Endgültiges Nein für Fußfessel im Fall Helmut Elsner

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Der "Fußfessel-Zug" ist für Langzeit-U-Häftling Helmut Elsner endgültig abgefahren. Dies machte das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Dienstag klar. Es bestätigte damit die ablehnende Entscheidung des Haftrichters.

[wien/M. S.]Bald vier Jahre sitzt Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner bereits in U-Haft. Die Möglichkeit einer Überstellung in den Hausarrest samt Überwachung durch eine elektronische Fußfessel ist keine Option. Dies machte das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Dienstag klar.

Es bestätigte damit die ablehnende Entscheidung des Haftrichters. Schon dieser hatte gemeint, dass bei Elsner weiter Fluchtgefahr vorliege und eine Fußfessel nicht das geeignete Mittel sei, diese zu beseitigen.

Der Fußfessel-Antrag, über den das OLG nun entschied, war bereits der 16. Antrag auf Freilassung. Einen 17. Antrag, der sich auch auf die Fußfessel abstützte (Fußfessel als „gelinderes Mittel“ zur U-Haft), war von der Verteidigung kurz vor Abhaltung einer Haftverhandlung zurückgezogen worden. Jedenfalls ist mit der aktuellen OLG-Entscheidung das Thema Hausarrest für den erstinstanzlich zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-Bawag-General endgültig vom Tisch.

Nächster Lostag: 23. Dezember

Beobachtern schien es von Anfang an seltsam, dass ausgerechnet ein U-Häftling, der als „fluchtgefährlich“ eingestuft wird, mit einer Fußfessel nach Hause geschickt werden soll. Dennoch hatte sogar die Staatsanwaltschaft – diese hatte sich zuvor für eine Verlängerung der U-Haft stark gemacht – dem Fußfessel-Antrag zugestimmt. Nächster Lostag für den wegen Untreue (Bawag-Spekulationen) verurteilten Ex-Banker ist der 23.Dezember. An dem Tag entscheidet der Oberste Gerichtshof über die Rechtsmittel gegen die Verurteilung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2010)

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