Elsner: Ärzte entscheiden über Erscheinen vor Gericht

Über Elsners Erscheinen vor Gericht entscheiden die Ärzte
Über Elsners Erscheinen vor Gericht entscheiden die Ärzte(c) REUTERS (Lisi Niesner)
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Die Entscheidung der Ärzte fällt heute Vormittag. Herzrhythmusstörungen und TBC-Verdacht binden den Ex-Bankchef ans Krankenbett.

Im zweiten BAWAG-Strafprozess soll Ex-Bankchef Helmut Elsner am heutigen Mittwoch erstmals vor Gericht erscheinen, doch das Kommen des Angeklagten ist noch unsicher. Ihr Mann liege seit vergangenem Donnerstag im Wilhelminenspital, bestätigte Ruth Elsner. Wegen Herzproblemen müssten nun die Ärzte entscheiden, ob der Prozesstermin für den fast 77-Jährigen zumutbar sei. Eine eventuelle Freigabe durch die Ärzte werde erst Mittwoch früh geschehen. Um 10 Uhr beginnt die Verhandlung im Wiener Straflandesgericht.

Ruth Elsner: "Mein Mann möchte kommen"

"Er möchte zu Gericht kommen" sagte Ruth Elsner, und auch sie hoffe, dass dies möglich sein werde. Ihr Mann wolle Klarheit in den Fall bringen und zu den bisherigen Aussagen der anderen Angeklagten Stellung nehmen. Am Mittwoch ist der vierte Prozesstag. Bei den bisherigen Einvernahmen haben insbesondere der frühere Investor Wolfgang Flöttl und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger in ihren Aussagen Elsner belastet.

Bei Elsner bestehe Verdacht auf Tuberkulose, die Untersuchung der Lunge konnte aber aufgrund von Herzrhythmusstörungen bisher nicht erfolgen, erklärte Ruth Elsner. Der frühere Banker war viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen.

Elsner ist beim laufenden zweiten BAWAG-Strafprozess nur wegen der Subsidiaranklage der privatbeteiligten BAWAG angeklagt. Die Bank möchte sich von Elsner die Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen und erhofft sich durch die Klage Unterstützung für den Zivilrechtsweg. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte aus prozessökonomischen Gründen auf eine neuerliche Anklage verzichtet, da der frühere Bank-Chef schon rechtskräftig zu zehn Jahren Haft, der Höchststrafe für die vorgeworfenen Delikte, verurteilt ist. Davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, die Untersuchungshaft einberechnet.

(APA)

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