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Abfertigung Neu: Erwartungen nicht erfüllt

08.02.2012 | 13:25 |   (DiePresse.com)

Das seit 2003 bestehende System der Abfertigung Neu hatte ein jährliches Anwachsen der eingezahlten Beträge um sechs Prozent versprochen. In Wahrheit beträgt der Zuwachs etwa drei Prozent.

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Das 2003 gestartete System der Abfertigungen Neu funktioniert und hat ein Dutzend EU-Länder zum Schnuppern in Österreich motiviert. Dennoch hat es zwei zentrale Erwartungen nicht erfüllt, waren sich Vertreter von Sozialministerium, Wirtschaftskammer und IHS am Mittwoch bei der Präsentation einer internationalen Studie zum Thema einig: Der versprochene jährliche Zuwachs von sechs Prozent hat sich nicht eingestellt und die Arbeitnehmer heben das Geld so rasch sie können ab, statt damit eine zweite Pension aufzubauen. Zu den Ursachen gehen die Meinungen auseinander.

Vor zehn Jahren waren die Experten davon ausgegangen, dass das Geld jährlich sechs Prozent Ertrag bringen wird. In Wahrheit waren es seither etwa drei Prozent. Das könnte "Pech" gewesen sein, wie IHS-Chef Bernhard Felderer sagte, weil die Renditen in den Jahrzehnten davor immer höher gewesen seien. Es könnte daher in nächster Zeit auch wieder eine positive Überraschung geben. Vielleicht haben auch "zumindest einige Kassen" schlecht gewirtschaftet, spekuliert er.

Sechs Prozent unrealistisch?

Sechs Prozent Rendite könnte aber auch von vornherein unrealistisch gewesen sein, wie schon damals manche Experten meinten und auch der Pensionsexperte Bernd Marin am Mittwoch sagte. Auch die Weltbank sei langfristig immer nur von Erträgen ausgegangen, die um zwei Prozentpunkte über der Lohnzuwachssumme liegen, so der Buchautor und frühere Weltbankexperte Robert Holzmann, der wie Marin davon ausgeht, dass einfach "viel zu viel versprochen" wurde. Die niedrige Rendite könnte auch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen: Die Vorsorgekassen müssen eine Kapitalgarantie geben und sie müssen das Geld jederzeit auszahlen können, da ja Mitarbeiter selber entscheiden können.

Jedenfalls wäre eine Diskussion über eine Runderneuerung des Systems wichtig, sind sich Leitl, Felderer, Holzmann aber auch Walter Neubauer, Spitzenbeamter im Sozialministerium und damals federführend bei der Verfassung des Gesetzestextes, einig. Breite Einigkeit herrscht dabei, dass die rasche Abhebung die Rendite mindert und tendenziell verlängert werden sollte. Schwieriger ist die Kapitalbindung: Leitl kritisiert sie als renditemindernd, räumt aber ein, dass sie "Beruhigung gibt" und deshalb "wichtig" sei.

Verzicht auf Kapitalgarantie

Neubauer verweist darauf, dass es Überlegungen gegeben habe, den Arbeitnehmern einen Verzicht auf die Kapitalgarantie zu erlauben (opting out) oder eine freiwillige Zusage zu ermöglichen, das Geld länger liegen zu lassen, um eine höhere Rendite zu bekommen. Dazu habe es aber keine Einigung der Sozialpartner gegeben. Bei den Pensionskassen habe es hingegen diesen Schritt 2003 gegeben, die Erfahrungen seien jedoch "nicht so positiv" gewesen. Man sollte sich wohl erst die Erfahrungen der Pensionskassen anschauen, bevor man die Abfertigung Neu reformiere. Neubauer erinnert sich auch, dass schon bei der Schaffung die Arbeitnehmer eine Abfertigung bei Jobverlust wollten, die Arbeitgeber hingegen eine weitere Pensionssäule. Das System erlaube nun beides, was vielleicht Teil des Problems sei.

Seit 2003 zahlen die Arbeitgeber 1,53 Prozent der Lohnsumme für eine Abfertigung ein. Seit 2008 gibt es diese Möglichkeit auch für Selbstständige. Der dadurch angesparte Betrag kann frühestens nach drei Jahren bei einem Jobwechsel abgehoben werden, allerdings nicht, wenn man selber kündigt oder entlassen wird. Nicht abgehobene Beträge werden zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen und können dann bei der Pensionierung behoben oder in eine Pensionszahlung umgewandelt werden.

Im Gegensatz zur alten Abfertigung kann der gesparte Betrag aber nicht "verloren gehen" - jeder unselbstständig arbeitende Mensch in Österreich erwirbt also Anspruch auf die Abfertigung. Die Regelungen wurden von den Sozialpartnern ausgehandelt und vom Gesetzgeber "1 zu 1 übernommen", wie es Leitl am Mittwoch formulierte. Aus dem Mund des zuständigen Beamten des Sozialministeriums lautet der Werdegang: Die Sozialpartner haben 14 Punkte ausgearbeitet, die vom Gesetzgeber in 74 Paragrafen gegossen wurden. Und die Vorteile sind unbestritten: Nun kommen alle Arbeitnehmer in den Genuss der Regelung, die Abfertigung alt erhielten nur rund 20 Prozent der Unselbstständigen.

 

(APA)

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9 Kommentare
wmaurer
09.02.2012 09:45
0 0

die Hauptursache


für die bisher geringe Verzinsung ist die Tatsache, dass sich nahezu ALLE Arbeitnehmer bei einem Dienstgeberwechsel die angesparten, meist noch geringen Beträge, sofort auszahlen lassen. Aufgrund der daraus resultierenden kurzfristigen Veranlagung lassen sich keine höheren Renditen erzielen. Die einzige Lösung liegt in der Auszahlung erst ab der Pensionierung und dann als Zusatzpension. Der Gesetzgeber und die Sozialpartner sind gefordert.

Antworten Gast: Gast248
09.02.2012 11:22
0 0

Re: die Hauptursache

Der Gesetzgeber ist tatsächlich gefragt. Uns zwar sollte diese unselige Zwangsbelückung abgeschafft werden.

Warum werden 1,5% meines Bezuges einbehalten und von jemandem anderen (schlacht) veranlagt? Ich will selbst entscheiden, was ich mit meinem Geld mache - und zwar genau dann, wenn ich die Arbeitsleistung erbracht habe und nicht 10 Jahre später.

Und dann kann man diese unnötigen Kassen auch gleich abschaffen und/oder zusammenlegen uns spart nochmals.

Antworten Antworten wmaurer
09.02.2012 14:46
0 0

Re: der Arbeitgeber bezahlt

die Abfertigung und die ist als Ergänzung zur späteren Pension gedacht. Es wird also kein Lohn einbehalten, sondern es wird vom Dienstgeber angespart. Wie sich mit der verbreiteten vorzeitigen Auszahlung auch von Kleinstbeträgen zeigt, ist die Mehrzahl der Arbeitnehmer nicht in der Lage, für die Pension selbst etwas anzusparen.

Ertl
09.02.2012 02:42
0 2

falsche Versprechen

Um die Nachteile für einige zu eliminieren hat man billigend in Kauf genommen,dass dabei fast alle verlieren und das war schon von Beginn an bekannt.

Gast: gast8366487
08.02.2012 16:10
1 0

Vorteil ist Freiheit

Der Vorteil ist nicht die wundersame Geldvermehrung (an die konnte niemand glauben - schon vor 9 Jahren war klar: das kostet in SUmme nicht mehr als bisher nur bekommen es nicht die die treu an einem Betrieb hängen sondern alle - gleichmäsig verteilt.

Das war der politische (Sozialpartner-) Wille. Vorteile:

Keiner muss in einem schlechten Betrieb bleiben, nur weil er schon einen Abfertigunganspruch erarbeitet hat, den er sonst verliert.

Keiner wird nur desswegen nicht gekündigt, weil das eine Abfertigung kostet.

Keiner wird unter einem erlogenen Vorwand entlassen, nur weil er bei Kündigung eine Abfertigung bekäme.

Keiner muss in einem Konkursbetrieb bis zu letzt ausharren nur um die Abfertigung aus dem Insolvenzentgeltsicherungsfonds zu erhalten.

Keiner wird an Auslandjahren, Sabaticlas, usw durch den dabei verloren gehenden Abfertigungsanspruch gehindert.

usw, usw.

Natürlich wollte man das mit der "Prognose" 6 % auch noch zu einem finanziellen Vorteil für alle (die unternehmer zahlen nur das selbe ein und die Arbeitnehmer erhalten fast das doppelte in SUmme -- hahaha) schön reden.

Wer das geglaubt hat soll sich beim Osterhasen beschweren!

gast

Antworten Gast: Hans im Glück
08.02.2012 20:17
0 0

Darf es etwas mehr sein?

Jaaaaa!!!

Ich willmehr Freiheit.

Ich will das sofortige Kündigungsrecht haben und will mich nicht mehr bevormunden. Ich weiss besser wie man seine Kröten vermehrt. Die lächerlichen 6%, die sie nichteinmal erreichen können, sollen mir gestohlen bleiben.

Her mit dem Zaster!

Luzius
08.02.2012 14:55
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Abfertigung Neu: Erwartungen nicht erfüllt

wohl nur, weil dies nicht von seiten der roten Bande kam, und sehr wohl aber der Arbeiterschicht, zu mehr Recht verhalf !

Man erinnere sich; zuvor musste kein Betrieb eine solche bezahlen, und die Arbeiter welche gekündigt wurden, verloren auch damit ihre Ansprüche welche in der Beamenwelt immer schon existierten.

Heute muss man ja schon froh sein, nicht dabnei zu verlieren, da spielen wohl Prozentrechnungenm (Inflation angepasst bedeutet noch weniger) ob 6 oder 3, keine wirkliche Rolle !

Die Arbeiter bekommen wenigstens entgegen früher, wenigstens etwas !


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Re: Abfertigung Neu: Erwartungen nicht erfüllt

Nur bei einer "Selbstkündigung" verlor man im alten Abfertigungsrecht den Anspruch.

Ihre Aussage, dass vorher kein Betrieb eine Abfertigung zahlen musste ist falsch.

Weiters haben Beamte keinen Abfertigungsanspruch(niemals gehabt)


Antworten Antworten Gast: Be-obachter
08.02.2012 17:55
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Re: Re: Abfertigung Neu: Erwartungen nicht erfüllt

Pragmatisierte Beamte haben keine Abfertigung (Vertragsbedienstete schon!)

Beamte haben statt der Abfertigung das Dienstjubiläum, welches in Summe der Abfertigung gleichkommt.

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