Alle inländischen Grasser-Konten werden geöffnet

BuwogSkandal Alle inlaendischen GrasserKonten
BuwogSkandal Alle inlaendischen GrasserKonten(c) REUTERS (LISI NIESNER)
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Bestätigt sich der Verdacht der Untreue und Geschenkannahme, drohen dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zehn Jahre Haft. Die ausländischen Konten sind von der Öffnung nicht betroffen.

[Wien/red/ju]Dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor der Staatsanwaltschaft einen freiwilligen Konten-Striptease hingelegt hat, ist den Ermittlern im Buwog-Skandal, in dem Grasser als Beschuldigter geführt wird, zu wenig: Die Justiz hat nun die Banken angewiesen, alle Konten und Wertpapierdepots, zu denen Grasser Zugriff hatte, offenzulegen. Die „Format“ zugespielte „Anordnung“, die das Magazin in seiner jüngsten Ausgabe teilweise faksimiliert veröffentlicht, verlangt von den betroffenen zehn Banken eine Kontenoffenlegung ab 2001, womit die gesamte Amtszeit Grassers abgedeckt wäre.

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Grasser in der „Anordnung“ der Untreue und der strafbaren Geschenkannahme. Dabei geht es nicht nur um die Vorgänge rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaft Buwog, sondern auch um mögliche Eingriffsversuche bei einer Novellierung des Glücksspielgesetzes zugunsten des Glücksspielkonzerns Novomatic. Für Grasser und alle anderen in diesem Zusammenhang genannten Personen aus seinem Umfeld gilt die Unschuldsvermutung. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sagte, er habe nichts dagegen, dass die Staatsanwaltschaft nachschaue, ob sein Mandant alle Unterlagen vorgelegt habe.

Die Justiz hatte nach langem Zögern im Sommer dieses Jahres die österreichischen Banken aufgefordert bekanntzugeben, ob Grasser bei ihnen Konten oder Depots unterhalte. Der Ex-Finanzminister war daraufhin in die Offensive gegangen und hatte über seinen Anwalt selbst mehrere Ordner mit Kontodaten an die heimische Justiz übermittelt.

Kern der Beschuldigungen gegen den Ex-Finanzminister sind dubiose Millionen-Geldflüsse an die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaft Buwog. Die Immofinanz, die den Bieterkampf um die Buwog denkbar knapp gewann, hatte Meischberger und Hochegger über ein Steueroasen-Briefkastenfirmengeflecht zehn Millionen Euro für nicht näher definierte Lobbyingleistungen überwiesen (die die beiden im Übrigen nicht versteuerten). Die Staatsanwälte gehen unter anderem dem Verdacht nach, die beiden hätten das Geld dafür bekommen, dass sie aus dem Finanzministerium Daten über das Konkurrenzangebot besorgten. Finanzminister war damals Karl-Heinz Grasser.

Justiz: „Öffentliches Interesse“

Die Staatsanwaltschaft beruft sich hier auf Zeugenaussagen des früheren Grasser-Mitarbeiters Willibald Berner, der von einer angeblichen Abmachung Grassers, Meischbergers und Hocheggers zur „Partizipation“ bei Privatisierungen berichtet hat. Mit den Kontenöffnungen soll nun unter anderem geklärt werden, ob Teile der „Honorare“ auch an Grasser geflossen sind oder ob der Buwog-Deal, wie Grasser immer wieder betont, vonseiten des Finanzministers „supersauber“ gelaufen sei.

Im Zusammenhang mit der Buwog untersucht die Justiz aber auch noch Grassers Rolle bei der Vergabe des Buwog-Mandats an die Investmentbank Lehman Brothers.

In der „Anordnung“ begründet die Justiz die Kontenöffnung unter anderem damit, dass dem Ex-Finanzminister „Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren“ zur Last gelegt werden und außerdem ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der umfassenden Prüfung dieser Vorwürfe bestehe, weil der Beschuldigte ja Finanzminister war.

Anwalt: „Vorwürfe nicht neu“

Grasser-Anwalt Ainedter sagte, die Vorwürfe, Grasser habe Geld genommen, seien „nicht neu“, würden aber „immer falsch bleiben“. Ein vollständiges Bild wird der Staatsanwalt ohnehin nicht bekommen: Die Auslandskonten Grassers (etwa in Liechtenstein) sind von der Öffnung nicht betroffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2010)

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