Rechnungshof kritisiert AMS für Vergabe von Schulungen

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Symbolbild(c) APA/ANDREAS PESSENLEHNER (ANDREAS PESSENLEHNER)
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Schulungen des Arbeitsmarktservice seien nicht sinnvoll, zu wenig treffsicher, dienten nur dazu, die Arbeitslosen-Statistik künstlich niedrig zu halten. Mängel auch bei der Beauftragung des neuen EDV-Anbieters.

Wien/hie. Die Schulungen des Arbeitsmarktservice (AMS) bieten immer wieder Stoff für Diskussionen: Sie seien nicht sinnvoll, zu wenig treffsicher, dienten nur dazu, die Arbeitslosen-Statistik künstlich niedrig zu halten, so die Kritik. Nun fügt der Rechnungshof einen weiteren Punkt hinzu: Die Vergabe von Schulungsaufträgen liefe nicht immer effizient – so lässt sich der jüngste Kontrollbericht zum AMS zusammenfassen.
Der Markt für Schulungen sei nur in geringem Maße aktiv bearbeitet worden, es fehlten Preis- und Leistungsvergleiche, um möglichst kostengünstige Aufträge erteilen zu können, heißt es in dem Bericht. Zudem habe es auch keine einheitliche Vergabestrategie für die einzelnen Landesgeschäftsstellen des AMS gegeben.
Der Rechnungshof empfiehlt außerdem, Aufträge öfter per Wettbewerbsverfahren zu vergeben: So vergab das AMS zwischen Mitte 2005 und Mitte 2010 österreichweit 10.200 Aufträge mit einer Gesamtsumme von rund 1,3 Mrd. Euro. Nur ein Viertel der Zahlungen entfiel auf Vergaben durch Wettbewerbsverfahren. Ob die Verfahren möglichst kostensparend durchgeführt wurden, konnte laut Rechnungshof nicht festgestellt werden, weil entsprechende Zahlen fehlten.

AMS eist Kritik zurück


Der Rechnungshof hebt einen Fall hervor: Das AMS hatte den Geschäftsumfang mit einem privaten Erwachsenenbildungs-Unternehmen von 5,3 Mio. Euro auf fast zwölf Mio. Euro im Jahr 2007 gesteigert – obwohl ihm die schwache Bonität der Firma schon länger bekannt gewesen sein soll. Dann sei der Betrieb des Unternehmens zusammengebrochen, „zahlreiche Kursverschiebungen und -abbrüche waren die Folge“.
Das Arbeitsmarktservice wies die Kritik umgehend zurück: Die Aufträge würden gesetzesgemäß vergeben, also ab einer Auftragssumme von 100.000 Euro öffentlich ausgeschrieben, sagt AMS-Sprecherin Beate Sprenger zur „Presse“. Bezüglich des vom Rechnungshof kritisierten Falles um das Erwachsenenbildungs-Unternehmen teilte das AMS mit, dass dadurch kein Schaden entstanden sei. Der Dienstleister habe alle Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht.
Aber der Rechnungshof kritisierte das AMS auch in einem anderen Fall: Nämlich jenem, in dem es um die Ausschreibung für den nächsten IT-Betreiber für das AMS geht (die „Presse“ berichtete).
Zum Hintergrund: 2006 hatte das AMS eine Ausschreibung für die Erneuerung seines IT-Systems lanciert. Dabei ging es um einen Auftragswert von rund 200 Mio. Euro. Nachdem sich das Verfahren einige Jahre hingezogen hatte, erteilte das Arbeitsmarktservice dem Anbieter IBM den Zuschlag, worauf die unterlegenen Bieter, Siemens und T-Systems, Beschwerde beim Bundesvergabeamt einbrachten. Ihr Vorwurf: IBM sei bevorzugt behandelt worden – Angebotsfristen seien willkürlich verschoben worden, und schließlich hatte IBM dann plötzlich ein um die Hälfte günstigeres Angebot gelegt. Nun blieb der Auftrag zwar bei IBM – aber der Rechnungshof bedenkt auch dieses Verfahren mit Kritik: Und zwar, weil das AMS nicht für die Übergabe des IT-Betriebs vom alten an den neuen Betreiber vorgesorgt habe. Das AMS habe „keine ausreichenden Vorkehrungen“ getroffen, „um die Risken eines Übergangs der IT-Dienstleistungen auf einen allfällig neuen IT-Dienstleister zu minimieren“, heißt es in dem Bericht.
Auch diese Kritik weist das Arbeitsmarktservice von sich: Der Übergang sei sehr wohl ausreichend geregelt worden. So sei die Mitwirkungspflicht des bisherigen IT-Dienstleisters beim Übergang auf einen neuen Anbieter schon 1994 vertraglich festgeschrieben worden.

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