Haftfrage bei Elsner und Zwettler weiter offen

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Elsner(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Der Haftantritt der beiden im Bawag-Prozess verurteilten kann erst erfolgen, wenn die Prozessakten beim Erstgericht eingelangt sind.

Das Wiener Straflandesgericht hat am Montag einen Medienbericht dementiert, demzufolge der ehemalige Bawag-Generaldirektor Johann Zwetter angeblich spätestens Mitte April seine fünfjährige Freiheitsstrafe antreten soll. "Stimmt nicht", lautete der knappe Kommentar von Gerichtssprecher Christian Gneist. Zwettler habe bisher keine Aufforderung zum Strafantritt erhalten, da die Bawag-Akten noch nicht vom Obersten Gerichtshof (OGH) dem Erstgericht zurückgestellt worden sind.

Der OGH hatte im vergangenen Dezember die endgültigen Urteile im Bawag-Prozess - zehn bzw. fünf Jahre Haft für die Hauptangeklagten Helmut Elsner bzw. Johann Zwettler wegen Untreue - verkündet, seit drei Wochen liegen diese auch schriftlich vor. Ob bzw. wann Zwettler, der im Unterschied zu seinem unmittelbaren Amtsvorgänger keinen einzigen Tag in U-Haft verbracht hat, ins Gefängnis muss, wird der zuständige Richter "zeitnahe nach Zustellung des Akts" entscheiden, so Gneist.

Dem Vernehmen nach soll Zwettler gesundheitlich schwer angeschlagen und damit womöglich haftuntauglich sein. Einen Enthaftungsantrag aus gesundheitlichen Gründen hat auch Elsners Anwalt Karl Bernhauser angekündigt, wobei der Verteidiger diese Eingabe mit aktuellen medizinischen Gutachten untermauern will. Elsner befindet sich seit über vier Jahren im Gefängnis. Mit einer allfälligen vorzeitigen Entlassung ist ebenfalls erst nach Rückstellung der gesamten Akten zu rechnen.

(APA)

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