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Grasser drohen Millionennachzahlungen

02.03.2012 | 13:55 |  NORBERT RIEF UND STEFAN RIECHER (Die Presse)

Die Justiz untersucht, ob Karl-Heinz Grasser durch ein Finanzkonstrukt Millionen an Abgaben hinterzogen hat. Sein Anwalt erklärt, welche Steuern Grasser zahlte.

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Wien. Die Öffentlichkeit wundert sich seit einigen Tagen über die geringen Steuern, die Karl-Heinz Grasser in Österreich bezahlte. Finanz und Staatsanwaltschaft schon deutlich länger: Seit Monaten untersuchen sie, ob der ehemalige Finanzminister durch ein kompliziertes Konstrukt Millionen Euro an Steuern hinterzogen hat.

Der Zeitraum, der geprüft wird, betrifft die Jahre 2003 bis 2010. Davon war Grasser vier Jahre lang (bis 2007) selbst als Finanzminister oberster Geldeintreiber Österreichs. Der Vorwurf lautet, dass der Exminister „unter Beteiligung seines Steuerberaters Abgaben hinterzogen hat“. Und das laut Vorwurf der Finanz nicht zu gering: Es geht um einen Betrag von 2,5 Millionen Euro. Hochgerechnet dürfte Grasser in dem Zeitraum somit mindestens vier Millionen Euro am österreichischen Finanzamt vorbei verdient haben.

Grasser und sein Steuerberater von der Firma Deloitte weisen alle Vorwürfe zurück und betonen, dass die Konstruktion dem Steuerrecht entspreche. Laut Finanz und Staatsanwaltschaft diente sie allerdings nur dazu, „Honorarzahlungen (...) der österreichischen Besteuerung zu entziehen“.

Wie die umstrittene Konstruktion aussieht, will man nicht im Detail erklären. Ein Experte erläuterte der „Presse“ aber, wie solche Firmengeflechte generell aussehen könnten. Eine Stiftung in Liechtenstein gründet eine Firma auf Zypern. Diese verpflichtet sich, beispielsweise Managementdienste in Österreich zu leisten. Die Bezahlung dafür fließt nach Zypern, wird nach den dortigen Gesetzen günstig versteuert und ist damit in der Stiftung in Liechtenstein.

 

Kapitaleinkünfte in Millionenhöhe

Tatsächlich flossen viele Grasser-Millionen in eine Stiftung in Liechtenstein. Die umstrittene Frage ist nun, ob – am fiktiven obigen Beispiel – der Dienstleister für die Managementdienste am Ende auch der Begünstigte war. Das wäre nach Ansicht der Finanz Abgabenhinterziehung.

Steuerexperten rechnen damit, dass der Exminister eine Steuernachzahlung in Millionenhöhe leisten muss. Einer Freiheitsstrafe dürfte er aber entgehen. Die droht dann, wenn jemand wissentlich Steuern hinterzogen hat.

Nicht strafbar ist hingegen die alleinige Tatsache, dass Grasser 2009 weniger als 1000 Euro an Einkommensteuer ablieferte. Ein entsprechender Bericht der Zeitschrift „News“ hatte am Mittwoch für Aufregung gesorgt. Demnach verdiente der frühere Finanzminister 2009 nur 13.520,20 Euro. Dass es sich dabei um eine unvollständige Darstellung handelt, ist schnell erklärt: Der Betrag umfasst keine Kapitaleinkünfte. Für diese sind nämlich Körperschaft- und Kapitalertragsteuer abzuliefern.

„Grasser zahlte von 2007 bis 2009 mehr als eine Million Euro an Steuern in Österreich“, sagt Grasser-Anwalt Manfred Ainedter. Dabei gehe es um Einkünfte der von Grasser gegründeten Beratungsfirma Value Creation. Für diese habe die GmbH 25Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn und 25Prozent Kapitalertragsteuer für Grassers Entnahmen abgeliefert. Die Kapitalertragsteuer für 2007 bis 2009 belief sich auf 395.000 Euro, die Bruttoentnahmen Grassers auf knapp 1,6 Mio. Euro.

Ainedter spricht von einer „Schmutzkübelkampagne“ der Medien gegen Grasser. Die Steuerbescheide zur Widerlegung der Vorwürfe offenlegen will er nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2012)

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56 Kommentare
 
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Dass Schüssel diese Regierung zusammengestellt hat ...


Sollte man Grasser mit seinen eigenen Waffen konfrontieren?

Nämlich, in letzter Konsequenz hart mit Steuerhinterzieher umzugehen.

Wie die umstrittene Konstruktion aussieht, will man nicht im Detail erklären.

Eine Konstruktion also für den Finanzminister und seine Behörde, muss ja nicht jede/jeder verstehen. Sonst kämen ja mehr auf die Idee.
Es hat schon etwas Finanzminister gewesen zu sein! Wie ist das mit dessen Vor- und Nachgänger? Ob, die das auch wußten?
Vlt ließe sich dort auch Geld holen, Frau Fekter!

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Was diese sehr hohen Beratungshonorare gewesen sind,

kann man nur vermuten, oder?

Dass ein Ex- Finanzminister so versucht Abgaben zu hinterziehen ist mehr als unmoralisch.

Es ist wohl ein Beispiel für die Dekadenz der Führungselite in dieser Bananenrepublik.

??

Hat er jetzt etwas illegales getan oder nicht?
Ist das schon geklärt?

Ein (Ex)Finanzminister der mit allen Tricks versucht hat, seine Steuerpflicht zu vermeiden / zu umgehen...

Ein super Vorbild für uns alle. hehe :)
.
Wollte er uns damit sagen Steuerpflicht ist eh schei..e und man sollte alles tun um diese zu vermeiden / zu umgehen ?

Gast: zensuriert doch mal wen anderen
02.03.2012 12:41
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steuerkonstruktion hin oder her

KHG war 2009 Aufsichtsrat in verschiedenen Gesellschaften. Über die AR Vergütung beschließt die HV und die HV Protokolle liegen, für jedermann einzusehen, im Firmenbuch auf. Überdies ist die Tätigkeit als AR eine Tätigkeit der natürlichen Person KHG (eine juristische Person kann nicht AR sein). Da muss man (wenn man nur will) nicht lange herumermitteln, um festzustellen, wie hoch sein persönliches Einkommen zumindest aus den AR Tätigkeiten war. Aber für unsere Justiz ist auch das wohl einfach zu komplex.

Gast: Die verkaufte Republik
02.03.2012 12:08
2 0

Der Schmutzkübel der Regierung Schüssel

ist trotz der schwarzen Deckel-nach wie vor kräftig am stinken.

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Rechtsstaat

Ein seltsames Land, in dem Amtgeheimnis, Verschwiegenheit, Steuergeheimnis, Schutz vor Willkür... nur dann gelten, wenn es Medien und gewissen Politikern passt. Ansonsten gelten Menschenhatz, Bruch aller Gesetze, Zuschauen der Behörden, Vorverurteilungen, Vernichtungsfeldzüge bis ins Persönlichste, und viele begeilen sich daran und am Sonntag reden alle vom "Rechtsstaat" Österreich

Die Grasserlinge

posten wieder,dass die Tasturen glühen!

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Re: Die Grasserlinge

Der Herr Fischhof legt anscheinend das Maß an Israel an, wo kaum ein Politiker respektiert wird, der nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Antworten Antworten Gast: L.W.
02.03.2012 12:29
0 2

:-)

Touche !

Re: :-)

netter einblick in die psyche, wenn man selbst vom thema grasser auf israel kommt.

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Re: Re: :-)

Das ist relativ einfach und hat mit meiner Psyche nicht viel zu tun. Ich beobachte über die allgemeinen Informationsquellen das politische Geschehen in einer Vielzahn Ländern. Und da ist es unbestritten der Fall, dass nicht nur ein Grasser schon unzähligen Vorwürfen und das seit Jahren ausgesetzt ist, aber noch nie verurteilt wurde, sondern unter vielen anderen Politikern auch Spitzenpolitiker in Israel von Ben Gurion, angefangen bis zum Staatspräsidenten K. wegen durchaus krimineller Umtriebe vor dem Richter standen und in größerer Zahl auch rechtskräftig verurteilt wurden.

Gast: Pensador
02.03.2012 11:03
1 2

Steuerdilettanten bei der "Presse", die II.te.

Also, Ihr journalistischen Steuer-Dilettanten, haltet entweder den Mund oder erkundigt Euch.
1. Es ist legal, bestrebt zu sein, möglichst wenig Steuern zu bezahlen (Gibts VfGH-Erkenntnisse) und durch Handeln oder Unterlassen die Setzung jenes Tatbestandes
zu vermeiden, an den die Steuerpflicht anknüpft.
2. Auch ein "Konstrukt" ist legal, solange die Konstruktion, wenn man sich den steuerlichen Vorteil wegdenkt, auch noch einen wirtschaftlichen Sinn ergibt.
3. Abgabenhinterziehung kann nur dann vorliegen, wenn Abgaben verkürzt wurden.
Dies kann absichtlich, fahrlässig oder grob fahrlässig erfolgen. Wenns nur nicht gut ausschaut, aber keine Verkürzung vorliegt, so geht das einen D....wem was an.
4. Ob man in den Häfn geht oder nur Strafe zahlt, hängt nicht von der "Absicht" ab, sondern von der Höhe des verkürzten Betrages.
5. Der Strafe entgeht man, wenn man
Selbstanzeige erstattet und gleichzeitig den
verkürzten Betrag nachzahlt. Das wirkt nur, solange noch keine Verfolgungshandlungen der Behörde vorliegen.

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Re: Steuerdilettanten bei der "Presse", die II.te.

Vollkommen richtig !
Und darüber hinaus frage ich, was bei dieser Grasser vorgeworfenen Abgabenverkürzung ein Staatsanwalt verloren hat. In meiner Erinnerung kommt ein Instrument der Finanzverwaltung vor, welches in der Vergangenheit sehr schlagkräftig war, Steuerfahndung hieß, deren Beamte sich zum Unterschied zur STA. in der Materie bestens auskannten !!

Gast: Unwürdiges Theater
02.03.2012 10:24
0 5

Menschenhetze

Langsam ist es genug der Hetze.

Das Gericht wird es klären ob alles OK war oder ob es gesetzesverletzungen gab.

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Re: Menschenhetze

Ja, er ist so arm... und reich und schön!

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Und wo ist das Verbrechen?

Grasser zahlt (oder auch nicht) an eine Firma in Zypern, die im Eigentum einer Stiftung in Liechtenstein steht. Worin liegt die Abgabenhinterziehung?

Antworten Gast: DrWernerZoner
02.03.2012 10:25
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Re: Und wo ist das Verbrechen?

mein lieber murray, da haben sie was nicht ganz verstanden ;)

0 0

Re: Re: Und wo ist das Verbrechen?

Richtig. Ich verstehe nicht, wo hier die Steuerhinterziehung liegen soll. Das ist den Angaben, die der Artikel macht, nicht zu entnehmen. Nur weil es sich um den Grasser handelt, darf doch nicht gleich der Verdacht auf Steuerhinterziehung als Schuldbeweis gelten - obwohl man einräumen muss, dass das EStG Politiker unter Generalverdacht stellt, sonst würden sie nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen (somit ist die Bezüge auszahlende Stelle Steuerschuldner, nicht die Politiker selbst).

Gast: Insteurl
02.03.2012 10:03
0 1

Beim Grasser regt man sich auf und hinterfragt alles

Da gibt es genug Persönlichkeiten und Firmen, die genau die selbe Struktur einsetzen und kaum Steuern zahen. Dort regt sich keiner auf

Man kann nu4 hoffen, dass diese Gesetzeslücke endlich geschlossen wird und diese feinen Herren endlich auch ihren Beitrag zur Nation leisten.

Gast: smilefile
02.03.2012 10:01
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Als Finanzminister,...



Steuern zu hinterziehen,...ist Staatsverrat!

Eindeutig und klar!!!

Also,.....ab in die U-Haft,..!

Antworten Gast: Pensador
02.03.2012 11:05
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Re: Als Finanzminister,...

Steuerhinterziehung ist natürlich gesetzwidrig und zu bestrafen.
Aber dadurch bleibt in der Regel das Geld bei dem, der sichs verdient hat.

missbrauchstatbestand erfüllt

ich darf § 22/1 der bundesabgabenordnung zitieren:
"durch missbrauch von formen und gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen rechtes kann die abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden."

die argumentation, wofür herr grasser eine gesellschaft in zypern braucht (außer zur steuervermeidung), möchte ich sehen. wollte er olivenbauern beraten?

§ 22/2 bao: "liegt ein missbrauch vor, so sind die abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen vorgängen, tatsachen und verhältnissen angemessenen rechtlichen gestaltung zu erheben wären."

wenn grasser mit dieser zypriotisch-liechtensteinischen konstruktion durchkommt, dann kann der fiskus den missbrauchstatbestand gleich ganz streichen und sich auf viele neue firmenkonstrukte im ausland einstellen. angesichts der vorgänge im zuge der bankenkrise und der"grassierenden" korruption müsste meines erachtens JEDES solche geflecht über steuerparadiese unter den missbrauchstatbestand fallen. hier MUSS die rechtsprechung zu einer schärferen auslegung kommen! das ist ein gebot der steuergerechtigkeit.

Antworten Gast: Pensador
02.03.2012 12:05
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Re: missbrauchstatbestand erfüllt

Nur Gesetzbüchel reinschauen, genügt nicht. Sonst bräuchten wir keine Rechtsanwälte, Steuerberater und Gerichte. Da gibts Kommentare, Verordnungen, Rechtsprechung.
Also:
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten kann erst dann vorliegen, wenn die gesamte Konstruktion, denkt man sich die Steuerersparnis weg, keinen vernünftigen wirtschaftlichen Sinn ergibt.
Das zu beweisen, ist Beweislast der Behörde, nicht des Steuerpflichtigen.
Es ist auch nicht verboten, Firmen im Ausland zu gründen, wenn dort die steuerlichen Verhältnisse günstiger sind als in Ö.
Und durch "gewusst wie" legal Steuern zu sparen und dem Staat die Möglichkeit nehmen, unser sauer verdientes Geld an in- und ausländische Tachinierer umzuverteilen ist sowohl gesetzlich als auch moralisch gerechtfertigt.

 
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Hobbyökonom