Nun Strafanzeige gegen Grazer Lyoness

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Symbolbild(c) Clemens Fabry
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Einkaufsgemeinschaft muss sich mit einer Strafanzeige auseinandersetzen. Ihr wird vorgeworfen, ein illegales Pyramidensystem zu betreiben. Bereits im August war auch eine Zivilklage gegen sie eingebracht worden.

WIEN/JUK/APA. Vor wenigen Monaten erst wurde gegen die steirische Einkaufsgemeinschaft Lyoness eine zivilrechtliche Klage eingebracht. Nun muss sich das Unternehmen, das damit wirbt, seinen Kunden Rabatte bei bestimmten Händlern zu verschaffen, zusätzlich mit einer Strafanzeige auseinandersetzen, wie am Freitag bekannt wurde. Der Vorwurf: Neben einer Einkaufsgemeinschaft betreibe das Grazer Unternehmen auch ein illegales Pyramidensystem, innerhalb dessen sich „Business-Partner“ durch die Zahlung hoher Beträge eine bessere Position erkaufen können. Das Unternehmen wehrt sich gegen den Vorwurf: „Es kann nicht angehen, dass unser Unternehmen durch aus der Luft gegriffene Anschuldigungen gezielt geschädigt wird“, sagte ein Sprecher. „Sämtliche unserer Aktivitäten“ seien „jederzeit nachzuvollziehen und belegbar“.
Außerdem sei die Anzeige Monate alt, der Anzeiger ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma, der sich selbst etwas habe zuschulden kommen lassen. Letzteres bestätigt der Kärntner Rechtsanwalt Gunter Huainigg nicht. Er hat die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht. Der Mitarbeiter, auf den Lyoness sich beziehe, habe nichts mit der Strafanzeige zu tun.
Huainigg bestätigt aber: „Die Anzeige wurde vor zwei Monaten eingebracht. Das Problem ist, dass sie bisher zwischen den Staatsanwaltschaften Klagenfurt und Graz hin und her geschickt wurde, da sich keine Behörde zuständig fühlte.“ Nun entscheide die Oberstaatsanwaltschaft Graz über die Zuständigkeit, „demnächst“, wie er hofft.
Im August hat bereits der Wiener Anwalt Eric Breiteneder eine zivilrechtliche Klage eingebracht. Für die Beträge, die sein Mandant gezahlt habe, um in dem System vorzurücken, habe er keine in Geld umsetzbare Gegenleistung erhalten, so der Vorwurf. Aus dem System könne man laut AGB nur aussteigen, wenn man gleichzeitig auf das eingesetzte Kapital verzichte. Breiteneder klagte auf Auszahlung von 10.250 Euro samt Zinsen auf eingezahlte Gelder. In dem Verfahren warte man auf einen Verhandlungstermin, sagte er.

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