Causa Buwog: BZÖ beantragt U-Ausschuss

Causa Buwog BZoe beantragt
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"Grasser soll auch dem Hohen Haus Auskunft geben", fordert BZÖ-Chef Bucher. Noch diese Woche wird das BZÖ den Antrag einbringen. Die FPÖ will den U-Ausschuss unterstützen.

Das BZÖ will die Affäre um die Millionen-Provisionen bei der Buwog-Privatisierung und eine mögliche Verwicklung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) nun offiziell durch das Parlament untersuchen lassen. In dieser Woche bringt das BZÖ im Plenum des Nationalrats einen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ein, kündigte BZÖ-Chef Josef Bucher an. Die FPÖ will den Antrag unterstützen. Für einen Beschluss wäre aber die Zustimmung zumindest einer Regierungspartei nötig, was einen Beschluss nach jetzigem Stand unwahrscheinlich erscheinen lässt.

"Endlich Klarheit schaffen"

"Wir wollen die politische Verantwortung klären. Es muss endlich Klarheit geschaffen werden". Dies sei auch im Interesse der Beteiligten, also Grasser, seiner Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger sowie auch im Interesse der Parlamentsparteien und der Bevölkerung, ist Bucher überzeugt.

Das Parlament müsse die Causa untersuchen, weil die Justiz bereits so lange ohne Ergebnisse ermittle. "Wir wollen Licht ins Dunkel bringen", meinte Bucher. Der U-Ausschuss könnte ja auch die Vorwürfe entkräften: "Wenn an den Vorhalten vielleicht nix dran ist, dann ist nix dran - auch gut". Grasser und die übrigen Beschuldigten haben alle Vorwürfe stets zurückgewiesen, es gilt die Unschuldsvermutung.

"Grasser soll dem Parlament Auskunft geben"

Bucher ist zuversichtlich, dass der Ex-Minister trotz gegen ihn laufender Ermittlungen von Justiz und Finanz dem Parlament Rede und Antwort stehen werde: Grasser zeige sich auch gegenüber den Medien auskunftsbereit, daher werde er auch im U-Ausschuss reden und nicht sein Entschlagungsrecht nützen. "Grasser ist auskunftswillig, dann soll er auch dem Hohen Haus Auskunft geben".

Bucher hofft auf Zustimmung der anderen Parteien zum BZÖ-Antrag. Der Antrag sei ausdrücklich "knapp gefasst", es gebe auch Spielraum für Verhandlungen mit anderen Parteien. So seien die Auskunftspersonen, die im U-Ausschuss gehört werden sollen, nicht namentlich genannt.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache bezeichnete am Sonntag in der ORF-"Pressestunde" die Aufklärung der politischen Verantwortung als "sehr vernünftig". Dass ein Teil der Verantwortung seine eigene Partei treffen könnte, deren Mitglied Grasser lange war, wies Strache zurück: Immerhin sei Grasser bei der vorgezogenen Neuwahl 2002 als Kandidat der ÖVP ins Rennen gegangen. Die Grünen fordern seit langem einen U-Ausschuss, Bucher hofft daher auf ihre Zustimmung.

SPÖ und ÖVP vorerst gegen U-Ausschuss

Die SPÖ hat bisher unter Verweis auf das Entschlagungsrecht der Personen, gegen die von der Justiz ermittelt wird, einen U-Ausschuss abgelehnt. Auch die ÖVP hat sich unter Verweis auf die Ermittlungen der Justiz bisher gegen einen U-Ausschuss ausgesprochen. Ein U-Ausschuss sollte aber auch im Interesse der ÖVP sein, meint Bucher, denn diese müsse daran interessiert sein, dass die Vorhalte gegen den früheren ÖVP-Finanzminister Grasser aufgeklärt werden.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter erklärte in einer Aussendung am Sonntag, "derzeit" lehne die SPÖ einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ab, denn Grasser, Meischberger und Co würden sich als Beschuldigte jeder Aussage entschlagen dürfen. "Wir wollen nicht, dass Grasser frisch geföhnt vor den Medien im Parlament seine Machenschaften als supersauber, transparent und im Interesse des Steuerzahlers bezeichnet und sich dann im Ausschuss jeglicher Aussage entschlägt", erläuterte Kräuter. Sobald das Entschlagungsrecht wegfalle werde es eine Untersuchung der politischen Verantwortung des Systems Grassers geben müssen. Das werde auch von VP-Chef Josef Pröll nicht bestritten.

Auskunftspersonen können sich vor einem solchen Ausschuss laut Verfahrensordnung der Aussage entschlagen, wenn diese "für sie oder einen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde".

(APA)

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