Jung, psychisch krank: Keine Frühpension mehr

Jung psychisch krank Keine
Jung psychisch krank KeineSymbolbild (c) Bilderbox
  • Drucken

Brisanter Bericht liegt bei Hundstorfer: Sozialpartner wollen Ersatz für Invaliditätspension. Meldung von Fällen an Verkehrsämter umstritten.

Wien. Die Zahl der Österreicher, die wegen psychischer Erkrankungen mittels Invaliditätspension vorzeitig in den Ruhestand gehen (müssen), steigt. Jetzt gibt es konkrete Pläne, dass zumindest junge Menschen, die aus diesen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, keine Pension mehr erhalten sollen, sondern eine andere Sozialleistung.

Dieser brisante Vorschlag, der der „Presse am Sonntag“ vorliegt, findet sich über Anregung der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung im ersten Zwischenbericht der Sozialpartner an SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Darin geht es um Maßnahmen, damit Österreicher später in Pension gehen.

„Hauptursache für Invalidität“

Einigkeit bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen herrscht darüber, dass psychischen Erkrankungen in nächster Zeit besonderes Augenmerk geschenkt werden müsse. In dem Papier an Hundstorfer wird hingewiesen, dass psychische Krankheiten im Vorjahr „schon die Hauptursache für Invalidität darstellten“. Auch im Ende 2010 präsentierten Sozialbericht des Ministeriums wird auf die dramatische Entwicklung hingewiesen: Demnach müssen bei Invaliditätspensionen vor allem Frauen wegen psychischer Probleme im Schnitt mit knapp 47 Jahren gehen.

Junge Menschen können vor dem vollendeten 27. Lebensjahr in Invaliditätspension gehen, wenn sie unter anderem bis dahin mindestens sechs Versicherungsmonate erworben haben. Im Bericht an Hundstorfer wird empfohlen, die Pension durch eine nicht näher definierte andere Leistung (im Regelfall dürfte dies wohl die soziale Mindestsicherung sein, Anmerkung) „mit entsprechendem Versorgungsniveau“ zu ersetzen.

Seniorenvertreter dagegen. Aufhorchen lässt ein Vorschlag mit Folgen für Führerscheinbesitzer: Die Wirtschaft „regt an“, bei Anträgen auf Invaliditätspension Daten an das Verkehrsamt zu übermitteln, „wenn im Verfahren eine Gefahr für die Allgemeinheit offensichtlich ist“. Im Bericht ist auch vermerkt, dass sich die oberste Vertretung der Pensionisten, der Seniorenrat, dagegen ausgesprochen hat. Die bestehenden Regelungen – bei auffälligem Verhalten im Verkehr wird der Amtsarzt eingeschaltet – reichten aus.

("Die Presse am Sonntag", Print-Ausgabe, 22. Mai 2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.