Meischberger: Steuerbefreiung "denkunmöglich"

Walter Meischberger  Foto: Clemens Fabry
Walter Meischberger Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
  • Drucken

Meischberger hatte gegen die ihm auferlegte Steuernachzahlung berufen und wollte Transaktionskosten nach Zypern geltend machen.

Walter Meischberger ist bei der Finanz mit seinen Anträgen auf Steuerbefreiung bzw. Absetzbeträge für die Buwog-Millionen-Provision abgeblitzt, berichtet das Magazin "News". Der Unabhängige Finanzsenat habe dies abgewiesen, die Verschleierungskonstruktion wirke sich also nicht steuermindernd aus, so das Magazin. Gegen Meischberger wird wegen der Immofinanz-Provision bei der Buwog-Privatisierung von der Staatsanwaltschaft ermittelt, ebenso gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Peter Hochegger, Ernst Karl Plech und andere. Alle weisen die Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Meischbergers Selbstanzeige beim Finanzamt, wonach er von der 9,6 Mio. Euro schweren Buwog-Provision knapp acht Millionen Euro kassiert habe, hatte das Finanzamt ihm eine Steuernachzahlung aufgebrummt. Dagegen hat Meischberger berufen, weil er einerseits überhaupt keine Steuern zahlen wollte, da die Vorgänge rund um die Buwog-Privatisierung durch einen Erlass des Finanzministeriums von Steuern befreit worden waren. Weiters wollte er zumindest die Kosten für den Geldfluss von Österreich über Zypern und den US-Bundesstaat Delaware nach Liechtenstein als "betrieblich veranlasste Aufwendungen" geltend machen, heißt es im Bericht.

Einkommenssteuerentlastung "denkunmöglich"

Doch der Finanzsenat sei Meischbergers Argumentation nicht gefolgt, heißt es im "News": Die von Meischberger angeführten "Lobbyingtätigkeiten" seien eher als "Informationsbeschaffung" zu bezeichnen, da Meischberger dem Käufer den "optimalen Anbotspreis" für die Buwog "empfohlen" habe. Der Tipp habe aber letztlich der Käufergruppe gedient, denn ohne Meischbergers Tätigkeit "wäre es für den Verkäufer Bund aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem höheren Kaufpreis gekommen". Es sei daher "denkunmöglich", dass es das "Ziel des Gesetzgebers" sein könne, dass diese Einnahmenminderung der Republik zu einer Einkommens- und Umsatzsteuerentlastung von Meischbergers Honorar führe.

Und auch die Transferkosten für die Wege der Millionen von Österreich über Zypern und die USA nach Liechtenstein sieht die Finanz nicht als steuermindernd an. Die im US-Bundesstaat Delaware ansässige Gesellschaft Omega hat laut Meischberger für den Transfer der Buwog-Provision von Zypern nach Liechtenstein 400.000 Euro kassiert. Meischberger hatte angegeben, die Zahlungswege seien nicht von ihm, sondern von anderen entworfen worden, die Kosten wären eine Folge davon. Er selber habe keine "private Veranlassung" gehabt, die Firma einzuschalten, vielmehr wäre dies "notwendig" gewesen, um die Einnahmen überhaupt zu erzielen, so "News".

Doch der Finanzsenat hatte offenbar kein Einsehen. Schon weil Meischberger keinerlei Berechnungen der auszusetzenden Beträge angestellt habe, wurde die Berufung abgewiesen, heißt es. Auf Anfrage der APA bei Meischbergers Steuerberatungskanzlei hieß es, heute sei dazu niemand erreichbar.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.