Grasser: Wieder Konto aufgetaucht, diesmal in Schweiz

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Grasser(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Die Ermittlungen im Finanzstrafverfahren gegen den Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser haben nun zu einem Konto in der Schweiz geführt.

Kein Tag ohne neue Enthüllungen rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP). Heute wurde bekannt, dass Grasser einen geheimen, millionenschweren Provisionsvertrag mit der Meinl Bank gehabt haben soll und Grasser über ein bisher nicht bekanntes Konto in der Schweiz verfügt. Nach wie vor sehr undurchsichtig sind die Finanzverflechtungen in diversen Steueroasen. Grasser sprach nach Bekanntwerden der neuen Enthüllungen des Wirtschaftsmagazins "Format" von einem "Schauprozess" und übte massive Kritik an den Medien. Er habe alles offengelegt, betonte er. Gleichzeitig bestätige Grasser, dass sich seine Ehefrau bei der Einvernahme durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Herbst der Aussage entschlagen hat.

Laut Vorabmeldung des Magazins "Format" hat Grassers Steuerberater Peter Haunold gegenüber der Justiz Einblick in die Finanzierung von Grassers Luxuswohnung im Zentrum Wiens gewährt. Transferiert wurden laut Protokoll offenbar vier Millionen Euro, die aus einem geheimen Provisionsvertrag Grassers mit der Meinl Bank Antigua stammen sollen. Die Meinl Bank hat betont, dass sie sich immer im Rahmen des Rechts bewege. Zu konkreten Zahlungen gefragt sage man nichts, denn es obliege dem Betreffenden, darüber zu sprechen oder nicht, so der Meinl Bank-Sprecher unter Verweis auf das Bankgeheimnis. Grasser gab sich jedoch ebenfalls bedeckt: "Wenn ich Verträge abgeschlossen habe, sind das ganz normale Verträge, die in der Privatwirtschaft standardmäßig abgeschlossen werden".

Rückzahlung eines Darlehens

Laut Haunolds Aussage waren an der Rückzahlung eines millionenschweren Sanierungsdarlehens der Meinl Bank für Grassers Penthouse in der Wiener Babenbergerstraße Grassers Liechtenstein-Stiftungen bzw. eine zypriotische Tochtergesellschaft (Levesque) mit Schweizer Konto beteiligt. "Was ich angeben kann ist, dass die Valuecreation GmbH (Grassers österreichische Firma, Anm.) im Jahr 2007 von der Silverwater eine Million Euro, im Jahr 2008 1,5 Millionen Euro und im Jahr 2009 1,5 Millionen Euro Beratungshonorar erhalten hat", zitiert das "Format" aus der Aussage. Wieso die eine Grasser-Firma, Silverwater, der anderen Grasser-Firma, Valuecreation, vier Millionen scheibchenweise für den MIP-Börsengang 2007 zahlt, sei für die Ermittler ein Rätsel, schreibt das Magazin. Den Verdacht, die Firmen- und Stiftungs-Konstruktion diene der Hinterziehung von Einkommenssteuer, hat Ex-Finanzminister Grasser (V) stets zurückgewiesen.

Buwog- und Grasser-Staatsanwalt Gerald Denk wolle nun eine Kontenöffnung bei der Centrum Bank in Liechtenstein (dort ist Silverwater Kunde) und bei der Alpha Rheintal Bank in der Schweiz - wo die Silverwater-Tochter Levesque ein Konto hat - durchsetzen, schreibt das "Format". Von der Liechtensteiner Centrum Bank wurden übrigens im April 2009 die 100 Millionen Euro Kaution für die Entlassung von Julius Meinl V. aus der U-Haft überwiesen, die Herkunft des Geldes bleibt weiterhin unklar.

"Offensichtlicher Amtsmissbrauch"

Grasser kritisierte heute erneut den "offensichtlichen Amtsmissbrauch" durch Weitergabe seiner Daten an die Medien. "Die Justiz, die sicherlich hervorragend arbeitet, hat ein, zwei schwarze Schafe, die dem Rechtsstaat einen schlechten Dienst erweisen. Offensichtlich wird fast täglich Amtsmissbrauch begangen". Die Behörde versichere ihm, dass seine Angaben vertraulich behandelt würden, dem sei aber offenbar nicht so. "Der Lohn für volle Kooperation ist Amtsmissbrauch vonseiten der Behörde".

Nach eigenen Angaben wäre er bereit, seine bereits verjährte Steuerschuld in Höhe von 8800 Euro, die in seiner Selbstanzeige enthalten waren, zu begleichen, sagte er dem "Kurier". Auch bei den rund 18.800 Euro, die er für die Jahre 2001 bis 2008 der Finanz nachträglich überwiesen habe, sei es "selbstverständlich nicht darum gegangen, dass ich die Steuern nicht bezahlen wollte".

Nach Meinung von Universitätsprofessor Gerhard Luf ist Grasser aber nicht ganz schuldlos an dieser Entwicklung. Zur Befolgung von Gesetzen gehöre auch, sie sittlich und moralisch mitzutragen, meinte der Rechtsphilosoph am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal.

(APA)

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