Strafverfahren gegen Grasser wird fortgesetzt

(c) Reuters (Lisi Niesner)
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Der Ex-Minister blitzt mit seinem Antrag auf Einstellung der Ermittlungen ab. Der Tatverdacht sei hinreichend, sagt das Wiener Straflandesgericht.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens abgeblitzt. Das Wiener Straflandesgericht hat das Vorbringen seines Anwalts Manfred Ainedter in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss abgewiesen, gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Dienstag bekannt. "Maßgeblich dafür waren rechtliche Überlegungen und dass aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist", meinte Gneist.

Grassers Rechtsvertreter Ainedter war "nicht überrascht, aber über die inhaltsleere Begründung des Gerichts enttäuscht". Richterin Olivia-Nina Frigo habe sich im Wesentlichen damit begnügt, die Stellungnahme der Anklagebehörde zu seinem Vorbringen zu wiederholen, "und sich selbst nur auf vier dürren Seiten inhaltlich damit auseinandergesetzt, wobei sich ihre Begründung darin erschöpft zu sagen, die Weiterführung sei geboten", sagte Ainedter. Er hat 14 Tage Zeit, gegen den Beschluss eine Beschwerde einzulegen, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinandersetzen müsste.

Ermittlung wegen Untreue und Geschenkannahme

Mit der Entscheidung von Richterin Olivia-Nina Frigo ist klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft Wien ihre Untersuchungen gegen Grasser fortsetzen kann. Gegen den Ex-Finanzminister wird unter der Geschäftszahl 316 HR 50/10 p unter anderem wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte ermittelt.

Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Wiener Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Richterin Olivia-Nina-Frigo wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. "Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen. Der Einstellungsantrag vom August 2011 ist im Oktober bei Gericht eingelangt, damit hat sich dieser Punkt erübrigt", erläuterte Gerichtssprecher Christian Gneist.

Im Zentrum: Die Causa Buwog

Gegen den ehemaligen Finanzminister stehen zahlreiche strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Zentraler Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Buwog-Privatisierung 2003/04 und damit in Verbindung stehende Provisionszahlungen von 9,6 Millionen Euro, die vom erfolgreichen Bieter Immofinanz an den PR-Berater Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauten Walter Meischberger bezahlt wurden. Die Gelder sollen über Zypern auf drei Konten in Liechtenstein geflossen und laut Verdachtslage zu einem Teil auch Grasser zugekommen sein.

Der Ex-Finanzminister sieht sich weiters der Anschuldigung ausgesetzt, im Zusammenhang mit der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower unter Mitwirkung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech 700.000 Euro für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts erhalten zu haben. Um dubiose Geldflüsse geht es auch in der Novomatic-Affäre, wo der Firma Valora Solutions 465.000 Euro zugekommen sein sollen, an der Grasser, Hochegger und Meischberger Anteile hielten. Untersucht werden von der Anklagebehörde auch undurchsichtige Bargeldflüsse zwischen Oktober 2005 und August 2007 zu und von Grassers privatem Girokonto bei der Meinl Bank.

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