Wohnbau: „Länder missbrauchen Förderung“

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Bauwirtschaft verlangt Zweckbindung für Wohnbauförderungsmittel und eine Herauslösung der Förderung aus dem Finanzausgleich und aus Länderbudgets. Wohnbaugeld solle wieder zu 100 Prozent in den Wohnbau fließen.

Wien. Die Bauwirtschaft würde den Bundesländern am liebsten die Wohnbauförderungsagenden wegnehmen und sie an den Bund übertragen. Weil das realistischerweise aber ein unerfüllbarer „Wunsch ans Christkind“ ist, wie Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel der „Presse“ erklärte, verlangen die Baumeister zumindest eine Wiedereinführung der Zweckwidmung des Wohnbauförderungsbeitrags und eine Ausgliederung der Rückflüsse und Zinsen aus vergebenen Wohnbaudarlehen aus den Landesbudgets. Wohnbaugeld solle wieder zu 100 Prozent in den Wohnbau fließen und nicht zum Löcherstopfen in Bundesländerbudgets verwendet werden, meint Frömmel.

Der Ärger der Bundesinnung Bau in der Wirtschaftskammer hat einen handfesten Hintergrund: Seit der Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel ist die Zahl der neu errichteten geförderten Wohnungen sehr stark gesunken. Zuletzt waren es noch rund 28.000 im Jahr, in Spitzenzeiten war man auf 40.000 geförderte Wohneinheiten gekommen.

Nachfrage wäre vorhanden

Dass das mit gesunkener Nachfrage zusammenhängen könnte, bestreitet Frömmel: Die Zeiten, in denen Genossenschaften in Abwanderungsgebieten am Bedarf vorbei gebaut hätten, seien vorbei, jetzt könne schlicht die Nachfrage nicht mehr befriedigt werden. „Rund 45.000 Wohneinheiten pro Jahr würden benötigt“, meint der Bundesinnungsmeister, „aber für weniger als 30.000 ist die Förderung da.“

Die Bundesinnung verlangt deshalb, dass die Finanzierung wieder „bedarfsgerecht“ wird. Vor der Aufhebung der Zweckbindung stand die Wohnbauförderung auf zwei Beinen: Aus dem vom Bund eingehobenen und an die Länder überwiesenen Wohnbauförderungsbeitrag (ein Prozent des Bruttolohns, je 0,5 Prozentpunkte entfallen rechnerisch auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) wurden etwas mehr als 800 Mio. Euro im Jahr zweckgebunden für die Wohnbauförderung verwendet. Zusätzlich knapp 900 Mio. Euro im Jahr kamen für die Förderung aus Zinsen und Rückflüssen von vergebenen Wohnbaudarlehen herein. Diese 1,7 Mrd. Euro würden, so Frömmel, reichen, um ausreichend Förderung für Neubauwohnungen bereitzustellen.

Sie sind nur nicht mehr da: Seit dem Wegfall der Zweckbindung überweist der Bund den weiterhin in Form von Lohnnebenkosten eingehobenen Wohnbauförderungsbeitrag im Rahmen des Finanzausgleichs an die Länder. Die können das Geld für den Wohnbau verwenden – oder auch nicht.
Die Rückflüsse aus Zinsen und Darlehen werden ebenfalls in großem Umfang zweckentfremdet. Mehrere Bundesländer, darunter Niederösterreich, haben ihre Forderungen an Darlehensnehmer bereits verkauft, die Rückflüsse stehen also nicht mehr zur Verfügung.

Salzburg als Vorbild

Frömmel sieht diese Zweckentfremdung der Mittel durch die Länder sehr kritisch: „Die Wohnbauförderung muss wieder aus dem Finanzausgleich ausgegliedert und zweckgebunden werden“, sagt er. Derzeit gebe es nur zwei Bundesländer, wo die Förderung halbwegs bedarfsgerecht funktioniere – und zwar Wien und Salzburg.

Das Salzburger Modell hat es den Baumeistern besonders angetan. Dort wurde ein Landeswohnbaufonds geschaffen, der alle Förderungen für Bauen, Wohnen und Sanieren unter einem Dach vereint. Der Fonds kann mit Landesgarantien auf den Kapitalmarkt gehen, was eine besonders günstige Refinanzierung für vergebene Förderungsdarlehen gewährleistet.

Für die Förderungsnehmer wiederum gibt es einen starken Anreiz, die Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen und damit für ausreichend Rückflüsse zu sorgen: Wer schneller zahlt, erspart sich die Hälfte der Schulden. Auf diese Weise soll der 2006 gegründete Fonds innerhalb von 17 Jahren selbsttragend werden, also ohne Mittelzuführung von außen auskommen. Frömmel: „Das ist ein Vorzeigemodell, so könnte man die Förderung in ganz Österreich organisieren.“

Auf einen Blick

Die Wohnbauförderung wird von vielen Bundesländern zweckentfremdet eingesetzt. Die Bauwirtschaft verlangt nun eine Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbauförderungsmittel und eine „Herauslösung“ aus den Länderbudgets. Nur so könne ausreichend Geld für den geförderten Wohnbau bereitgestellt werden.

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