Casino-Lizenzen droht Neuausschreibung

Casino-Lizenzen droht Neuausschreibung
Casino-Lizenzen droht Neuausschreibungdapd (Mario Vedder)
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Die Ausschreibung heimischer Casino-Lizenzen ist laut Rechtsexperten nicht verfassungskonform. Für das Finanzministerium könnte es nun „Zurück an den Start“ heißen.

Vier Jahre lang hat das Finanzministerium – unter verschiedenen Ressortchefs – am neuen Glücksspielgesetz gebastelt. Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat schließlich dazu geführt, dass die bisher ausschließlich in Händen der Casinos Austria liegenden Konzessionen für Spielbanken „europaweit, transparent und nicht diskriminierend“ vergeben werden müssen.

Dass dies jedoch wirklich so geschieht, wird aber sowohl von Rechtsexperten als auch von verschiedenen Lizenzbewerbern bezweifelt. Sie stoßen sich vor allem am Vergabemodus in „Paketen“ zu sechs Casinos. Angesichts drohender Klagen und eines EU-Verfahrens soll im Finanzministerium daher überlegt werden, die Lizenzvergabe zu ändern – oder sogar komplett neu aufzusetzen, erfuhr „Die Presse“.

Ein „Zurück an den Start“ fordert niemand Geringerer als der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer. „Ich bin überzeugt, dass man die Lizenzvergabe neu aufsetzen muss“, so der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien.

Vernichtendes Rechtsurteil

Mayer hat in einem Gutachten für die Anwaltskanzlei Schwartz Huber-Medek, das nun in der Wirtschaftsrechtszeitschrift „Ecolex“ erschienen ist, ein vernichtendes Urteil gefällt: Die Paketlösung widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, sei diskriminierend und schränke den Interessentenkreis erheblich ein.
Mayer begründet dies unter anderem damit, dass Offerte nur für ein Paket abgegeben werden können, aber pro Standort 10.000 Euro Antragsgebühr und im Fall des Zuschlags 100.000 Euro gezahlt werden müssen. Das macht in Summe 660.000 Euro aus. Dazu komme noch die Sicherstellung von zehn Prozent des Grundkapitals – mindestens sechsmal 2,2 Mio. Euro.

Außerdem sei die Paketvergabe nur in einer Verordnung und nicht im Gesetz kundgemacht worden und damit „rechtlich als nicht existent zu betrachten“, schreibt Mayer.

Genauso fällt die Einschätzung des Juristenduos Jeannine Weissel und Manuel Vogelsberger der Kanzlei Brandl + Talos aus: „Die Bündelung macht die Bewerbung vor allem für ausländische Glücksspielanbieter unattraktiv und ist folglich als Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zu qualifizieren.“
Die Meinung der Juristen wird jedenfalls im Verfassungsgerichtshof mit Argusaugen verfolgt. Dem Höchstgericht liegt bereits eine Klage der Novomatic vor. Der Konzern hat sich genau wegen der „Paketvergabe“ an den VfGH gewandt.

Das Finanzministerium schreibt die Lizenzen für die Spielbanken in zwei Paketen zu je sechs Standorten aus. Das erste betrifft die Städte Wien, Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Bregenz. Die Bewerbungsfrist endete Mitte Jänner, beworben haben sich die Casinos Austria und die Novomatic (mit zwei Firmen). Das sogenannte „Landpaket“ umfasst Spielbanken in Kärnten, Niederösterreich, Tirol, Vorarlberg und Salzburg. Die Ausschreibung läuft bis 16. Mai. Überdies werden drei neue Casino-Lizenzen – zwei in Wien, eine in Niederösterreich – vergeben.

Die Novomatic dürfte nicht der einzige Kläger bleiben. Rechtsanwalt Walter Schwartz zur „Presse“: „Ich bin gleich von mehreren in- und ausländischen Interessenten gebeten worden, strittige Fragen abzuklären.“ Deshalb habe er das Gutachten bei Mayer beauftragt. Dem Vernehmen nach kursieren im Finanzressort mehrere Varianten: So etwa könnte die Ausschreibung des Landpakets gestoppt und dieses aufgeschnürt werden. Jeweils zwei Standorte könnten mit einer der Einzellizenzen kombiniert werden. Dies wäre juristisch aber ebenfalls bedenklich.

Lizenzen laufen Ende 2012 aus

Im Fall einer komplett neuen Ausschreibung müsste eine Übergangslösung gefunden werden, da die Lizenzen für die sechs Städte zu Jahresende auslaufen und die Casinos Austria dann im rechtsfreien Raum agierten. Deshalb soll Konzernchef Karl Stoss schon vorgeschlagen haben, diese Lizenzen um zwei Jahre zu verlängern. Im Finanzministerium heißt es dazu nur: Man habe keinen Zeitdruck. Und: „Zu einem laufenden Prozess geben wir keine Stellungnahme ab.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2012)

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