Juristen zerpflücken Glücksspielgesetzgebung

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Namhafte Staatsrechtler gehen hart mit den letzten Glücksspielgesetznovellen ins Gericht. Die Vergabe der Lotterielizenz sei EU-rechtswidrig, die Regeln für Pokersalons sollen der Verfassung widersprechen.

Wien/Gr. „Die Glücksspielgesetznovellen der letzten Jahre waren in höchstem Maße rechtsstaatlich problematisch.“ Das sagt nicht etwa die Opposition oder ein unmittelbar Betroffener – sondern Bernhard Raschauer, einer der renommiertesten Staatsrechtler des Landes und Professor an der Universität Wien.

Anlass war die Präsentation des Buches „Poker und Pokerspielsalons in der Glücksspielgesetzgebung“ von Raschauers emeritiertem Kollegen Günther Winkler gestern, Dienstag – die „Presse“ berichtete im August über seine Kritik darin, die Politik handle bezüglich Poker unsachlich und nicht nachvollziehbar. Auch Raschauer, der das Buch herausgegeben hat, spart nicht mit Kritik an dem aktuellen Glücksspielregime, das im Vorjahr mit zwei Novellen neu aufgestellt worden ist.

So würde die Neuvergabe der Lotterielizenz durch die Republik – die Österreichischen Lotterien erhielten am Montag den Zuschlag, drei Mitbieter gingen leer aus – geltendem EU-Recht widersprechen: Dass Bewerber ein Mindestkapital von 109 Mio. Euro für den Spielbetrieb im Inland zur freien Verfügung haben müssen, sei „eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung für Bewerber aus anderen EU-Staaten“, sagt Raschauer – was dem Prinzip der Niederlassungsfreiheit in der Union widerspreche.

Gute Chancen beim EuGH

Die Konsequenz: „Die Vergabe wird wohl vor den Höchstgerichten landen“ – und von ihnen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden, der, so Raschauer, feststellen werde, dass die Vergaberegeln EU-rechtswidrig waren. Zwei der unterlegenen Bewerber um die Lizenz, Lottelo und Bet-at-home, haben noch am Montag angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen.

Darüber hinaus kritisiert Raschauer auch die neuen Regeln bezüglich Pokersalons. Als Konsequenz der im vergangenen Jahrzehnt stark angestiegenen Nachfrage nach „Texas Hold'em“-Spielen ist in Österreich ein lebendiger Markt von Pokerhallen entstanden.

Peter Zanoni, mit seinen „Concord Card Casinos“ Marktführer, schätzt den Jahresumsatz der Branche auf 25 bis 30 Mio. Euro. Während das Finanzministerium von Anfang an die Meinung vertrat, bei den Salons handle es sich um illegale Glücksspielstätten, konnten sich die Betreiber bisher unter Berufung auf ihre Gewerbeberechtigungen behaupten und ihren Betrieb fortsetzen.

2008 verschärfte die Politik dann ihre Gangart: Poker wurde – „ohne ein Gutachten einzuholen oder zwischen verschiedenen Spielarten zu unterscheiden“, wie Raschauer heftig kritisiert – per Gesetz zum Glücksspiel erklärt, das unter das Monopol des Bundes fällt. Im vergangenen Jahr folgte dann eine Novelle, die die Vergabe einer einzigen Pokerlizenz vorsieht – während alle anderen Salons mit Ende 2012 zusperren müssten.

„Eine so kurze Übergangsfrist widerspricht dem Vertrauensschutz im österreichischen Recht“, betont Raschauer – immerhin hätten die Salonbetreiber gültige Gewerbeberechtigungen. Nicht nur daher gibt der Jurist einer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof gute Chancen – auch hinsichtlich der Kompetenzen des Bundes, dem Gleichheitssatz und dem Legalitätsprinzip stehe das aktuelle Glücksspielrecht auf tönernen Füßen. Zu ähnlichen Schlüssen kommt auch Winkler in seinem Buch: „Die problematischen Neuerungen der Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010“ seien „entweder rückgängig zu machen oder verfassungskonform in einen neuen Kodex einzubinden.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2011)

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