Experte: "Selbstanzeige könnte Grasser nichts nützen"

Grasser
Grasser(c) APA/ROBERT PARIGGER (Robert Parigger)
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Steuerrechtler Fellner glaubt, dass der Ex-Finanzminister trotz Selbstanzeige strafrechtlich verfolgt werden könnte. Eine Strafbefreiung gilt nur, wenn die zuständige Behörde nichts von dem Delikt gewusst hat.

Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP) könnte es nun doch noch eng werden: Er hat zwar im Herbst 2010 Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet, weil er - teilweise in seiner Amtszeit als Finanzminister - Steuern nicht bezahlt hat. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass er deswegen vor einer strafrechtlichen Verfolgung gefeit ist, glaubt der Steuerrechts-Experte Karl-Werner Fellner.

Der ehemalige Höchstrichter verweist einer Vorausmeldung des Magazins "News" zufolge auf das Finanzstrafgesetz. Darin sei festgelegt, dass eine Strafbefreiung nur dann eintrete, wenn die "zuständige Behörde" von dem Sachverhalt nichts gewusst und auch keine Verfolgungshandlungen gesetzt habe.

Grasser "oberstes Organ" der Behörde

Nun sei Grasser aber von 2000 bis zum Jänner 2007 selber Finanzminister und als solcher oberstes Organ der "zuständigen Behörde" gewesen. "Es ist zumindest diskussionswürdig, ob die Selbstanzeige für den Zeitraum 2002 bis Jänner 2007 eine strafbefreiende Wirkung entfalten kann", sagt Fellner.

Ende Jänner 2011 war bekanntgeworden, dass Grasser bereits vor Monaten eine Selbstanzeige bei der Finanz wegen nicht bezahlter Steuern für Gewinne auf Wertpapierkonten in den Jahren 2002 bis 2008 gemacht hatte. An laut Grasser "vergessenen Steuern" musste er 18.811,68 Euro nachzahlen. Die Steuerschuld für Einkünfte aus den Jahren 1999 bis 2002 war bereits verjährt, Grasser ersparte sich dadurch 8.785,98 Euro. Grasser profitierte selber von der Verkürzung der Verjährungsfrist, die während seiner Amtszeit als Finanzminister beschlossen worden war. Grasser hatte zuletzt angekündigt, die verjährte Steuerschuld freiwillig nachzahlen zu wollen.

Grasser war von Februar 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister in den Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP).

(APA)

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