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AUA-Maschine flog ohne Passagiere von Washington nach Wien

20.05.2012 | 13:33 |   (DiePresse.com)

Technische Probleme und strenge US-Gesetze sorgten für einen leeren Rückflug. Die 171 Passagiere mussten umgebucht werden.

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Eine AUA-Maschine ist am Samstag ohne Passagiere von  Washington nach Wien zurückgekehrt. Hintergrund der Situation waren technische Probleme sowie drohende Strafzahlungen, hätte man die 171 Fluggäste länger als vier Stunden an Bord belassen. Dies berichtete das österreichische Luftfahrtmagazin "Austrian Wings" am Sonntag.

Mit rund dreistündiger Verspätung landete Flug OS094 aus Washington auf dem Flughafen Wien in Schwechat. An Bord der Boeing 767 befand sich jedoch ausschließlich die Besatzung - die Passagiere waren in Washington geblieben. Hintergrund waren technische Probleme sowie die US-amerikanische Gesetzgebung, erklärte AUA-Sprecher Peter Hödl im Gespräch mit dem Magazin.

Ventil überhitzte

Demnach befanden sich die 171 Passagiere für den Flug nach Wien bereits an Bord des Flugzeuges, als während des Anlassvorgangs der Triebwerke ein Ventil überhitze. Die Besatzung versuchte, das Problem in den Griff zu bekommen, entschied sich jedoch nach einiger Zeit, die Fluggäste wieder aussteigen zu lassen. Hödl: "Es gibt in den USA nämlich ein Gesetz, wonach Passagiere am Boden nicht länger als vier Stunden in einem Flugzeug sitzen dürfen. Wird diese Zeit überschritten, drohen der Airline Strafzahlungen von 27.000 Dollar pro Reisendem."

Als das Problem schließlich behoben war, sei die verbliebene Zeit aber zu knapp gewesen, um die Passagiere wieder einsteigen zu lassen. "Das Boarding hätte so lange gedauert, dass die Besatzung bei anschließender Durchführung des Fluges ihre maximale Dienstzeit überschritten hätte. Folglich hätte der Flug gar nicht abheben dürfen, und die Maschine wäre samt Crew in Washington fest gesessen." Deshalb habe man sich entschieden, die Maschine umgehend ohne Passagiere nach Wien zu überstellen, damit sie wenigstens für die Folgerotationen zur Verfügung stand. Die Passagiere wurden auf andere Flüge umgebucht.

(APA)

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14 Kommentare

AUA AUWEIA AUS

diese SCHROTT Immobilie (unfit to fly)
gehört in die Insolvenz ... seit 2010

Gast: EASA
21.05.2012 13:31
0 0

Spart die Lufthansa schon wieder bei den Wartungsintervallen?


Gast: auweh
20.05.2012 18:30
3 3

aua aua das tut weh

die Piloten und die Maschinen sind unfit to fly.

wenn das nur gut geht

Die Begründung ist der Hammer

Nicht etwa, dass man den Gästen kein noch längeres Rumsitzen vor einem ohnehin langen Transatlantikflug ersparen will.

Nein, man wollte sich lediglich die Strafzahlung von 27.000 Dollar pro Passagier ersparen. Was wäre wohl gewesen, gäbe es dieses Gesetz nicht?

Das sagt vieles über diese Airline aus.

4 0

Re: Die Begründung ist der Hammer

27.000 $ pro Passagier sind bei 171 Passagieren 4,6 Mio $ Strafe! Da hat die Fluglinie vollkommen richtig gehandelt und diese absurd hohe Strafe vermieden.

Antworten Gast: Klaus
20.05.2012 18:38
8 3

Re: Die Begründung ist der Hammer

lediglich?
Sie sind wohl Beamter oder Ihr Gehalt wird im Keller gedruckt ....

Gast: AUAweia
20.05.2012 16:28
2 9

maximale Dienstzeit?

Keine Ahnung wie streng das gehandhabt wird, aber ich denke mal, dass der Pilot ja nicht persönlich das Ventil mit hochgekrempelten Ärmeln in der prallen Mittagssonne auswechseln musste - dann hätte er halt "Regenerationspause" machen sollen (ausserdem gibt es ja wohl auch einen CoPiloten - der kann ja auch schlafen...) - aber wahrscheinlich ging das wiedermal wegen des Dienstvertragstreits nicht...

Aber die LUFTHANSA wird sich darüber sicherlich freuen...

Ich flieg eh schon länger nimmer AUA, aber wieder ein Grund mehr die abzustrafen!

Antworten Gast: ATPL-Inhaber
20.05.2012 18:31
9 3

Re: maximale Dienstzeit?

Stimmt, SIE haben tatsächlich keine Ahnung!

1.Die FlugDIENSTzeit beginnt (spätestens) eine Stunde vor dem PLANMÄSSIGEN Abflug.

2.Eine Unterbrechung (in Form einer wie auch immer gearteten Pause) unterbricht laut Gesetz leider nicht die maximal mögliche Flugdienstzeit (auch diese bestimmt der Gesetzgeber).

3.Bei einer Standard-Besatzung von zwei Flugzeugführern (Kapitän und Copilot) ist das Pausieren während des Fluges laut Gesetzgeber gar nicht vorgesehen, weil ansonsten die geforderte Redundanz nicht mehr gewährleistet ist.

Die einzige Chance, um sich nicht strafbar zu machen, wäre gewesen, einen dritten Flugzeugführer kurzfristig für diesen Flug abzustellen (dann und nur dann sind Pausen während des Fluges vorgesehen), um somit das daraus resultierende größere maximale Flugzeitfenster zu nutzen
(im Ausland jedoch logischerweise fast unmöglich).

Ergo: eine völlig korrekte Entscheidung der Flugbetriebsleitung der AUA.

Antworten Antworten Gast: NuXXbe
21.05.2012 17:01
0 0

Re: Re: maximale Dienstzeit?

Ob es eine richtigen Entscheidung war kann man meiner Meinung nach nicht beurteilen, da wichtige Infos fehlen.

Ist das Flugzeug beim Rückflug mit der "Normalgeschwindigkeit" geflogen, was aus den USA heisst stets etwas schneller als die Normalgeschwindigkeit, oder wurde beim Rückflug zusätzlich noch Zeit eingebracht?
20 Minuten bei 7,5h Flugzeit ist recht einfach einzubringen.
Und länger dauert das boarding für ein Flugzeug mit 70% Auslastung nicht.

Wie auch immer.
Werbung ist das mal wieder nicht für die AUA...

Re: Re: maximale Dienstzeit?

Es liegt im Ermessen des Piloten den Zustand der Crew zu beurteilen und es bedarf ebenfalls einer Zustimmung der Crew. Wenn beide grünes Licht geben, kann die erlaubte Dienstzeit sehrwohl überschritten werden.

Antworten Antworten Antworten Gast: ATPL-Inhaber
21.05.2012 11:15
3 0

Re: Re: Re: maximale Dienstzeit?

Sie meinen den "Kommandantenentscheid"?

1.Den trifft nicht der Pilot, sondern um genau zu sein, der Käpitän.

2.Die Crew muss dazu befragt werden, aber es ist keine demokratische Entscheidung.

3.Dieser Kommandantenenscheid darf aber nur in einem bestimmten Zeitrahmen (max. 2 Stunden) in Abhängigkeit von anteiliger Nachtzeit und anderen Parametern gefällt werden.

4. Dieser Entscheid muss dann schriftlich unter ausführlicher Darlegung der Gründe der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

5. Das letzte Wort hat aber die Flugbetriebsleitung. Auch wenn seitens des Kapitäns eine positive Entscheidung vorhanden wäre, entscheidet die Flugbetriebsleitung.

Wie man sieht, alles ein wenig komplizierter als es scheint.

4 2

Gefällt mir!

Ein Amerikanisches Gesetz das dem Kunden dienlich ist!
So etwas könnten wir ruhig übernehmen, doch 4 Stunden sind meiner Meinung nach schon zu lange, 2 währen verkraftbar.

Re: Gefällt mir!

Es waren schon die 2 Stunden ganz schön heavy, weil die Klimaanlage nicht funktioniert hat!

Mein Kollege und ich hatten das Glück, das wir uns zu den offenen Türen gesetzt haben die das Personal offen lies. Die anderen 200 Personen sind in der Hitze gesessen...

In Washington waren wir dann 2 Tage gestrandet. War aber halb so wild, weil Wochenende...

Re: Gefällt mir!

wenn wegen dieses kleinen Defekts die passagiere an Bord hätten bleiben dürfen dann hätte man sich diese ganze Aktion ersparen können- und vor allem die kosten. hier haben die aua Piloten nur Dienst nach Vorschrift gemacht. da hätten sie sich auch gleich wieder unfit melden können.

Hobbyökonom