Wien/Höll. Seit fünf Jahren wird in der Causa Meinl ermittelt, und das Verfahren hat zunehmend kafkaeske Züge. Nun stellt das Oberlandesgericht Wien fest, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Vorgangsweise einen Rechtsbruch begangen hat. Der Beschluss ist bindend, es gibt keinen weiteren Instanzenweg. Trotzdem hat der Richterspruch keine Auswirkungen. Das Verfahren wird nicht eingestellt. Die Meinl Bank prüft, ob sie gegen den verantwortlichen Staatsanwalt Markus Fussenegger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einbringt.
Für die Justizbehörden wird die Situation damit immer brenzliger. Sollte es zu einer Anklage und zu einer Verurteilung von Meinl-Managern kommen, werden diese sofort in Berufung gehen. Sie können dann auf die jetzige Entscheidung des Oberlandesgerichts verweisen, wonach das Prozedere längst nicht mehr den rechtsstaatlichen Prinzipien entspricht. Für alle Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Julius Meinl V. und mehrere Meinl-Manager wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der früheren Immobiliengesellschaft Meinl European Land (jetzt Atrium). Die Betroffenen weisen alle Vorwürfe vehement zurück.
Nun prüft bereits der dritte Gutachter
In der Causa beauftragte die Staatsanwaltschaft Wien mit Martin Geyer mittlerweile den dritten Gutachter. Im September 2009 wurde der erste Experte, Thomas Havranek, wegen Befangenheit abberufen. Dann gingen die Akten an den Grazer Sachverständigen Fritz Kleiner. Dieser hat sich in schwierigen Wirtschaftsfällen einen Namen gemacht. Er war unter anderem in den Causen BHI-Bank, Herberstein, Bawag und AvW tätig. Ende 2011 legte der Experte von sich aus das Mandat zurück, weil er das Gefühl hatte, von der Staatsanwaltschaft inhaltlich unter Druck gesetzt zu werden. Laut Gesetz muss ein Gutachter aber unabhängig und objektiv arbeiten können. Jetzt arbeitet sich mit Geyer der dritte Sachverständige in die komplizierte Materie ein.
Ein früherer Meinl-Manager reichte dagegen Beschwerde ein, das Oberlandesgericht Wien gab ihm recht. Die Richter sind der Ansicht, dass durch das Gutachter-Hin-und-Her das Recht auf ein zügiges und ohne unnötige Verzögerung durchgeführtes Verfahren – wie es die Strafprozessordnung vorsieht – verletzt wird. In dem Urteil, das der „Presse“ vorliegt, wird die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Denn der Grazer Gutachter Kleiner erhielt ursprünglich den Auftrag, den gesamten Meinl-Komplex zu prüfen. Nachdem Kleiner 21 Monate daran gearbeitet hatte, schränkte die Staatsanwaltschaft plötzlich ohne Angabe von Gründen im Oktober 2011 dessen Gutachtertätigkeit ein und ernannte einen neuen Experten. „Wäre die Bestellung eines weiteren Sachverständigen notwendig gewesen, hätte dieser sogleich bestellt werden müssen“ – und nicht erst nach 21 Monaten, betont das Oberlandesgericht Wien.
Meinl Bank erhebt schwere Vorwürfe
Die Meinl Bank hat wegen der mutmaßlichen Beeinflussung des Gutachters Kleiner durch die Staatsanwaltschaft die Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet. Es sei nachweisbar versucht worden, den Gutachter in eine bestimmte für die Bank negative Richtung zu beeinflussen, behauptet Meinl- Bank-Vorstand Peter Weinzierl.
Der Banker hinterfragt nun die Rolle des dritten Gutachters Martin Geyer: „Kann er unter diesen gesetzwidrigen Bedingungen seinen Auftrag überhaupt noch unabhängig ausführen? Wird er ein Gutachten verfassen, das den Vorstellungen des vorverurteilenden Staatsanwalts gerecht wird, oder wird er – wie Dr. Kleiner – versuchen, objektiv zu sein, und sich den Unmut des Staatsanwalts zuziehen?“
Oberstaatsanwalt Werner Pleischl sieht trotz der jüngsten Erkenntnisse keinen Grund für dienstrechtliche Maßnahmen gegen die involvierten Staatsanwälte.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2012)
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