicht so ungerecht die "Ehrenwerte Gesellschaft" verfolgen.

Irgendwas wird man doch wohl konstruieren können, dass das verspekulierte Geld den Dreien in den Schoß gefallen ist.

 
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