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Fall Grasser: Aus für Ermittlungen gegen Meinl-Vorstand

03.02.2012 | 15:27 |   (DiePresse.com)

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte in der Causa Grasser gegen Meinl Bank-Vorstand Weiß wegen Verdachts der falschen Beweisaussage ermittelt.

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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage gegen Meinl Bank-Vorstand Günther Weiß eingestellt. Weiß ist jener Meinl Bank-Mitarbeiter, dem Karl-Heinz Grasser nach eigenen Angaben mehrmals große Summen Bargeld übergeben hatte, die dann auf ein Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank transferiert wurden. Nach Angaben von Grasser waren die rund 500.000 Euro das Geld seiner Schwiegermutter, das er während seiner Amtszeit als Finanzminister in bar aus der Schweiz nach Österreich transferiert hatte, weil er es für sie veranlagen sollte.

Sicherheit für Strafverfahren nicht erbracht

"Der Nachweis mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit war nicht zu erbringen, dass die Person positive Kenntnis über den tatsächlich wirtschaftlichen Berechtigten des Kontos gehabt hat", sagte der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich. Wer der wirtschaftliche Berechtigte sei werde im Rahmen der laufenden Ermittlungen geprüft. Der Verdacht der Ermittler, dass das Geld nicht von der Schwiegermutter stamme, sondern in Wahrheit Grassers eigenes Geld gewesen sei, wird derzeit untersucht.

"Die Einstellung des Verfahrens ist ein logischer Schritt, der berücksichtigt, dass unser Institut oder seine Organe sich selbstverständlich auch in dieser Hinsicht immer im Rahmen des Rechts bewegt haben", zitiert die Meinl Bank Weiß in der Aussendung. Weiß ist seit Dezember 2007 im Vorstand der Meinl Bank AG. Zuvor war er Leiter der Rechtsabteilung.

Grasser hatte das Geld nach eigenen Angaben bar in die Meinl Bank getragen und für die Bargeld-Transaktionen, die außerhalb der Öffnungszeiten stattgefunden haben, keinen Übernahmebeleg erhalten. "Wenn einer keinen Beleg braucht, kriegt er auch keinen", bestätigte heute Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer der APA. Für die Bankkunden gelte das Bankgeheimnis.

 

 

(APA)

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3 Kommentare
Gast: Dr. Oberspitzer
03.02.2012 20:45
0 0

Die Gerechtigkeit hat gesiegt!

Endlich hat die Staatsanwaltschaft sich gegen die Vernaderer von Wirtschaftskoryphäen durchgesetzt und das Verfahren eingestellt. Was wäre Österreich ohne seine Leistungsträger?
Und endlich hat auch die Staatsanwaltschaft Wien wieder Kapazitäten frei, richtige Verbrechen zu verfolgen.
Österreich ist noch lange keine Bananenreüublik!

Antworten Gast: gast45
03.02.2012 21:18
0 0

Re: Die Gerechtigkeit hat gesiegt!

.. bei den vielen verfahren um den grasser, kommt es auf eines weniger wirklich nicht an .. wetten .. das er verurteilt werden wird :-)

Gast: b754
03.02.2012 15:50
2 2

wie ist das mit dem vertrauen in die justiz


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