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Grasser von Schwiegermutter schwer belastet

04.02.2012 | 10:47 |   (DiePresse.com)

Marina Giori-Lhota hat in einem Schreiben an das Finanzamt Innsbruck angegeben, "niemals wirtschaftlich Berechtigte" jenes Kontos gewesen zu sein, auf das Grasser 500.000 Euro eingezahlt haben soll.

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Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota schwer belastet worden sein. Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe von einem Schreiben an die Großbetriebsprüfung der Finanzamtes Innsbruck vom 18. November 2011. Darin habe Gioiri-Lhota angegeben, niemals "wirtschaftlich Berechtigte" jenes Kontos gewesen zu sein, auf das Grasser insgesamt 500.000 Euro für seine Schwiegermutter eingezahlt haben soll.

Grasser hatte sich bisher gegenüber der Justiz damit gerechtfertigt, dass er zwischen 2005 und 2006 insgesamt 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter in bar übernommen und für sie in einen Genussschein der Hypo Alpe-Adria investiert hätte. Das Geschäft lief über ein Meinl-Bank-Konto der Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint AG und warf einen unversteuerten Gewinn von 274.588 Euro ab. Laut von Grasser vorgelegten Unterlagen soll seine Schwiegermutter "wirtschaftlich Berechtigte" dieses Ferint-Kontos gewesen sein. Die Tiroler Finanz begehrte von Giori-Lhota daraufhin Auskunft, ob die ihr zugeordneten Einkünfte in der Schweiz versteuert worden seien.

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In dem "profil" vorliegenden Schreiben Giori-Lhotas an die Finanz heißt es wörtlich: "Vorweg ist festzuhalten, dass ich zu keinem Zeitpunkt 'wirtschaftlich Berechtigte' des auf die Ferint AG lautenden Depots Nr. 49214-0 bei der Meinl Bank AG war ... Ihrem Ersuchen um Vorlage geeigneter Unterlagen, die belegen, dass die Erträge aus dem Wertpapierdepot in der Schweiz der Besteuerung unterzogen worden sind, kann ich ... leider nicht nachkommen. Da ich nicht wirtschaftliche Berechtigte des Depots bin bzw. war, waren allfällige Erträge aus diesem Wertpapierdepot nicht in meine Schweizer Steuererklärung aufzunehmen."

Zu den Hintergründen der von Grasser ebenfalls vorgelegten Treuhandvereinbarung vom 21. Oktober 2005 erklärte sie gegenüber der Finanz: "Ihre Frage ... kann ich leider nicht beantworten, weil dieser Treuhandvertrag ohne mein Zutun und ohne mein Wissen abgeschlossen wurde."

Grasser-Anwalt weist Vorwürfe zurück

Die Anwaltskanzlei Karl-Heinz Grassers, Ainedter & Ainedter, hat am Samstag die Vorwürfe gegen den früheren Finanzminister "entschieden zurückgewiesen". In einer Stellungnahme gegenüber der APA betonte die Anwaltskanzlei, strafrechtlich relevant sei einzig, ob die Schwiegermutter Marina Giori-Lhota Karl-Heinz Grasser die 500.000 Euro gegeben hat oder nicht. "Und sie dementiert nicht, Grasser das Geld gegeben zu haben", stellt die Anwaltskanzlei fest. Deshalb handle es sich bei den Vorwürfen um eine nahtlose Fortsetzung der "Hetzkampagne".

Nach Rücksprache mit Grasser stellt die Anwaltskanzlei auch rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in Aussicht. Begründet wird dies damit, dass es sich um ein Schreiben Gioiri-Lhotas ausschließlich an die Finanzbehörden handle, das an die Öffentlichkeit gelangt sei.

SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sieht hingegen Grassers Argumentation "wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen". Er rechnet in einer Aussendung mit einer Anklage gegen den Ex-Finanzminister in den nächsten Monaten.

(APA)

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240 Kommentare
 
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Gast: Hermann vom Gipfel
08.02.2012 12:37
0 0

Schuldig oder Unschuldig?

Nach dieser Vorstellung Karl Grasers möchte ich mir wieder einmal die Vorlesung der Telefonmitschitte an der Uni Wien anhören. Gibt es die schon auf DVD?

Gast: Gastschreiber
07.02.2012 17:47
0 0

Inkompertente oder unwillige Justiz

Ich verstehe, wenn die Justiz argumentiert die Verfahren ziehen sich so in die Länge, da man auf die Erledigung von x Rechtshilfeansuchen in Liechtenstein, Schwiez, UK wartet. OK. Unverständlich ist, warum die öst. Finanz nicht schon längst von der Justiz gebeten wurde, Auskünfte über die Versteuerung der € 500.000 bei der Schwiegermutter einzuholen.

Re: Inkompertente oder unwillige Justiz

"Inkompertente"

Eine neue Wortschöpfung?
:)

Gast: Wunderlich
06.02.2012 16:41
2 1

Ist Grasser schuldig?

Der Mann wird seit Jahren fortwährend vor Gericht gezerrt. Jedesmal hat man was anderes in der Hand. Da investiert man eine enorme Menge an Aufwand und bis heute kann man ihn nicht verurteilen.

Ich kann mir nicht mal vorstellen, dass er von den "Parteifreunden" geschützt wird, denn so sehr wie der in der Auslage steht, würde wohl jeder Interventionsversuch sicher schnell auffliegen, denn Rote gibt es im Amt ebenso genügend.

Bleibt mir also folgende Erklärung: der ist überschlau, die Jutiz ist zu deppert oder er ist soweit unschuldig, dass es noch ausreichend Graubereich war.

Bitte nicht falsch verstehen: ich stelle mich keinesfalls vor jemanden, der schuldig ist, aber nach ein paar Jahren vergeblicher Kerkerversuche zweifle ich langsam an der umfassenden Schuld und an der Kompetenz der Juztiz und halte das mehr und mehr für eine Inszenierung, damit niemals wieder eine blau-schwarze Koalition in Österreich zustandekommt. Denn wen von damals habens denn juristisch noch nicht verfolgt?

Re: Ist Grasser schuldig?

So wie es aus sieht haben sie keine Ahnung, so wie viele andere auch, was da abgeht!
Das soll kein Vorwurf ihnen gegenüber sein!
Aber eine Frage stellt sich halt.
Warum werden die Ermittlungen immer wieder, auf Seiten Grassers, behindert?
Er hatte stets beteuert, bei der Aufklärung mit zu helfen.
Was aber nie geschah!
Für mich ist er unglaubwürdig und moralisch schuldig!

Re: Ist Grasser schuldig?

"Denn wen von damals habens denn juristisch noch nicht verfolgt?"
Jene, die mit keinen kriminellen Handlungen aufgefallen sind. Bis jetzt zumindest. Waren ja doch einige, oder?
Übrigens, Kerkerversuche gab es bisher noch keinen einzigen, vor Gericht gezerrt wurde er auch noch nicht. Nicht einmal eine Anklage gibt es, und das ist mehr als verwunderlich, Herr Wunderlich.
Mit der Inkompetenz der Justiz werden Sie teilweise richtig liegen, mehr noch ist es der Unwille.

Gast: geoopster Heike
05.02.2012 20:03
14 0

Haben sie ihm seinen Diplomatenpass

schon weggenommen?

Oder kann er damit noch ein paarmal mit gut gefüllten Plastiksackerln über die Grenzen wuseln?

Antworten Gast: 1948
06.02.2012 00:04
4 0

Re: Haben sie ihm seinen Diplomatenpass

Sie können ruhig davon ausgehen, dass er ihn noch hat...

Re: Re: Haben sie ihm seinen Diplomatenpass

...und "Verdunkeln" tut er AUCH nicht - der Hr. "Saubermann".
Deshalb "braucht" er ja auch nicht in U-Haft, so wie N.N.

Wann gibt es endlich Konsequenzen?


1. Haft
2. Schadenersatz mit Pfändung bis auf die Unterhose
3. Rückabwicklung aller Eigentumsverschiebungen

1 0

Re: Wann gibt es endlich Konsequenzen?

Momentan reicht es wohl noch immer nicht für eine Anklage.

Antworten Gast: VielMie
05.02.2012 23:32
0 0

Re: Wann gibt es endlich Konsequenzen?

ad 2. im Falle Grasser bis auf Die Badehose

Reine Hetze!

Die Wirtschaftsberechtigung ist strafrechtlich völlig belanglos! Was soll also das Gezetere?

Antworten Gast: hilfsnotar
05.02.2012 21:52
0 0

Re: Reine Hetze!

ganz so,wie Sich das anscheinend wünschen,ist es sicher - und zum Glück -
nicht,vielleicht belesen Sie sich einmal.

Re: Re: Reine Hetze!

"hilfs" ist richtig!

Re: Reine Hetze!

Aus § 17b ZollrDG:
(2) Auf Verlangen der Zollorgane haben Personen Auskunft zu geben, ob Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitgeführt werden. In diesem Fall ist auch über deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und deren Verwendungszweck über Verlangen Auskunft zu geben.
(3) Soweit die Außengrenze der Union mit den Grenzen des Anwendungsgebietes nach § 3 zusammenfällt, haben Reisende Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, ABl. Nr. L 309 vom 25. 11. 2005 S. 9, mündlich anzumelden, wobei die nach der genannten Verordnung erforderlichen Angaben enthalten sein müssen. Jedoch darf der Anmelder die Informationen auch in schriftlicher Form übermitteln.

KHG kam also verspätet und gezwungenermaßen der Informationspflicht nach und meldete als wirtschaftlich Berechtigten seine Schwiegermutter. Diese dementiert jetzt.
Also steht jetzt einmal die Lüge von KHG fest.

Gast: Ilse U.
05.02.2012 18:47
7 3

Verständnislos!

Wie kann die Schwiegermutter den Mann der Tochter so in die Sch..sse reiten? Sie könnte doch helfen und wenigstens eine Teilschuld auf sich nehmen. Was tut sie der Tochter und Enkelin damit an??? Also das ist schon eine verkommene Familie, versteh auch nicht, warum da jeder einen anderen Namen trägt.

Antworten Gast: schwiegerväterchen
05.02.2012 19:22
0 0

Re: Verständnislos!

Sie wollen uns pflanzen,gell?

Antworten Antworten Gast: Ilse U.
05.02.2012 20:02
6 0

Re: Re: Verständnislos!

Etwa Tomaten am Balkon? Ich mein das ernst, ich find der Grasser ist mit dieser mischpoche bestens bestraft!!! Da sich die ganze Sache jetzt schon über Jahre hinzieht, wird man ihm eh nichts mehr beweisen können. Finden Sie sich ab, aufregen ist schlecht fürs Herz.

Antworten Antworten Antworten Gast: schwiegerväterchen
05.02.2012 21:58
0 0

Re: Re: Re: Verständnislos!

so eine sind Sie also, na ja , muss es auch geben. Was Sie so auf Ihrem Balkon treiben , ist mir reichlich....

Antworten Gast: Geschieden und glücklich
05.02.2012 19:14
1 0

Re: Verständnislos!

tschecharanten karrner mit viel glück aber sine nobilitate

Mit dem Teufel müsste es zugehen, wenn man ihm überhaupt nichts nachweisen könnte

Vielleicht ist es gar die Schwiegermutter, die uns Österreicher(innen) das Vertrauen in die Justiz wieder zurückgibt, das der Schwiegersohn im letzten Jahrzehnt arg strapaziert hat. Möglicherweise hat sie die rauchende Pistole geliefert, die es der Rechtsprechung erlaubt, Karl-Heinz Grasser mit Aussicht auf eine Verurteilung anzuklagen.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den haarsträubenden Verantwortungen und Erklärungsversuchen, die er der Justiz schon aufgetischt hat, ist es gerade deshalb nicht einmal mehr denkunmöglich, dass die Schwiegermutter Gefahr läuft, dass man ihre geistige Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt in Zweifel zieht, als sie die Antwort auf ein Auskunftsersuchen des Finanzamtes Innsbruck abfasste.
Eine Chance wäre das für Grasser immerhin noch, seinen Kopf ein weiteres Mal aus der Schlinge der Rechtsprechung ziehen zu können.

Auf ein Konto einzahlen kann ich auch ohne Berechtigter zu sein.

Wo ist hier das große Unrecht?

Nur wegen Grasser und Schüssel haben wir jetzt all die Probleme mit dem Sparpaket in diesem Ausmaß


Antworten Gast: b754
05.02.2012 18:28
0 7

Re: Nur wegen Grasser und Schüssel haben wir jetzt all die Probleme mit dem Sparpaket in diesem Ausmaß

der grasser ist ein bauernopfer der eigentlich verantwortliche ist schüssel aber der kassiert seine fette pensionn und wird von justiz und innenministerum der övp geschützt

 
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Hobbyökonom