Nationalrat beschließt Einschränkungen für Telefonkeiler

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Nationalrat beschließt Einschränkungen für Telefonkeiler(c) Presse (Fabry)
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Künftig gelten spezielle Rücktrittsrechte für Geschäfte, die durch unerwünschte Werbeanrufe ("Cold Calling") zustande kommen. Der Opposition geht die Regelung zu wenig weit.

Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket gegen unerwünschte Werbeanrufe ("Cold Calling") beschlossen. Zustimmung erhielt das Paket nur von den Koalitionsfraktionen SPÖ und ÖVP. Der Opposition geht das Paket zu wenig weit.

"Cold Calling" ist in Österreich bereits seit längerem gesetzlich verboten und wird mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 58.000 Euro geahndet. Verträge, die dabei zustande kommen, sind allerdings zulässig. Das neue Gesetz solll gegen diesen "Missstand" Abhilfe schaffen: Künftig gelten spezielle Rücktrittsrechte, die Verbraucher vor Telefonkeilern schützen sollen.

Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer (AK) fasste die zwei großen Neuerungen der Novelle folgendermaßen zusammen: "Gewinnzusagen und Lottotipps sind generell nichtig. Das betrifft ohnehin den Großteil." Bei Telefonaten fangen die Keiler meist an, von einer Gewinnzusage zu sprechen, im Anschluss wird nach den Kontodaten gefragt.

Die zweite Regelung betrifft sonstige Verträge, die im Zuge der unerwünschten Anrufe abgeschlossen werden, erklärte die Leiterin der Konsumentenpolitik-Abteilung. Laut dem neuen Gesetz beginnt das sieben Werktage geltende Rücktrittsrecht künftig nicht mit dem Telefonat, sondern erst, wenn der Kunde die Rechnung bzw. die Ware erhalten hat. Mit dieser Maßnahme sollen unseriöse Vertragskeiler abgeschreckt und Konsumenten geschützt werden.

Opposition fordert Nichtigkeit aller Cold-Calling-Verträge

Die Opposition zeigte sich damit unzufrieden. "Die einzige saubere Lösung ist die Nichtigkeit aller über 'Cold Calling' zustande gekommenen Verträge", kritisierte Karl Öllinger von den Grünen. Genauso sah das Gerhard Deimek (FPÖ). Ein illegaler Anruf der "Al Capones, denen wir das Handwerk zu legen haben" dürfe keinesfalls ein Zustandekommen eines legalen Vertrages bewirken können, forderte er.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verteidigte das Gesamtpaket. "Durch diese Regelung werden die Konsumenten nicht entmündigt, aber geschützt", sagte sie. Für die SPÖ unterstützte unter anderem Johann Maier die Regelung. Mit dem Handy in der Hand mimte er für die Abgeordneten die empörte Abweisung eines "Cold Calls".

(APA)

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