Im kommenden Jahr wird es in der Bawag-Affäre zu einem zweiten Prozess kommen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2010 wesentliche Teile der erstinstanzlichen Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien am späten Montagnachmittag per Presseaussendung offiziell bestätigt. Während gegen Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner und seinen unmittelbaren Nachfolger Johann Zwettler nicht mehr verhandelt wird, wird der Spekulant Wolfgang Flöttl erneut vor Gericht gestellt.
Der OGH hatte beim in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilten Flöttl den Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fakten aufgehoben. "Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage betreffend die Fakten "Ophelia Teil 1" (Schaden 80 Millionen US-Dollar) und "Capper" (20 Millionen Euro) aufrechterhalten, weil naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festgestellt werden kann.
Lediglich auf die weitere Verfolgung des Faktums "Ophelia Teil 2" mit einem Schaden von 10 Millionen US-Dollar wird verzichtet, weil diese bisher in keinem Fall zu einer Verurteilung geführt hat und selbst im Fall eines Schuldspruchs keinen wesentlichen Einfluss auf die Strafbemessung hätte", gab OStA-Sprecherin Ilse Maria-Vrabl-Sanda bekannt.
Anklage gegen Elsner und Zwettler zurückgezogen
Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft die offenen Anklagepunkte gegen Elsner und Zwettler aus prozessökonomischen Gründen zurückgezogen. Elsner hatte vom Erstgericht unter Vorsitz der ehemaligen Bawag-Richterin und späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wegen Untreue mit einem Schaden von rund 1,2 Milliarden Euro die Höchststrafe von zehn Jahren ausgefasst. Fünf von insgesamt 13 inkriminierten Untreue-Fakten hob der OGH allerdings wegen Mängeln im schriftlichen Urteil auf. Da Elsner aber selbst im Fall eines neuerlichen Schuldspruchs zur rechtskräftigen Höchststrafe keine Zusatzstrafe bekommen könnte, werden die gegen ihn "offenen" rund 520 Millionen Euro nicht mehr verhandelt.
Auch Zwettler bleibt es erspart, neuerlich auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Dieser sei "wegen Untreue in sieben Fällen und wegen Bilanzvergehen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ein Schuldspruch wegen der weiteren ursprünglich angeklagten Fakten könnte auch bei ihm zu keiner höheren Strafe führen", so die OStA in ihrer Presseaussendung.
Bei Johann Zwettler bleibt es deshalb bei fünf Jahren für einen rechtskräftig festgestellten Schaden von 600 Millionen Euro, weil der seinerzeitige Bawag-Staatsanwalt Georg Krakow gegen die Strafe trotz einer möglichen Höchststrafe von zehn Jahren nicht berufen hatte. Selbst wenn man die bei Zwettler "offenen" 300 Millionen Euro, in deren Umfang der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch wegen des mangelhaften Ersturteils aufgehoben hatte, noch einmal verhandeln würde, könnte Helmut Elsners Nachfolger an der Bawag-Spitze infolge des Verschlechterungsverbots bei einem Schuldspruch keine zusätzliche Strafe mehr bekommen.
Sechs weitere Angeklagte
Neben Wolfgang Flöttl werden sechs weiteren Angeklagten des ersten Bawag-Prozesses voraussichtlich im Frühjahr 2012 neuerlich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Böhm verantworten müssen. Das betrifft vor allem Elsners ehemalige "rechte Hand", Peter Nakowitz, der wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fakten ("Hapenny" und "Ophelia Teil 1") mit einem Schaden von 295 Millionen Euro bzw. 80 Millionen US-Dollar rechtskräftig schuldig erkannt wurde. "In den weiteren Fakten "Capper" und "Uni-Bonds" (Schaden 370 Millionen Euro) und wegen Bilanzvergehens wird die Anklage aufrechterhalten, weil eine Sanierung der vom Obersten Gerichtshof zur subjektiven Tatseite festgestellten Mängel des erstinstanzlichen Schuldspruchs zu diesen Anklagepunkten in einem neuen Rechtsgang aussichtsreich ist.
Das gilt nicht in gleichem Maße für die weiteren bisher nicht verurteilten Anklagefakten ("Ross Capital Markets", "Ophelia Teil 2" und andere), auf deren weitere Verfolgung daher verzichtet wird", so die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, in ihrer Presseerklärung.
Auch Ex-Bawag-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und die sogenannten "kleinen" Bawag-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner werden wieder vor Gericht gestellt. "Günter Weninger wurde wegen Bilanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen. Auch hierfür steht eine Straffestsetzung aus. Darüber hinaus werden auch die übrigen Anklagevorwürfe, nämlich Beihilfe zur Untreue in den Fakten "Hapenny" und "Ophelia Teil 1" sowie Beihilfe zu weiteren Bilanzvergehen weiter verfolgt, weil der erforderliche Nachweis auch zu diesen Vorwürfen in einem neuen Rechtsgang nahe liegt", gab Vrabl-Sanda bekannt. Bei Kreuch und Schwarzecker, die im ersten Rechtsgang immerhin je dreieinhalb Jahre unbedingt erhalten hatten, wurden die Schuldsprüche wegen widersprüchlicher Feststellungen aufgehoben.
Zurück auf die Anklagebank heißt es schließlich auch für den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter.
Bis ein genauer Verhandlungstermin steht, wird vermutlich noch einige Zeit vergehen. Der zuständige Richter Christian Böhm muss zunächst für neue Akten "gesperrt" werden und jedenfalls die bei ihm derzeit anhängigen Verhandlungen mit inhaftierten Verdächtigen abschließen. Um sich in den Bawag-Akt einzulesen, wird Böhm mindestens drei Monate benötigen. Vor April ist infolge dessen kaum mit dem Beginn der Hauptverhandlung zu rechnen.
(APA)
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