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Buwog: Gericht sieht bei Grasser dringenden Tatverdacht

07.06.2012 | 12:21 |   (DiePresse.com)

Das Oberlandesgericht Wien sieht bei der Auftragsvergabe an die Investmentbank Lehman Brothers den dringenden Tatverdacht der Untreue.

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) gerät durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) in der Buwog-Causa weiter unter Druck: Das OLG sehe bei Grasser im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung "dringenden Tatverdacht" in Bezug auf den Untreuevorwurf, schreibt das Nachrichtenmagazin "Format". Bei der Auswahl der begleitenden Investmentbank Lehman Brothers, die der billigeren CA-IB vorgezogen wurde, bestehe der dringende Tatverdacht der Untreue sowohl auf subjektiver als auch objektiver Tatseite, zitiert das Magazin aus einem OLG-Beschluss. Grasser selber hat stets alle Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen und spricht von einer vorbildlichen und korrekten Privatisierung der Bundeswohnungen 2003/2004.

Grasser hatte den Rechtsweg beschritten, um sich gegen die Abhörung seiner acht Handys im Zeitraum vom 29. Juli bis zum 30. September 2010 zu wehren. Das OLG habe Grasser zwar recht gegeben, dass der Lauschangriff unrechtmäßig und die Protokolle zu löschen seien, heißt es laut Magazin in dem vor rund einem Monat getroffenen Beschluss. In der Sache selber befasste sich der Richtersenat der zweiten Instanz aber auch mit den vorliegenden Aussagen und Berichte - und kam laut "Format" zu dem Schluss, dass bei Grasser dringender Tatverdacht vorliege.

"Verdachtslage dringen"

"Die sich aus den dargestellten Aussagen und Aktenunterlagen ergebende Verdachtslage zum Faktum 'Auftragsvergabe an Lehman Brothers Bankhaus AG' in Richtung Untreue nach Paragraf 153 Absatz 1 und 2 Strafgesetzbuch ist daher tatsächlich als dringend zu bezeichnen", zitiert das Magazin aus dem OLG-Beschluss des Drei-Richter-Senats.

Dieser Tatverdacht gelte sowohl subjektiv als auch objektiv, da "aufgrund der objektiven Vorgangsweise und dem Preisunterschied zwischen dem Angebot der CA-IB (rund 6,6 Millionen Euro) und dem schlussendlich zum Zug gekommenen Alternativangebot 1 der Lehman Brothers (rund 10,1 Millionen Euro) von rund 3,5 Millionen Euro ein wissentlicher Befugnismissbrauch sowie ein (zumindest bedingt vorsätzlicher) Schädigungsvorsatz zwanglos ableitbar ist."

Verdacht auf Geldflüsse nachvollziehbar

Der Verdacht der Ermittler, dass es zu Geldflüssen an Grasser gekommen sei, sei nachvollziehbar und ergebe sich auch aus der Zeugenaussage von Willibald Berner, "wonach eine Gruppe um Peter Hochegger, Walter Meischberger und Grasser bestrebt gewesen sei, von diversen im Regierungsprogramm festgelegten Privatisierungen zu profitieren", so das OLG.

Bei der Vergabe an Lehman würdigen die OLG-Richter die Aussagen des Belastungszeugen Michael Ramprecht, der selber in der Vergabekommission saß und von einem abgekarteten Spiel spricht. Der Wechsel zwischen der vorletzten und letzten Kommissionssitzung von der zuvor präferierten CA-IB zum teureren Angebot von Lehman Brothers, die Aussagen von Ramprecht, Ex-CA-IB-Chef Klaus Requat und Wilfried Trabold über die Vorgänge in und rund um die Vergabekommission stützen demnach den dringenden Tatverdacht gegen Grasser, so das OLG laut "Format".

Ainedter: "Nichts neues"

Als "nichts Neues" bezeichnete Grasser-Anwalt Manfred Ainedter einen Medienbericht, dass das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Zusammenhang mit der Buwog-Causa "dringenden Tatverdacht" bei seinem Mandaten sieht. Er habe schon sechs derartige Beschlüsse des OLG zur Telefonüberwachung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) erhalten, sagte er zur APA. Ainedter rechnet mit einer Entscheidung über eine Anklage oder Einstellung des Verfahrens im Sommer, nachdem die Liechtenstein-Akten nach Österreich zugestellt wurden.

 

(APA)

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30 Kommentare
 
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Strafe für G & Co

wenn endlich alle SCHWEIGEN würden, dann wäre das die größte Strafe für KHG.
Denn eine echte Verurteilung wird es befürchtungsweise in Österreich nicht geben für solche "Menschen", denn der Fehler den "wir" machen lautet:

Recht = Gerechtigkeit.

Sorry, leider stimmt das nicht!

Daher werden solche Usancen weiterhin möglich sein und befürchtungsweise wird passiert sowas immer wieder.

Panem et circenses!

So lässt sich der Pöbel leicht manipulieren und unterhalten!

Die "Causa Grasser" ...

hängs me meterlong to the mouth raus! Entweder findet "ihr" ENDLICH etwas Greifbares und bringt den Kerl vor ein ordentliches (auch im Sinne von korrekt) Gericht, oder "ihr" faltet ENDLICH die Hände und halt's die Go! Der Verdacht, dass "ihr" irgendjemandes Interessen vertretet, ist nicht von der Hand zu weisen und wird immer stärker. Das mit "meterlong ..." gilt auch für Grassers "alter (eig. alteM) ego", Herrn Ainedter.

Gast: Schnauze voll
08.06.2012 05:55
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Grasser hat Riesen Angst vor dem Gefängnis

Sofort den Pass abnehmen. Ich habe keine Lust mit meinem Steuergeld jahrelang Zielfahnder zu bezahlen nur weil Grasser abgehauen ist und das wird der tun wenn es ganz eng wird.
Hier besteht höchste Fluchtgefahr. Sollte ich recht haben ist auch der Staatsanwalt zur Rechenschaft zuziehen. Das grenzt ja schon an Fluchthilfe.

Gast: seppl30
07.06.2012 21:16
0 0

KHG

hab da ein passendes Lied zum Thema KGH gefunden :D

http://www.youtube.com/watch?v=jgKb57Tt3c8

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Wenn Buwog schon so kompliziert ist, dann halt ein Beispiel, das jeder verstehen muß

Für alle jene, die mir hier rote Stricherln verpassen, muß ich zunächst etwas fragen:

Warum bringen Sie es nicht fertig, mit ein paar kurzen Sätzen darzustellen, daß ich so unrecht habe, daß Sie mir rote Stricherln verpassen müssen?

Weil Sie aber die Problematik nicht durchschauen, nehme ich mir die Freiheit und gebe Ihnen ein Beispiel, das Sie sicher verstehen können, denn dazu braucht es kaum Hintergrundinformation, die zu besorgen ja so schwer ist und vor allem offenkundig Schmerzen verursacht. Vielleicht kommt dann von Ihnen eine Antwort.

Nehmen Sie an, Sie wollen ein gebrauchtes Auto kaufen und haben zwei Angebote. Weil Sie von Autos aber nichts verstehen, brauchen Sie eine Bewertung jedes der beiden angebotenen Autos.

Frage, werden Sie nun als Bewerter dieser beiden Autos den Bruder des einen Anbieters nehmen oder werden Sie zum ÖAMTC gehen, der in keiner Weise am Kauf Ihres Autos beteiligt ist.

Richtig, Sie werden zum ÖAMTC gehen oder wenn Sie schon so linksgedrallt sind, daß Sie nicht anders können, werden Sie zum Arbö gehen, aber niemals zum Bruder des einen Anbieters, auch wenn der als Lohn nur ein Bier verlangt.

Warum also sollte Grasser die Schwesterfirma eines der beiden Anbieter nehmen?

Jetzt darf ich um Ihre ‚Aussage bitten, wenn Sie aber weiter schweigen wollen, darf ich um massenhaft grüne Stricherln bitten, weil Autokauf jedenfalls eine Vertrauenssache ist!

Antworten Gast: gast45
07.06.2012 23:28
1 4

Re: Wenn Buwog schon so kompliziert ist, dann halt ein Beispiel, das jeder verstehen muß

.. die zweite firma ist eben nicht der ÖAMTC, sondern die firma, bei der er sich nachher beworben hat :-)

25 zeilen mit drei zeilen wiederlegt .. dem echten cicero wäre das natürlich nicht passiert :):-)

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Schön wäre, würde in ganzen Sätzen, die auch noch richtig geschrieben sind, Klartext geredet

„gast45“, nur Hühnern sagt man nach, daß sie Eier „wieder legen“. Wenn Sie aber meinen, Sie hätten bei mir irgend etwas „widerlegt“, dann müssen Sie ein „kurzes i“ und kein „langes ie“ verwenden.

Welche 25 Zeilen, Sie mit welchen 3 Zeilen widerlegt haben wollen, kann ich nicht erkennen. Vielleicht können Sie mir das im Klartext noch erklären.

Verstehe ich richtig, Grasser hat sich später bei Lehman um einen Posten beworben? Da muß mir etwas entgangen sein, das ist jedenfalls neu, das hat bislang nicht einmal Peter Pilz behauptet und der hat schon alles behauptet, ohne je nur die kleinste Kleinigkeit auch beweisen zu können.

Glauben Sie wirklich, daß Lehmann, eine Investitionsbank, die jeden Tag an der Börse Milliarden von US-Dollars hin- und herschaufelte, nur dann einen österreichischen Ex-Finanzminister in ihre Dienste nimmt, wenn der ihr Jahre vorher einen 10-Millionen-Auftrag zuschanzt? In welcher Welt leben Sie? In Ihrer Welt muß es recht gemütlich zugehen!

Buwog war im Jahr 2004, die nächsten Wahlen waren erst 2006, die Schüssel und damit Grasser verloren haben. Und da hat schon 2004 Grasser daran gedacht …? Was es nicht alles gibt!

Bitte bleiben Sie bei Ihrer Meinung, sie ist gut genug für Sie!

Antworten Gast: nixversteh
07.06.2012 22:56
1 3

Re: Wenn Buwog schon so kompliziert ist, dann halt ein Beispiel, das jeder verstehen muß

...um in Ihrer Terminologie zu bleiben:

wenn Sie rechtlich nicht verstehen, was strafrechtlich hier relevant ist, dann schweigen Sie einfach ....


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Viel schwieriger ist es, etwas zu erklären, als dasselbe nicht zu verstehen

Einmal öfter einer, der mir Schweigen verordnet, weil er mit meinen Argumenten nicht zu Rande kommt.

„nixversteh“, Ihr Pseudonym trifft voll zu, Sie verstehen nichts! Sie haben wohl den Beitrag von Edain gelesen und meinen, das sei richtig, was der Gute dort behauptet. Na ja, dann sollten Sie jetzt das lesen, was ich dazu zu sagen habe.

Wenn Sie dann noch erklären können, was ich „rechtlich nicht verstehe“, wäre ich Ihnen dankbar.

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Re: Wenn Buwog schon so kompliziert ist, dann halt ein Beispiel, das jeder verstehen muß

1.) Wusste man zum Zeitpunkt der Auswahl der beratenden Bank überhaupt schon, dass die BA auf die ein Jahr später folgende Ausschreibung reagieren würde?

2.) Es geht nicht darum, welche Investmentbank im Nachhinein die sinnvollere Wahl war - es geht darum, ob der Finanzminister (!) Geld für die Bevorzugung einer der Interessenten kassiert hat. Wenn er das getan hat, ist es Untreue und zurecht strafbar.

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Es ist wirklich erschreckend, wie dahergeredet werden kann, ohne von einem Minimum an Details beleckt zu sein.

Edain, für Sie trifft es offensichtlich zu, daß die Besorgung von Hintergrundinformation Schmerzen verursachen muß, weil Sie es ganz deutlich unterlassen. Sie haben nicht einmal den vorstehenden Artikel gelesen, denn sonst könnten Sie einen so konzentrierten Unsinn nicht verbreiten.

Lange vor der Ausschreibung wurde eine Bietererhebung vorgenommen. D.h. jeder der am Ankauf der Buwog-Wohnungen interessiert war, hatte sich im Finanzministerium registrieren zu lassen. Es meldeten sich 14 Interessenten, darunter auch die CA-Immo. Damit war von Anfang an klar, daß deren Schwesterfirma, die CA-Invest, als Abwicklerin der Ausschreibung nicht in Frage kam.

Nur damit Sie’s wissen, von den 14 Interessenten kamen bei der ersten Ausschreibung nur 6 Angebote, die anderen 8 beteiligten sich nicht an der Ausschreibung. Weil aber das Ergebnis für Grasser zu niedrig war, ließ er ein zweites Mal ausschreiben. Da waren es nur mehr zwei, nämlich die Immofinanz und die CA-Immo.

Untreue begeht nicht jemand, der für seine Amtshandlung Geld nimmt, das ist Korruption, sondern der ihm anvertrautes Vermögen widmungswidrig verwendet. Grasser wird der Untreue beschuldigt, weil er für Lehman um 3,5 Millionen mehr ausgegeben hat als er für die CA-Invest ausgeben hätte müssen. Elsner ist ebenfalls wegen Untreue verurteilt worden, weil er Geld in Spekulationen gesteckt hat, die er nicht machen hätte dürfen und nicht weil das Geld danach verloren war.

Aspirin wirkt auch gegen Schmerzen bei Info-Beschaffung!.

Gast: b754
07.06.2012 19:31
1 2

die bevölkerung sieht den dringenden tatverdacht schon seit jahren

aber es musste ihm ja gelegenheit gegeben werden alle beweise zu vernichten
vor allem um schüssel zu schützen

Blitzgneisser, die Damen und Herren von der Justiz.


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Der Biertisch kann weiter matschkern!

Der Rechtsstaat wird wieder einmal malträtiert, ohne daß irgendwer dagegen einschreitet.

Da kann also das Format aus einem Beschluß des OLG Wien zitieren, den nur die Richter, das beteiligte Schreibpersonal im Gericht und der Betroffene, nämlich Grasser kennen kann.

In der Sache selbst, ergibt sich der dringende Tatverdacht, daß die beteiligten Richter keine Ahnung haben, wie eine öffentliche Ausschreibung abzulaufen hat.

Die, eine Vergabe begleitende Investitionsbank muß bitte schön unabhängig sein, weil sie ja massiven Einfluß auf die Vergabe hat. Mindestens muß sie eine Bewertung der eingelangten Anbote vorlegen.

Da sollte doch jeder verstehen, daß die Schwesterfirma eines der Anbieter doch um Gottes willen nicht mit der Prüfung der Anbote betraut werden kann. Täte man das, wäre der Bevorzugung der Schwesterfirma Tür und Tor geöffnet.

Also hat Graser zu Recht Lehman genommen, weil eine US-Bank kaum befangen sein kann, wenn es um eine österreichische Investition im Milliardenbereich geht.

Und es ging um einen Milliardenbetrag. Die Vergabesumme Buwog liegt im Bereich um 2,4 Milliarden Euro. Der sogenannte Untreuebetrag lautet auf 3,5 Millionen Euro, das sind exakt 1,46 Promille der Vergabesumme. Diese 1,46 Promille sollten uns die unbefangene Bewertung der Anbote doch hoffentlich wert sein.

Sollte Grasser deswegen vor Gericht landen, wird ein Gutsachter genau das dem Gericht vorrechnen und Grasser bekommt einen Freispruch.

Der Biertisch kann dann weiter matschkern!

Langweilig

Ich bin es langsam müde, von immer neuen Verdachtsmomenten zu hören. So geht das seit fast vier Jahren und rausgekommen ist bisher nichts. Nicht einmal eine Anklage.
Habe mir vorgnommen, derartige Artikel gar nicht mehr zu lesen. Wird mit der Zeit langweilig.

Kann den die Presse ohne Grasser noch leben?

Scheint nicht der Fall zu sein!

Re: Kann den die Presse ohne Grasser noch leben?


halt leider auch nur mehr Boulevard

Gast: eyreon40
07.06.2012 15:24
3 2

Die ÖVP ...

... kann den Schutzmantel für Schüssels Liebling fallen lassen. Bergab gehts so oder so. Verurteilt man die korrupten Gestalten nicht, dann wirds ein Riesendebakel bei den nächsten Wahlen.

Gast: Faymarx und Spindelenin
07.06.2012 15:16
6 4

Im "Format" steht also etwas, das das OLG gesagt haben soll, weil dieses von Ramprecht behauptet wurde

Sau # 2.153 wird durchs mediale Dorf getrieben, während die "sieben Millionen für den Werner" still und heimlich "weißbegutachtert" werden.

Re: Im "Format" steht also etwas, das das OLG gesagt haben soll, weil dieses von Ramprecht behauptet wurde

Passt :)

4 0

Alleine um das festzustellen, braucht unsere Justiz schon Jahre.

Am Ende ist alles verjährt
und KHG wieder ein Strahlemann.

Re: Alleine um das festzustellen, braucht unsere Justiz schon Jahre.

Der KHG wird bald mit seiner Fiona nach Australien auswandern.

Hat ja in der Nachbarschaft vom Thomas Muster einen netten Besitz,auch für viele Hunde geeignet,gekauft.

Von dort wird er sicher auch nicht an die Justiz in Österreich ausgeliefert werden.

5 0

Re: Alleine um das festzustellen, braucht unsere Justiz schon Jahre.

Untreue im großen Rahmen verjährt "erst" nach zehn Jahren, außerdem läuft die Verjährung nicht weiter, seitdem der Karli zum ersten Mal als Beschuldigter vernommen wurde. Die Justiz hat noch Zeit und die nutzt sie auch - jetzt heißts halt erst mal warten auf die Akten aus Liechtenstein, dann wirds interessant.

10 0

Selbst wenn es eine ewige Saga bleiben sollte

ist Grasser wirtschaftlich und moralisch erledigt, eine grosse Strafe für einen show-off.

Gast: Gast629
07.06.2012 13:30
4 11

Eine Vorfeldorganisation der Löwelstraße ist nicht glaubwürdig!


 
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Hobbyökonom