Grasser verliert gegen Staatsanwaltschaft Wien

Grasser verliert gegen Staatsanwaltschaft Wien
Grasser verliert gegen Staatsanwaltschaft WienREUTERS (Lisi Niesner)
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Die "Frühzeitige Information" der Medien bei einer Hausdurchsuchung war laut Innsbrucker Anklagebehörde nicht rechtswidrig. Grassers Anwalt kündigt einen Fortführungsantrag an.

Das vom ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser gegen die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien angestrengte Verfahren ist von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingestellt worden. Das sagte der Sprecher der Anklagebehörde Hansjörg Mayr am Dienstag. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hatte eine Anzeige eingebracht, wonach die Medienmitteilung der StA Wien über die im Gang befindlichen Hausdurchsuchungen bei seinem Mandanten Amtsmissbrauch darstelle. Konkret sei gegen den Leiter der Pressestelle ermittelt worden, erklärte Mayr.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck will dessen Anwalt  Ainedter nicht hinnehmen. Zunächst habe er eine "ausführliche Begründung" der Einstellung von
der Staatsanwaltschaft Innsbruck verlangt, sagte Ainedter Dienstag. Wenn diese Begründung vorliege, werde er einen Fortführungsantrag stellen.

Laut der Innsbrucker Anklagebehörde wurde "nicht wissentlich rechtswidrig" gehandelt. Die Staatsanwaltschaft habe bei Medieninformationen eine Interessensabwägung vorzunehmen, zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Information und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung. Diese Interessensabwägung erfolgte laut Mayr vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien "aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen". Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Öffentlichkeit ohnehin von den Hausdurchsuchungen Kenntnis erlangen hätte. "Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden", sagte der Sprecher.

Grasser-Anwalt: "Krasser" Verstoß

Für Grassers Rechtsvertreter stand außer Frage, dass mit der während der laufenden Durchsuchungen am 26. Mai ergangenen Presseaussendung "krass" gegen die Strafprozessordnung (StPO) verstoßen wurde: Die StPO sehe vor, dass gesetzlich eingeräumte Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben seien, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt. Bei Durchführung jeder Durchsuchung seien Aufsehen, Belästigungen und Störungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken sowie die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte sämtlicher Betroffener soweit wie möglich zu wahren.

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz eine geheime 9,6 Mio. Euro-Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück.

(APA)

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