Stichwort - Ladenöffnung in Österreich

Viele Ausnahmen gibt es beim Öffnungszeitengesetz
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In Österreich gibt es einen freien Sonntag mit vielen Ausnahmeregelungen. Tankstellen sind vom Öffnungszeitengesetz grundsätzlich ausgenommen.

Bis auf wenige Kaufleute wie Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner sind die meisten Händler mit der derzeitigen Regelung der Öffnungszeiten eigentlich zufrieden. Laut Gesetz dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 6 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offen halten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Läden zu bleiben, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen.

Ausnahmen bestimmen die Regel

Grundsätzlich ausgenommen von diesem Gesetz sind das Gastbewerbe, Tankstellen, Verkaufsstellen im Kasernenbereich, Märkte und der Verkauf von Waren aus Automaten. Sonderregelungen gibt es darüber hinaus für Geschäfte in Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen - diese dürfen auch am Sonntag offen haben. Allerdings dürfen in den Läden nur bestimmte Produkte wie Lebensmittel, Reiseandenken, Blumen, Toiletteartikel oder Zigaretten verkauft werden und die Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht übersteigen. Ausgenommen vom freien Sonntag sind außerdem Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen, Sportplätzen sowie im Rahmen von Publikumsmessen oder messeähnlichen Veranstaltungen.

Öffnung "bei besonderem regionalem Bedarf"

Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes können vom jeweilen Landeshauptmann bzw. in Wien vom Bürgermeister durch eine Verordnung ausgedehnt werden. Besteht ein "besonderer regionaler Bedarf", wie es in dem Gesetz heißt, können Geschäfte auch an Samstagen nach 18 Uhr, Sonntagen oder Feiertagen aufsperren. Insbesondere in Tourismusregionen wird davon Gebrauch gemacht, Wien gehört im Übrigen nicht dazu. Mittels Verordnung kann auch festgelegt werden, dass Läden an Werktagen schon ab 5 Uhr aufmachen dürfen oder in wichtigen Tourismusorten länger als 21 Uhr offen halten können.

Ausnahmen gibt es auch für Bäckereien und Floristen. Für sie kann der Landeshauptmann ebenfalls regeln, dass sie länger als 72 Stunden pro Woche aufsperren dürfen.

"Flickwerk" und Eingriff in Erwerbsfreiheit?

Ingrid Turnher hat Sonntagabend in der ORF-Sendung "Im Zentrum" von einem "Flickwerk an Bestimmungen" gesprochen und referierte: "Bäckereien dürfen offen halten, Fleischereien nicht. Bahnhofssupermärkte dürfen keine Nudeln verkaufen, wenn sie erst nach 2003 gegründet worden sind. Wenn sie schon vorher existiert haben, dürfen sie Nudeln und Reis verkaufen, sonst aber Klopapier nur in Viererpackungen."

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, der für Lugner ein Gutachten erstellt hat, beschränkt das Öffnungszeitengesetz den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann. Er sieht das als Eingriff in die Erwerbsfreiheit und glaubt, dass einmal der Punkt kommen wird, wo das Gesetz fallen wird.

(APA)

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