Wien. Der Schock über die Rettungsaktion für die Volksbanken AG (ÖVAG), die Österreich eine Mrd. Euro kostet, saß tief. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP kündigten daher Anfang März an, dass es bis Sommer ein Bankeninsolvenzrecht geben wird.
SPÖ-Finanzsprecher Andreas Schieder erklärte damals, man wolle nicht länger auf eine EU-weite Regelung warten. Ein Alleingang Österreichs sei mit der ÖVP vereinbart worden. Ein Sprecher von Finanzminister Maria Fekter (ÖVP) bestätigte dies.
Doch nun meldet Raiffeisen, die führende Bankengruppe Österreichs, dagegen Bedenken an. Der Fachverband der Raiffeisenbanken hat gerade seine Position zum Bankeninsolvenzrecht ausgearbeitet. Darin heißt es: „Jedenfalls sollten die Arbeiten auf europäischer Ebene durch einen nationalen Alleingang nicht konterkariert werden.“ Nur ein europäischer Ansatz werde „zu einer erhöhten Investitionssicherheit führen“. Doch die Brüsseler Behörden haben es hier nicht eilig.
Seit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008, mit der die Finanz- und Wirtschaftskrise einen ersten Höhepunkt erreicht hat, beschäftigt sich die EU-Kommission mit dem Thema. Bis heute liegt dazu aber kein Entwurf vor. Dem Vernehmen nach wollen die Lobbyisten der Finanzbranche noch diverse Sonderwünsche durchsetzen. Schließlich bedeutet ein Insolvenzrecht schwerwiegende Eingriffe in die Rechte der Bankeigentümer.
FMA gegen Raiffeisen-Vorstoß
Auch in Österreich gibt es seit Jahren entsprechende Ankündigungen. Nach dem Staatseinstieg bei der Hypo Alpe Adria Ende 2009 betonte der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP, arbeitet jetzt für Raiffeisen), die Eigentümer von Banken „sollen nicht nur dabei sein, wenn es Gewinne gibt, sondern auch, wenn es wirtschaftlich schlecht geht“.
In dem nun vorgelegten Positionspapier fragt Raiffeisen, ob man in Österreich überhaupt ein Bankeninsolvenzrecht braucht. Denn schon jetzt könne die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei Bedarf „sehr weitreichende Maßnahmen“ ergreifen. So habe die Aufsicht das Recht, einen Regierungskommissär einzusetzen, „der sämtliche Geschäfte eines Kreditinstituts untersagen kann“.
Raiffeisen fordert daher, dass zunächst die jetzige Rechtslage analysiert werde. Denn die Aufsicht verfügte „im vorgelagerten Insolvenzverfahren“ schon über weit gehende Befugnisse. Erst nach einer fundierten Analyse der aktuellen Gesetze „sollte man überlegen, in welchen Bereichen möglicherweise Verbesserungen vorgenommen werden können“.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) weist diesen Vorschlag zurück. „Wir haben uns die Rechtslage angesehen. Ein Bankeninsolvenzrecht ist notwendig“, sagte ein FMA-Sprecher. Ähnlich lautet der Standpunkt der Nationalbank (OeNB). „Unter Umständen werden wir nicht auf eine finale europäische Lösung warten können“, so OeNB-Vorstand Andreas Ittner.
Poker um Genossenschafter
Die anderen Banken kommentierten den Raiffeisen-Vorstoß nicht. Doch hinter den Kulissen zeichnet sich noch ein Konflikt um die Genossenschaftsanteile ab. Die Regierung wollte zunächst, dass auch die 780.000 Österreicher, die Genossenschaftsanteile an einer Volksbank halten, in Summe 220 Mio. Euro für die ÖVAG-Rettung aufbringen. Nach einem Aufschrei der Volks- und Raiffeisenbanken wurde der Plan fallen gelassen.
Raiffeisen befürchtete, dass damit ein Exempel für alle Genossenschaftsbanken statuiert wird. Bank-Austria-Chef Willibald Cernko hatte zuletzt kritisiert, dass sich alle Institute über die erhöhte Bankensteuer an der ÖVAG-Sanierung beteiligen müssten, die Genossenschafter aber nicht. Beim Insolvenzrecht seien solche Ungleichbehandlungen zu beseitigen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2012)
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