Wien/Juk. Die Vorschläge der EU-Kommission für die Umsetzung des Energieeffizienz-Ziels – bis 2020 soll der Verbrauch in der EU um ein Fünftel gesenkt werden – hatten bereits im Vorfeld für Wirbel gesorgt. Widerstand regte sich etwa im EU-Parlament gegen die Pläne, die Energieversorger dazu anzuhalten, den Stromverbrauch ihrer Kunden um jährlich 1,5Prozent zu senken. Bei Nichterreichung des Ziels sollten die Nationalstaaten Strafen verhängen. Am Mittwoch hat die EU-Kommission den offiziellen Entwurf für die Richtlinie vorgestellt. Er ist ein wenig nachgebessert.
Förderprogramm statt Lieferbeschränkung
Man wolle den Einzelstaaten eine „größere Bandbreite“ an Möglichkeiten einräumen, das 1,5-Prozent-Ziel zu erreichen, sagte Florian Ermacora, Assistent des Generaldirektors für Energie in der EU-Kommission, in Wien. Als Messlatte werde der Energieverbrauch desselben Kundenstocks im Vorjahr herangezogen. Der bisherige Plan war, dass die Energieversorger dieses Ziel erreichen sollen. Nun habe der Staat die Möglichkeit, die Richtlinie – die in nationales Recht umzusetzen ist – so auszulegen, dass dieselbe Reduktion erreicht wird, indem der Staat entsprechende Förderprogramme auflegt.
Die Richtlinie ziele weiter auf die Energieversorger ab, bekräftigte Ermacora. Diese hätten bisher keine wirtschaftlichen Anreize gehabt, den Energieverbrauch ihrer Kunden zu senken. Daher müssten rechtliche Anreize geschaffen werden. Bei den Produzenten vermute man umfassendes Wissen darüber, wie Energie effizient eingesetzt werden kann. Dieses Wissen wolle man nutzen.
Um ihre Vorgaben zu erreichen, könnten die Versorger bei ihren Kunden – vor allem bei privaten Haushalten – Energieberatung durchführen. Vorgesehen sei, dass die Haushalte Effizienzmaßnahmen wie die Isolierung ihres Hauses selbst finanzieren. Tun sie das in überwiegendem Maße nicht, müssten eben die Versorger die Kosten dafür selbst übernehmen – was sich in höheren Strom- und Gaspreisen niederschlagen dürfte. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kunden bei den Investitionen nicht mitziehen, hält Ermacora jedoch für gering.
Einbußen bei den Einnahmen, die den Stromproduzenten durch die verpflichtende Reduktion entstehen, würden wohl dazu führen, dass die Energieversorger sich mit der Energieberatung ein neues Geschäftsfeld aufbauen, sagte der Kommissionsvertreter. Dies sei im Sinne der Richtlinie: „Wir wollen, dass da ein Markt entsteht.“
EU hinkt Energiespar-Ziel hinterher
In Grundzügen war die Richtlinie bereits bekannt. So plant EU-Energiekommissar Günther Oettinger auch „Energie-Audits“ für die Industrie. Auch hier fällt der offizielle Entwurf weniger scharf aus als angenommen: So müssen Firmen zwar verpflichtend Analysen über ihren Energieverbrauch und das entsprechende Einsparpotenzial erstellen lassen. Bei der Erfassung der Daten soll es jedoch auch bleiben. Die Umsetzung der Erkenntnisse will die Kommission nicht verpflichtend einführen. „Wir vertrauen darauf, dass ein Unternehmen, das sein Einsparpotenzial vor Augen hat, dieses auch realisiert“, erklärte Ermacora. Außerdem sind die Verbrauchsanalysen nur für Großunternehmen verpflichtend, für kleine und mittlere Betriebe nicht. Genaue Vorgaben soll es auch für die Sanierung öffentlicher Gebäude geben. So müssen jährlich drei Prozent des Gebäudebestands im öffentlichen Besitz renoviert werden. Im Moment werde jährlich die Hälfte saniert. Bei „schwerwiegenden Verstößen“ gegen diese Vorgabe werde die EU ein Verfahren gegen das jeweilige Mitgliedsland anstrengen.
Mit der Richtlinie versucht die EU-Kommission bei den Effizienz-Zielen auf Kurs zu kommen. Denn während sie bei den übrigen Zielvorgaben – etwa für erneuerbare Energie und die Reduktion von Treibhausgasemissionen – halbwegs gut im Plan liegt, hinkt sie bei den Effizienz-Zielen deutlich nach. Aus heutiger Sicht würde das Ziel, 2020 ein Fünftel weniger Energie zu verbrauchen, nur zur Hälfte erreicht werden.
Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf den ersten Schritt zur Gesetzgebung gesetzt: Im Herbst 2012 werde die entsprechende Richtlinie fertig sein, glaubt Ermacora. Bis Anfang 2014 soll sie in nationales Recht umgesetzt sein.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2011)
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