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Wohnungsverkäufer werden zur Kasse gebeten

10.02.2012 | 18:37 |   (Die Presse)

Die zehnjährige Spekulationsfrist wird gestrichen. Für den Verkaufsgewinn bei Immobilienverkäufen sind künftig 25 Prozent Steuer fällig (außer bei Hauptwohnsitzen). Die Inflation wird teilweise berücksichtigt.

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Wien/B.l. Nun ist es beschlossene Sache: Wer Immobilien verkauft, die vom Verkäufer nicht als Hauptwohnsitz genutzt wurden, zahlt künftig auch bei einer Veräußerung nach zehn Jahren Steuern. Die Änderungen im Detail:

1. Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?

Sie gelten für alle Verkäufe ab dem 1.April 2012. Wer Immobilien verkauft, die er nicht selbst als Hauptwohnsitz genutzt hat, zahlt für einen etwaigen Verkaufsgewinn Steuern. Dabei gelten unterschiedliche Regeln für Immobilien, die man ab dem 1.April 2002 erworben hat (hier fallen 25Prozent Steuer auf den Gewinn an) und solche, die man schon länger hat (hier wird pauschal ein Gewinn von 14Prozent angenommen, man zahlt also 3,5 Prozent vom Verkaufserlös).

2. Wie hoch ist die Steuer künftig bei Immobilienverkäufen?

25 Prozent für die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Das ist eine Verbesserung für jene, die ihre Immobilien kürzer als zehn Jahre hatten. Sie mussten die Gewinne bisher mit dem Einkommensteuersatz versteuern. Eine Verschlechterung ist es für jene, die Immobilien länger als zehn Jahre im Privatbesitz hatten. Sie blieben derzeit steuerfrei.

3. Muss man auch beim Verkauf des Hauptwohnsitzes Steuer zahlen?

Nein. Hat man das Haus oder die Wohnung zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genutzt (oder fünf Jahre lang innerhalb der letzten zehn Jahre), ist bei einem Verkauf keine Vermögenszuwachssteuer zu bezahlen. Dasselbe gilt auch für selbst hergestellte Gebäude. Verkauft man solche, zahlt man nur für den Grund Steuern, nicht aber für das Gebäude.

4. Wird beim Gewinn die Inflation berücksichtigt?

Teilweise. Geplant ist, dass es nach zehn Jahren zu einem Inflationsabschlag von 2,5 Prozent pro Jahr kommt. Dieser Abschlag darf aber höchstens 50 Prozent ausmachen. So will man eine Besteuerung der Substanz verhindern. Auch Aufwendungen, die man für Instandsetzung und Herstellung geleistet hat, reduzieren den Gewinn. Das gilt etwa für die Neuerrichtung von Gebäuden oder für Verbesserungen. Reine Instandhaltungskosten (für laufende Wartung und Reparaturen) sollen dagegen nicht berücksichtigt werden.

5. Wie ermittelt man den Gewinn von „Altbeständen“?

Hat man eine Immobilie vor dem 1.April 2002 erworben, wird bei einem Verkauf angenommen, dass man einen Gewinn von 14 Prozent erzielt hat. Man zahlt also 3,5 Prozent vom gesamten Verkaufserlös.

6. Was passiert, wenn der Gewinn tatsächlich niedriger war?

Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann bei Altbeständen auch der tatsächliche niedrigere Wertzuwachs versteuert werden.

7. Wann wird die neue Umwidmungssteuer schlagend?

Sie gilt für Grundstücke, die während der Behaltedauer von Grünland zu Bauland umgewidmet wurden. Umwidmungen vor dem 1.Jänner 1988 sind nicht betroffen. Sonst gilt: Hat man ein Grundstück vor dem 1.April 2002 erworben, und wird es während der Behaltedauer umgewidmet, wird bei einem Verkauf ein Gewinn von 60 Prozent angenommen, und man muss 15 Prozent Steuer vom Verkaufserlös abführen. Es sei denn, man kann einen niedrigeren Wertzuwachs nachweisen. Hat man das Grundstück ab 1.April 2002 erworben, werden 25 Prozent des Veräußerungsgewinns besteuert.

8. Welche Regeln gelten bei vererbten Immobilien?

Dazu waren am Freitag noch keine Details zu bekommen. Bisher wurden bei unentgeltlich erworbenen (vererbten und geschenkten) Grundstücken für die Berechnung der Spekulationsfrist die Besitzzeiten des Erblassers und des Erben zusammengerechnet: Haben die Eltern ein Haus etwa vor zwölf Jahren erworben und es vor zwei Jahren vererbt, wäre das ein „Altbestand“, bei dessen Verkauf 3,5 Prozent Steuer vom Verkaufserlös anfielen. Haben die Eltern das Haus zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt, könnte es der Erbe sofort steuerfrei verkaufen. Bei Schenkungen müsste man selbst zwei Jahre im Haus gewohnt haben, um es steuerfrei veräußern zu können.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2012)

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142 Kommentare
 
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Gast: sternchen29
13.02.2012 15:40
0 0

Besser recherchieren, bitte!

Wer auch immer den Artikel gerade geschrieben hat, tut so, als wäre es schon "beschlossene Sache". Weit entfernt - ein Anruf beim Bundeskanzleramt hat soeben ergeben, dass es noch nicht einmal einen Ministerialentwurf gibt, geschweige denn dass das Gesetz im Entwurf schon dem Parlament vorgelegt worden wäre. Unter der Hand kam die Info, dass Anfang April überhaupt unrealistisch wäre und fix wäre auch noch nichts. Wie kommt "Die Presse" daher dazu, solche Informationen unreflektiert weiterzugeben?! Schon mal was davon gehört, Informationen zu überprüfen, statt einfach Pressemeldungen zu zitieren??

Gast: diwine
13.02.2012 13:37
0 0

Muss man auch beim Verkauf des Hauptwohnsitzes Steuer zahlen?

Welche Regel gilt tatsächlich bei einem Hauptwohnsitz. Das Kriterum "Fünf Jahre ..." ist ja immer erfüllt, wenn das Kriterum "Zwei Jahre" erfüllt ist. Oder täusche ich mich?

Muss es vielleicht heißen "zwei Jahre bei Verkauf" oder "zwei zusammenhängende Jahre"?

Ich hab vor zwanzig Jahren schon als Eigentümer mehr als zehn Jahre in dem Haus hauptwohnsitzlich gewohnt. Nun allerdings schon wieder 10 Jahre nicht. Die "Zwei-Jahresregelung" trifft auf mich laut Bericht trotzdem zu, oder?


Gast: 3OO
13.02.2012 11:25
0 0

das alles u. noch mehr

an abzocke um den sozialstaatwahnsinn weiter aufrecht zu erhalten inkl. der staatsnahen verlustbringer u. damit die politiker weiter geschenke verteilen können um wieder gewählt zu werden !! aber es ist mir schon in jungen jahren aufgefallen ,auf österreich kann man sich nicht verlassen(bei bedarf wird nach belieben geändert) u. immobilien kann man eben nicht mitnehmen ,deshalb gilt umso mehr die tatsache nur bares ist wahres (inkl. gold,aktien/wertpapiere)! ps: ob mit steuersätzen die zu den höchsten der welt gehören sich die wirtschaft ankurbeln lässt?? bald können sich die nettoempfänger gegenseitig abzocken,so lange noch etwas da ist u. dann wird nach neuem eigentum u. geld der anderen geschrien !!

Antworten Gast: Höllenfürst
13.02.2012 16:00
0 0

Re: das alles u. noch mehr

Tut mir echt leid, aber Ihre jungen Jahre sind vorbei. Sie müssen finanztechnisch zumindest umlernen.
Und Immobilien sind eben nicht ad inferno (bis zum übernächsten Leben) vermehrbar. Die verfallen, wie alles von Menschen Gebaute.

Antworten jim99
13.02.2012 15:49
0 0

..

Wertpapiere als Sparform kannst seit der neuen Wertpapier-KEST knicken.

Gast: jim99
13.02.2012 00:46
0 0

Unfair

Bei der (Wertpapier-)KEST wird keine Inflation berücksichtigt, also sehrwohl in die Substanz geschnitten. Ob diese Ungleichbehandlung auf Dauer halten wird?

Die Handschrift des Fa


Re: Die Handschrift des Fa

Wenn schon Zensur, dann vollständig!

natürlich wieder mal sehr interessant, dass ein gewisser Name sakrosankt ist!

Luzius
12.02.2012 14:21
0 2

Die zehnjährige Spekulationsfrist wird gestrichen. Für den Verkaufsgewinn bei Immobilienverkäufen sind künftig 25 Prozent Steuer fällig

absolut fair, denn jeder der etwas verkauft, muss dafür Steuern bezahlen !

Warten wir aber die Ergebnisse ab, denn all von der Regierung als Sparpaket verkaufte, wird in der Form sowieso nicht halten !

Antworten Fresno
12.02.2012 18:00
0 1

Re: Die zehnjährige Spekulationsfrist wird gestrichen. Für den Verkaufsgewinn bei Immobilienverkäufen sind künftig 25 Prozent Steuer fällig


Gerecht wäre, wenn Spekulationsgewinne/ Vermögenszuwächse gleich besteuert würden wie die Gewinne von Selbständigen/ Löhne/ Gehälter. Das findet aber nicht statt. 25% Sind billig im Vergleich zu maximal 50%.

Es geht um die Frage, wie die Lasten verteilt werden. Derzeit tragen die Leistungsträger nahezu die gesamte Last. Vergleichsweise leistungslose Einkommen, wie z.B. Vermögenszuwächse/ Spekulationsgewinne sind mit 25% den leistungsbezogenen Einkommen gegenüber privilegiert.

D.h., dass die Leistungsträger hohe Steuern und Abgaben entrichten müssen, damit Vermögende ihre Vermögen komfortabel (weil steuerschonend) vermehren können.

Antworten Fresno
12.02.2012 17:40
0 1

Re: Die zehnjährige Spekulationsfrist wird gestrichen. Für den Verkaufsgewinn bei Immobilienverkäufen sind künftig 25 Prozent Steuer fällig

Gerecht wäre, wenn Spekulationsgewinne/ Vermögenszuwächse gleich besteuert würden wie die Gewinne von Selbständigen/ Löhne Gehälter. Das findet aber nicht statt. 25% Sind billig im Vergleich zu maximal 50%.

Es geht um die Frage, wie die Lasten verteilt werden. Derzeit tragen die Leistungsträger nahezu die gesamte Last. Vergleichsweise leistungslose Einkommen, wie z.B. Vermögenszuwächse/ Spekulationsgewinne sind mit 25% den leistungsbezogenen Einkommen gegenüber privilegiert.

D.h., dass die Leistungsträger hohe Steuern und Abgaben entrichten müssen, damit Vermögende ihre Vermögen komfortabel (weil steuerschonend) vermehren können.

Qualtinger
12.02.2012 14:18
3 0

Wieder ein Aufruf zu Schwarzgeld!

So wird halt der VK Preis angepasst und ein Kuvert wechselt vor der Notartüre seinen Besitzer!

Antworten Fresno
12.02.2012 17:48
0 0

Re: Wieder ein Aufruf zu Schwarzgeld!


Einen Teil des Kaufpreises im Kuvert zu überreichen wäre für den Käufer ziemlich ungünstig, weil dieser wiederum beim künftigen Verkauf der Liegenschaft eine höhere Bemessungsgrundlage hinsichtlich Vermögenszuwachsbesteuerung hätte.
Lediglich bei Käufern, die die sog. Hauptwohnsitzbefreiung nutzen können, besteht die Gefahr dieser Steuerhinterziehung.

Antworten Antworten Qualtinger
12.02.2012 19:02
0 0

Re: Re: Wieder ein Aufruf zu Schwarzgeld!

Sie haben den Innhalt meines Postings nicht verstanden!

Iason
11.02.2012 21:45
8 0

Seltsame Steuer

Bei Immo- Verkäufen gibt es keine Gewinne!
Die steigenden Preise sind ganz einfach nur die Inflation im Immobilienmarkt.
Wer eine Immobilie verkauft und wo anders eine kauft, kann dann dort nur mehr eine kleinere Immobilie kaufen, weil der Staat einen Teil einkassiert (enteignet) hat.

Rückwirkend gültig?
Ist das verfassungskonform?

Das Ganze ist ein gigantischer zusätzlicher Verwaltungsaufwand (man benötigt hunderte neue Gutachter, etc.) -- einfach dumm, wie alles was heute Politiker beschließen.

Die Immobilien werden verfallen, weil niemand mehr an dem Werterhalt (bedeutet steigender Preis!) interessiert sein wird.

Stichtag 1.April 2002… da ließ man diese Narren frei.

Man verlegt eben seinen offiziellen Wohnsitz in Zukunft öfters, um der Steuer zu entgehen. Wer genügend Immos besitzt, für den sollte das kein Problem darstellen.


Antworten Fresno
12.02.2012 17:55
0 0

Re: Seltsame Steuer

Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ist kaum vorhanden, weil schon bisher Verkäufe innerhalb der meist 10-jährigen Spekulationsfrist besteuert wurden. Allerdings nicht mit einer Billigsteuer von 25%, sondern der Gewinn floss in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ein - also meist 50%!

Sollte die Spekulation mit Immobilien durch diese steuerlichen Maßnahmen an Attraktivität verlieren und somit die Preise sinken, wäre das natürlich unangenehm für die aktuellen Eigentümer, allerdings erfreulich für junge Familien, die Wohnungseigentum finanzieren wollen.

Antworten Antworten Iason
13.02.2012 00:53
0 0

Re: Re: Seltsame Steuer

Wie oft kommt es vor, dass jemand eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft?

Als Privater gibt man eben in Zukunft im Kaufvertrag einen offfiziellen Preis an, der nicht viel höher liegt als der Kaufpreis. Der Rest läuft über Umwege an der Steuer vorbei. SO sieht dann vermutlich nicht so selten die Realität aus.
Die Steuerehrlichen sind dann wieder die Dep***.

Gast: Harad
11.02.2012 21:38
0 0

Fünf Jahre Hauptwohnsitz innerhalb der letzten Zehn Jahre

Ein Verkauf soll laut obigem Text steuerfrei sein, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre 5 Jahre Hauptwohnsitz bestanden hat. Wo findet sich die Gesetzesgrundlage dafür?

Gast: Wir werden Kosmopoliten
11.02.2012 20:52
8 0

Dann werden wir halt nurmehr das Allernötigste konsumieren und unsere Ersparnisse geschützt im prosperierenden EU-Ausland anlegen

Schöne Landsitze gibt es in der Schweiz, Türkei, Russland, Indien, Bali, Thailand, Australien, Neuseeland, Kanada und in ganz Lateinamerika. Die freuen sich über Investoren. Auch die Steuern und Abgaben sind viel niedriger. Super Lebensqualität auch dort!

Ciao amici!

Antworten Pessimist
12.02.2012 11:41
1 0

Re: Dann werden wir halt nurmehr das Allernötigste konsumieren und unsere Ersparnisse geschützt im prosperierenden EU-Ausland anlegen

Gute Idee

Gast: Türkei-Immobilien werden en vogue
11.02.2012 20:28
12 1

Neues Lebensmodell

ÖVP+SPÖ signalisieren uns Mittelschicht mit diesem weiteren Verarmungspaket, daß wir unser bisheriges Lebensmodell eiligst drastisch ummodeln müssen und dem der schlauen Migranten anpassen müssen:

In Österreich als "Arme" um Wohnbeilife eine Gemeindewohnung zur Versorgung und für den eventuellen Krankheitsfall okkupieren und die im EU-Ausland erwirtschafteten Ersparnisse sicher und relativ preisgünstig (z.B. wie viele Migranten) in Immobilien in der von EU und Währungsfonds gesponserten und daher boomenden Türkei investieren.

ÖVP und SPÖ demonstrieren einmal mehr ihr volk- und landverelendes wirtschaftspolitisches Know-how.

Glücklicherweise naht unerbittlich die Entscheidungswahl 2013!
Die FPÖ-Alleinregierung zeichnet sich dank diesem Belastungspaket mit großer Sicherheit ab!

Sollte dann allerdings noch die FPÖ-Alleinregierung versagen, dann gibt es selbst im sonst so gemütlichen Österreich Revolution!

Denn das Leidens- und Erduldungspotential der burnoutgefährdeten, ausgebeuteten Mittelschicht ist erschöpft!

Antworten Qualtinger
12.02.2012 14:20
0 0

Re: Neues Lebensmodell

Ein Blitzgneisser!
Dieses Modell gilt schon seit 20 Jahren!

Gast: Max Mayer
11.02.2012 19:20
5 0

Wenigstens..

..können nun die etwa 1000 Abgeordneten(Nationalrat-, Bundesrat-, 9 Landtage) ordnungsgemäß gut bezahlt werden!

Antworten Iason
11.02.2012 21:47
1 2

Re: Wenigstens..

Bezahlen wird diese Steuer ohnehin immer der nächste Käufer. Dem Verkäufer ist das relativ egal. Der schaut was bleibt ihm netto im Sack.


Antworten Antworten Gast: Halbwissen
11.02.2012 23:30
0 0

Re: Re: Wenigstens..

Kommt drauf an ob es sich um einen Käufer oder Verkäufermarkt handelt.


Gast: Pensador
11.02.2012 18:59
7 0

Das ist auch einfach verfassungswidrig

Also mal Spass und Illegales beiseite:
Es ist steuerrechtlicher Grundsatz, dass der Steuerpflichtige das Recht hat, sich im Falle von Neuerungen zu seinem Nachteil auf die neue Gesetzeslage durch sein Handeln einstellen zu können, also den steuerpflichtigen Rechtsakt nicht zu setzen.
Wer also weiss, dass der Verkauf von Immobilien besteuert wird, müsste das Recht haben, deswegen auf den Kauf zu verzichten, wenn er mit einem steuerpflichtigen Wiederverkauf rechnen muss.
Diese Bestimmungen könnten also nur für Fälle gelten, wo das Objekt ab der Gesetzwerdung gekauft wurde und unter der neuen Rechtslage verkauft wird. Sonst ist dies eine sogen. qualitative Rückwirkung und rückwirkende steuerliche Bestimmungen sind verfassungswidrig, weil sie gegen den sogen. Vertrauensgrundsatz verstossen.
Aber Gesetzespfusch sind wir ja gewöhnt.
Das dauert dann Jahre, bis der VfGH entscheidet
und so darf man den Staat zinsenlos zwischenfinanzieren.

 
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