Rechtsanwalt Mertens kann die Erkenntnisse des gerichtlichen Gutachters nicht nachvollziehen. Das Erscheinen von Elsner kommende Woche ist offen.
Ob der angeklagte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner im zweiten BAWAG-Prozess am Straflandesgericht Wien am kommenden Dienstag (29. Mai) erstmals erscheinen werde, stehe noch nicht fest, erklärte sein Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens am Donnerstag. Er müsse noch mit seinem Mandanten Rücksprache halten. Richter Christian Böhm lehnte Elsners Antrag auf Vertagung ab, weil keine neuen Erkenntnisse vorgelegt worden seien. Dass Elsner verhandlungsfähig ist, hat der gerichtlich bestellte Gutachter Günter Steurer attestiert.
Die Ablehnung des Vertagungsansuchens seitens Elsners würde den Erkenntnissen zweier Ärzte entgegenstehen, beklagt Mertens in einer Aussendung. Nach Meinung der Kardiologen Kurt Huber (Wilhelminenspital) bzw. Otmar Pachinger (Universitätsklinik Innsbruck) dürfe "Herr Elsner keinerlei Stressbelastung ausgesetzt werden", geht aus der Mitteilung hervor. Nachweislich sei durch die Verstopfung des Bypasses bei Elsner eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten. Somit liege keine Verhandlungsfähigkeit vor.
Entscheidung "nicht nachvollziehbar"
Dass dem Ex-BAWAG-Chef von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Günter Steurer Verhandlungsfähigkeit attestiert werde, sei nicht nachvollziehbar. Auch in Steurers Gutachten werde "die Möglichkeit eines plötzlichen Herztodes wegen der Herzerkrankung in den Raum" gestellt, so Mertens.
Auch die Justiz wartet mit Spannung darauf, ob Elsner wie geladen am 29. Mai erscheinen werde. Zur weiteren Vorgehensweise wollte ein Sprecher des Landesgerichts aber nichts sagen.
Elsner sitzt bei der teilweisen Neuauflage des BAWAG-Prozesses erneut auf der Anklagebank, weil die BAWAG über eine Subsidiaranklage auf seine Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zugreifen will. Elsner hätte bereits zweimal vor dem Schöffensenat erscheinen sollen, den Ladungen ist er aber jedes Mal mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit ohne Vorankündigung nicht nachgekommen.
(APA)