Im Streit um den Betriebsübergang auf Tyrolean hat die Gewerkschaft grünes Licht für Klagen beim OGH gegeben. Gleichzeitig will man weiter verhandeln.
Im Streit um den AUA-Betriebsübergang auf die Regionalflugtochter Tyrolean hat die Gewerkschaft der Bord-Beschäftigten "vida" der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gerlach grünes Licht für das Einbringen von Feststellungsklagen beim Obersten Gerichtshof (OGH) gegeben. Gleichzeitig will man neue Verhandlungen mit dem AUA-Vorstand. Es sei Pflicht als Gewerkschaft, den Beschäftigten auf diesem Weg (Feststellungsklagen) zu ihren Rechten zu verhelfen, wenn sich das Management einbetoniere und nicht an den Verhandlungstisch zurückkehren wolle, so vida-Vorsitzender Rudolf Kaske.
Noch sei es aber nicht zu spät, dass auch das AUA-Management wieder an den Verhandlungstisch zurückfinde, appellierte er mit einem "letzten Aufruf an Passagier Jaan Albrecht": "Ich trete für einen Sieg der Vernunft ein, denn ein Betriebsübergang beinhaltet große Risiken für alle Beteiligten."
Die Beschäftigten hätten mit ihrem Votum für das Einsparungspaket des Betriebsrats ihre Verantwortung für das Unternehmen, ihre Arbeitsplätze und den Standort unter Beweis gestellt, so Kaske. Der Vorstand habe sich "in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang verlaufen": Jahrelange Klagen, Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die AUA sowie schwerwiegende Folgen für den Standort seien zu befürchten. "Diese Irrfahrt kann mit einer Verhandlungslösung und einem darauf aufbauenden und rasch zu verhandelnden Konzernkollektivvertrag noch gestoppt werden - auch gerichtliche Klagen können im Gegenzug schnell wieder zurückgenommen werden", erklärte Kaske.
Nachwirkung gekündigter Kollektivverträge
Die Gewerkschaft teile bezüglich des Betriebsübergangs und der Nachwirkung der gekündigten Kollektivverträge die Rechtsauffassung des Betriebsrats, erklärte der Vorsitzende der vida-Sektion Verkehr, Gottfried Winkler. Sowohl der vom Vorstand gekündigte AUA-KV als auch der seitens der Gewerkschaft gekündigte Tyrolean-KV würden bei einem Betriebsübergang für den Zeitraum eines Jahres, beginnend mit 1. Juli 2012, nachwirken.
Laut den eindeutigen Bestimmungen zur Rechtswirkung von Kollektivverträgen im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und den Schutzbestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) dürfe es zumindest innerhalb dieses Zeitraums bei den bestehenden Dienstverhältnissen zu keinen finanziellen Schlechterstellungen bei AUA und Tyrolean kommen, unterstreicht Winkler.
(APA)