Elsner-Attacke auf Richter: „Befangenheit“

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Die zweite Auflage des Bawag-Prozesses steht bevor: Helmut Elsner - wegen Untreue in Sachen Karibik-Spekulationen rechtskräftig zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt - will jetzt einen neuen Richter.

Wien. Seit dem Auftauchen eines Fotos, das Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner spät in der Nacht beim Tanz mit einer blonden Dame in der Eden-Bar zeigt, sorgt das Bawag-Verfahren wieder für Debatten. Elsner (76) – wegen Untreue in Sachen Karibik-Spekulationen rechtskräftig zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt – gilt wegen Herzproblemen als haftunfähig. Ob Elsner noch einmal in Haft muss, hängt allein von jenem kardiologischen Gutachten ab, das vom Gericht (unabhängig vom „Eden-Foto“) bereits in Auftrag gegeben wurde.

Indes greift Elsner seinen Richter Christian Böhm vom Straflandesgericht Wien frontal an: Dieser habe schon bisher „eine starke emotionale Färbung erkennen lassen“, heißt es etwa in einem neuen, 28-seitigen, der „Presse“ vorliegenden Antrag auf Ausschluss des Richters wegen Befangenheit.

Richter „ausgeschlossen“?

Zur Erklärung: An sich schien es, als würde Elsner ein neuerlicher Auftritt als Angeklagter erspart bleiben. Die Staatsanwaltschaft war nach Rechtskraft des Untreue-Urteils von der Verfolgung zurückgetreten. Ein weiterer Schuldspruch im Rahmen der Prozessneuauflage gegen Spekulant Wolfgang Flöttl und Co., etwa wegen Betruges, schien der Anklage unwahrscheinlich. Denn der OGH hatte Elsners Betrugsverurteilung mit deutlichen Worten aufgehoben.

Dann geschah das Unerwartete: Die Bawag, die sich als geschädigte Bank dem Strafverfahren anschloss, schlüpfte in die Rolle des Staatsanwaltes, sie brachte eine Subsidiaranklage ein. Ihr Ziel: ein Schuldspruch Elsners – auch wegen Betruges. Daher nun Elsners Kampf um einen neuen, „nicht ausgeschlossenen“, sprich: unbefangenen, Prozessleiter. Richter Böhm, so meint Elsners neuer Anwalt Tassilo Wallentin, habe durch viermalige Verlängerung der U-Haft Elsners Zweifel an seiner Unbefangenheit geweckt. Das letzte Wort hat nun das Gerichtspräsidium.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.03.2012)

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