Wien/M.s. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien (WKStA) wartet seit einem Jahr auf Unterlagen aus Liechtenstein, nämlich auf Papiere, die bei einem Wirtschaftstreuhänder von Karl-Heinz Grasser in Vaduz beschlagnahmt worden sind. Ein diesbezügliches Rechtshilfeersuchen war im Jänner vom Fürstlichen Landgericht positiv erledigt worden, daraufhin hatte die betroffene Kanzlei in Liechtenstein Beschwerde erhoben. Und dabei recht bekommen. So waren die Akten – mit Verweis auf das Berufsgeheimnis – blockiert. Diese „Blockade“ wiederum wurde nun aufgehoben. Ein (Teil-)Erfolg also für die Anklage.
Es geht um Unterlagen, die laut WKStA belastende Hinweise in der Causa „Buwog“ liefern könnten. Der Ex-Finanzminister wird verdächtigt, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen bei Provisionen „mitgeschnitten“ zu haben. Das Geld soll nach Liechtenstein transferiert worden sein. Grasser bestreitet das entschieden und verlangt eine Einstellung des wegen Untreue und Geschenkannahme geführten Verfahrens.
Ob die Korruptionsjäger am längeren Ast sitzen, ist fraglich: Grassers Wirtschaftstreuhänder könnte nun Grundrechtsbeschwerde beim Liechtensteiner Staatsgericht einbringen. Dies würde die Aktenübermittlung weiter verzögern. Oder unmöglich machen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2012)
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