Hypo-Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft für Kulterer

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Der zweite Kärntner Hypo-Prozess endete am Donnerstag mit vier Schuldsprüchen. Nun erhöht sich die Chance der BayernLB, bei den früheren Hypo-Eigentümern Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Klagenfurt/Höll. Der zweite Kärntner Hypo-Prozess endete mit vier Schuldsprüchen: Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer und der frühere Vorstand Günter Striedinger wurden am Donnerstag in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren beziehungsweise vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Steuerberater Hermann Gabriel bekam viereinhalb Jahre und der Rechtsanwalt Gerhard Kucher vier Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Alle vier Angeklagten werden dagegen berufen.

Für die Kärntner Staatsanwaltschaft und die vom Finanzministerium eingesetzte Ermittlertruppe „CSI Hypo“ ist der Richterspruch ein Etappensieg. Ende 2009 musste die Klagenfurter Bank mit der Verstaatlichung vor der Pleite gerettet werden. Bislang schoss der Steuerzahler 1,5 Mrd. Euro zu. Die Finanzmarktaufsicht schließt nicht aus, dass die Hypo heuer noch einmal Geld brauchen wird.
Die „CSI Hypo“ überprüfte alle wichtigen Geschäfte der vergangenen zehn Jahre. Kulterer und die drei Angeklagten wurden wegen einer 2004 durchgeführten Kapitalerhöhung verurteilt. Laut der Anklage sollen die Manager damals ihre Befugnisse missbraucht und die Eigenmittelvorschriften des österreichischen Bankwesengesetzes verletzt haben. Denn im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Hypo-Aktien unter anderem von einer Firma gekauft wurden, hinter der eine Stiftung von Steuerberater Gabriel steht.

Konstruktion über Liechtenstein

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass dies eine Umgehungskonstruktionen über Liechtenstein sei. Denn die Käufer der Wertpapiere nahmen bei der Hypo Liechtenstein einen Kredit auf. Die Hypo finanzierte ihre Aktien also selbst.

Zudem erhielten die Aktienkäufer von der Bank eine Dividende, die höher war als die Kreditzinsen. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Bank dadurch um 5,5 Mio. Euro geschädigt wurde. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen höheren Dividenden und niedrigeren Kreditzinsen. Der jetzige Prozess gilt als Probegalopp für weitere Verfahren. In den Jahren 2006/2007 führte die Hypo noch einmal eine umstrittene Kapitalerhöhung durch. Laut „Presse“-Informationen führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auch hier Ermittlungen durch.

Auch 2006/2007 sollen Bestimmungen des Bankwesengesetzes verletzt worden sein. Betroffen davon ist unter anderem der Vizechef der Grazer-Wechselseitigen-Versicherung, Siegfried Grigg. Dieser war als Ex-Hypo-Chef für die Bilanz 2006 verantwortlich. Er bestreitet alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dadurch erhöhen sich die Chancen der BayernLB, bei den früheren Hypo-Eigentümern Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In einem Musterprozess fechten die Bayern gerade den 2007 unterzeichneten Kaufvertrag für das Kärntner Institut an. Die Deutschen behaupten, dass die Bilanzen der Hypo Alpe Adria vor der Übernahme gefälscht waren. Setzen sich die Münchner hier durch, können sie einen Teil des Kaufpreises von 1,6 Mrd. Euro zurückverlangen.

Dies würde vor allem das Land Kärnten als früheren Mehrheitseigentümer hart treffen.

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