Baldige Entscheidung über Buwog-Teil-Anklage?

Baldige Entscheidung ueber BuwogTeilAnklage
Baldige Entscheidung ueber BuwogTeilAnklage(c) Michaela Bruckberger
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Es könnte zu einer Teilanklage oder einer Einstellung der Ermittlungen zum Komplex der Auftragsvergabe an die US-Investmentbank Lehman Brothers kommen.

Die seit mehr als einem Jahr gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser laufenden Ermittlungen zur Buwog-Privatisierung könnten "in einigen Wochen" zumindest in einem Teilaspekt von der Justiz entschieden werden, schreibt der "Kurier". Es könnte zu einer Teilanklage oder einer Einstellung der Ermittlungen zum Komplex der Auftragsvergabe an die US-Investmentbank Lehman Brothers kommen, so die Zeitung. Laut Grassers Anwalt Manfred Ainedter soll es dazu Ende Jänner von den Ermittlungsbehörden einen Abschlussbericht geben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, hält die Auslagerung eines Teilaspekts für möglich. Eine Teilanklage sei "in solchen Fällen immer möglich und denkbar", so Vecsey zum "Kurier". Die Ermittlungen zu den behördlich angeordneten Konto-Öffnungen würden noch laufen.

Gegenüber der APA konkretisierte Vecsey zum Steuerverfahren, dass gegen Grasser derzeit ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung "unter Oberaufsicht der Staatsanwaltschaft" von den Finanzbehörden geführt werde. Da die Ermittlungen in verschiedenen Strängen aber meist gegen die selben Beschuldigten geführt würden, werde bei der Staatsanwaltschaft alles als "Buwog-Verfahren" bezeichnet.

Im Zuge der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) während der Amtszeit Grassers war das US-Investmenthaus Lehman mit der Abwicklung beauftragt worden. Die zuständige Vergabekommission im Finanzministerium wollte zunächst für die CA-IB votieren, entschied sich aber schließlich für Lehman. Die Vorgänge wurden bereits in einem medienrechtlichen Verfahren thematisiert, das Grasser gegen seinen früheren Mitarbeiter Michael Ramprecht angestrengt hatte. Ramprecht behauptet, Grasser habe die Vergabe an Lehman gewünscht und durchgesetzt. Grasser dementiert dies. Ramprecht war im Vorjahr in erster Instanz nicht rechtskräftig wegen Übler Nachrede Grassers zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden, er hat dagegen Rechtsmittel erhoben.

(APA)

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