Bis zwei Tage vor einem Feiertag dürfen weiterhin die Zapfsäulenpreise erhöht werden. Den Tankstellenpächtern bleibt weiterhin viel Spielraum.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat die Spritpreisverordnung ("Standesregeln für Tankstellenbetreiber") für einen fixen Preiskorridor rund um reiseintensive Zeiten in Begutachtung geschickt. Entgegen ersten Überlegungen von Mitterlehner wird der Preiskorridor allerdings nicht nach dem Durchschnittswert der zwei Wochen vor dem Reisewochenende festgesetzt, sondern jeder Tankstellenbetreiber kann ihn selbst kurz vor dem verlängerten Wochenende festlegen.
Konkret funktioniert dies an einem Donnerstag-Feiertag so: Bis Dienstag 12:00 Uhr kann der Pächter selbst bestimmen, wie viel er für den Liter Sprit will. Dann darf er bis Mittwochmittag senken, aber nicht mehr anheben. Bis Sonntag 24:00 Uhr muss er dann die Preise gleich halten, darf sie also weder senken noch erhöhen. Laut Mitterlehner-Sprecherin Waltraud Kaserer wären aber die Tankstellenpächter gut beraten, die Preise am Dienstag nicht zu hoch anzusetzen, da sie sonst weniger Geschäft machen.
Die Auswahl der betroffenen Wochenenden erfolgte auf Basis der in den vergangenen Jahren von den Autofahrerclubs stark kritisierten Anhebungen, teilte das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mit. Die Begutachtungsfrist endet am 25. Mai. Auslöser für den Vorstoß von Mitterlehner waren die Preissprünge rund um Ostern.
2012 soll die Verordnung an folgende Wochenenden und Feiertage gelten:
a) zu Fronleichnam von Mittwoch, dem 6. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 10. Juni 24.00 Uhr, und
b) an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, dem 28. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 1. Juli 24.00 Uhr, und von Donnerstag, dem 5. Juli 11.00 Uhr, bis zum Sonntag, dem 8. Juli 24.00 Uhr.
Im Jahr 2013 gilt die Verordnung für folgende Tage:
a) zu Ostern von Donnerstag, dem 28. März 11.00 Uhr, bis Montag, dem 1. April 24.00 Uhr,
b) zu Christi Himmelfahrt von Mittwoch, dem 8. Mai 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 12. Mai 24.00 Uhr,
c) zu Pfingsten von Donnerstag, dem 16. Mai 11.00 Uhr, bis Montag, dem 20. Mai 24.00 Uhr, d) zu Fronleichnam von Mittwoch, dem 29. Mai 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 2. Juni 24.00 Uhr, und
e) an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, dem 27. Juni 11.00 Uhr, bis Sonntag, dem 30. Juni 24.00 Uhr, und von Donnerstag, dem 4. Juli 11.00 Uhr, bis zum Sonntag, dem 7. Juli 24.00 Uhr.
(APA)